WICHTIG: Die Satzung ist in Bearbeitung und wird im Januar 2025 auf der Vollversammlung aktualisiert.

 

 

Verband der MitarbeiterInnen im gemeindepädagogischen Dienst
im Kirchenkreis Mecklenburg und im pommerschen evangelischen Kirchenkreis der Ev.
Luth. Kirche im Norden

Satzung

§1Name und Wirkungsbereich
Der Verband trägt den Namen: Verband der MitarbeiterInnen im gemeindepädagogischen Dienst im Kirchenkreis Mecklenburg. Er wirkt im Bereich des Kirchenkreises Mecklenburg. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§2 Ziele des Verbandes
Der Verband wirkt als Interessenverband für MitarbeiterInnen im
gemeindepädagogischen Dienst und tritt als Verhandlungspartner gegenüber
kirchlichen und außerkirchlichen Handlungsträgern auf. Der Verband vertritt die
Interessen seiner Mitglieder insbesondere durch die Wahrnehmung folgender
Aufgaben:
1. Erhaltung, Stärkung und Förderung des Berufsbildes sowie Vertretung in der
Öffentlichkeit
2. Mitwirkung an der Gestaltung der Arbeitsbedingungen sowie der Vergütungsund
Versorgungsregelungen

3. Beratung und Unterstützung in berufsspezifischen Angelegenheiten
4. Engagement für die Gleichstellung aller MitarbeiterInnen im Verkündigungsdienst
5. Zusammenarbeit mit Verbänden. Der Verband kann sich zur Erreichung seiner
Ziele mit anderen Vereinigungen und Verbänden zusammenschließen oder mit
ihnen und Gewerkschaften Verhandlungsgemeinschaften bilden.


§3 Organe des Verbandes
Die Organe sind:
1. die Mitgliedervollversammlung

2. der Vorstand


1. Die Mitgliedervollversammlung
Die Mitgliedervollversammlung ist das höchste Gremium des Verbandes. Ihr
gehören die Mitglieder des Verbandes an. Sie trifft sich mindestens einmal jährlich.
Sie ist durch den Vorstand einzuberufen. Die Mitglieder sind unter Angabe der
Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen einzuladen. Eine
außerordentliche Mitgliedervollversammlung kann vom Vorstand einberufen
werden, wenn das Verbandsinteresse es erfordert. Sie ist einzuberufen, wenn dies
von 25% der Mitglieder schriftlich verlangt wird. Es gelten dieselben
Einladungsmodalitäten wie bei ordentlichen Mitgliedervollversammlungen.


Aufgaben der Mitgliedervollversammlung:
1. Wahl des Vorstandes
2. Wahl des Kassierers und der Kassenprüfer
3. Die Festsetzung der Höhe, Fälligkeit und Zahlungsmodalitäten des Beitrags 4.
Entgegennahme des Jahresberichts und des Kassenberichts
5. Beschluss einer Geschäftsordnung
6. Bearbeitung der Anträge
7. Einsetzen von Arbeitsgruppen, Ausschüssen und Initiativen
8. Satzungsänderungen
9. Ausschluss von Mitgliedern
10. Auflösung des Verbandes


2. Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens drei gleichberechtigten Mitgliedern. Ein
Mitglied des Vorstandes wird von der Mitgliedervollversammlung mit Wahrnehmung
der Aufgaben eines/einer Vorstandsvorsitzenden beauftragt. Die Mitglieder des
Vorstandes werden von der Mitgliedervollversammlung mit 2/3 Mehrheit der
gültigen Stimmen für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist
möglich. Vorstandsmitglieder bleiben darüber hinaus bis zu einer ordentlichen
Neuwahl im Amt.


Aufgaben des Vorstandes
1. Vorbereitung und Durchführung der Mitgliedervollversammlung
2. Beobachtung und Bearbeitung von für den Verband wichtigen Entwicklungen

3. Vertretung von Belangen des Verbandes
4. Informationen an die Mitglieder
5. Aufnahme von neuen Mitgliedern


Vertretung des Verbandes durch den Vorstand
Jedes Vorstandsmitglied ist zur alleinigen Vertretung des Verbandes berechtigt mit
der Maßgabe, dass es bei verbandswichtigen Angelegenheiten einer vorherigen
mehrheitlichen Beschlussfassung des Vorstandes bedarf.
Bei Geschäften oder Handlungen, die den Wert von 80% des Haushaltes oder
1000 Euro übersteigen, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung einzuholen.


§4 Mitgliedschaft
Mitglied des Verbandes können folgende natürliche Personen werden:
MitarbeiterInnen im gemeindepädagogischen Dienst des unter § 1 genannten
Wirkungsbereiches.
- Studierende und Auszubildende einer anerkannten Ausbildungsstätte, die in den
gemeindepädagogischen Dienst führt.
- Personen, die die Ziele des Verbandes unterstützen.
Die Aufnahme in den Verband ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen.
Die Mitgliedschaft endet;
- durch Austritt aus dem Verband, der schriftlich dem Verbandsvorstand mitzuteilen
ist
- durch den Ausschluss des Mitgliedes aufgrund eines Beschlusses der
Mitgliedervollversammlung - durch den Tod des Mitgliedes


§5 Satzungsänderungen
Die Satzungsänderung kann nur von der Mitgliedervollversammlung beschlossen
werden. Mit der Einladung zur Mitgliedervollversammlung sind die zu ändernden
Paragraphen der Satzung und Änderungsvorschläge mitzuteilen. Beschlüsse zur
Änderung der Satzung bedürfen der 2/3 Mehrheit der durch die anwesenden
Mitglieder abgegebenen Stimmen.


§6 Auflösung des Verbandes
Die Auflösung des Verbandes erfolgt durch Beschluss der
Mitgliedervollversammlung mit 2/3 Mehrheit der durch die anwesenden Mitglieder
abgegebenen Stimmen. Das Vermögen des Verbandes fließt im Falle seiner
Auflösung dem Kirchenkreis Mecklenburg zu.