Ansprechpartner und Ordnungen für die Friedhöfe Badow, Döbbersen, Neuenkirchen, Lassahn*Friedhof
Die Friedhofsverwaltung für die Friedhöfe Badow, Döbbersen, Neuenkirchen und Lassahn erfolgt durch die zentrale Friedhofsverwaltung des Kirchenkreises:
Sachbearbeiterin:
Grit Behrsing-Siebert
Sankt-Jürgens-Weg 23
18273 Güstrow
Tel.: 03843-4647-439
E-Mail: grit.behrsing-siebert@elkm.de
Ansprechpartner vor Ort werden über das Gemeindebüro in Döbbersen vermittelt.
* Hinweis: Die Friedhöfe in Neuhof und Tessin sind kommunale Friedhöfe und werden von der Stadt Zarrentin bzw. dem Amt Wittenburg verwaltet.
Wichtige information
Alle unsere Friedhöfe werden ehrenamtlich gepflegt. In der Regel findet im Frühjahr und im Herbst ein größerer Friedhofsarbeitseinsatz statt. Wir bitten Sie, daran teilzunehmen. Denn nur zusammen können wir den Erhalt unserer ländlichen Friedhöfe sicherstellen. Wann der nächste Friedhofseinsatz stattfindet, finden Sie in der Regel oben auf dieser Seite, im Schaukasten des Friedhofs und im Gemeindebrief.
Friedhofsordnung und Gebührenordnung für den Friedhof Lassahn
Friedhofsgebührenordnung Lassahn
Friedhofsordnung und Gebührenordnung für den Friedhof Neuenkirchen
Friedhofsgebührenordnung Neuenkirchen
Friedhofsordnung und Gebührenordnung für die Friedhöfe Döbbersen und Badow
Friedhofsordnung für die Friedhöfe Döbbersen und Badow
Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe Döbbersen und Badow
Sonderinformationen zu Teilschließungen
Teilschließung auf dem Friedhof Döbbersen und Neuenkirchen