Die Beauftragten für Geschlechtergerechtigkeit sind die Ansprechpersonen für Gleichstellungs- und Geschlechterfragen im Sprengel Mecklenburg und Pommern.

 

Die Aufgabenschwerpunkte:

  • Information und Beratung zu gleichstellungs- und genderrelevanten Themen auf Anfrage
  • Die Beauftragten können In­itia­ti­ven zur Verwirklichung von Geschlechtergerechtigkeit im Kirchenkreis anstoßen. Zu diesem Zweck können sie Vor­la­gen für den Kirchenkreisrat und die Kirchenkreis­syn­ode erarbeiten und einbringen. Mit den Empfehlungen muss sich der Kirchenkreisrat auseinandersetzen sowie Beanstandungen nachgehen.
  • Weiterleitung etwaiger Beschwerden an die Beauftragte für Geschlechtergerechtigkeit der Nordkirche, die als Teil der Beschwerdestelle nach § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1897) in seiner jeweils geltenden Fassung für alle landeskirchlichen Beschäftigungsverhältnisse [§12 (3)] dann tätig wird.