Die Beauftragten für Geschlechtergerechtigkeit sind die Ansprechpersonen für Gleichstellungs- und Geschlechterfragen im Sprengel Mecklenburg und Pommern.
Die Aufgabenschwerpunkte:
- Information und Beratung zu gleichstellungs- und genderrelevanten Themen auf Anfrage
- Die Beauftragten können Initiativen zur Verwirklichung von Geschlechtergerechtigkeit im Kirchenkreis anstoßen. Zu diesem Zweck können sie Vorlagen für den Kirchenkreisrat und die Kirchenkreissynode erarbeiten und einbringen. Mit den Empfehlungen muss sich der Kirchenkreisrat auseinandersetzen sowie Beanstandungen nachgehen.
- Weiterleitung etwaiger Beschwerden an die Beauftragte für Geschlechtergerechtigkeit der Nordkirche, die als Teil der Beschwerdestelle nach § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1897) in seiner jeweils geltenden Fassung für alle landeskirchlichen Beschäftigungsverhältnisse [§12 (3)] dann tätig wird.