Der Gedenkort für Seebestattete auf dem Kirchhof in Kirchdorf auf Poel

Wenn Sie für eine Person, die seebestattet wurde, auf dem Friedhof einen Erinnerungsort mit Namensnennung schaffen wollen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Melden Sie Ihren Wunsch im Gemeindebüro der Kirchengemeinde an und bringen dazu einen Nachweis über die Seebestattung mit (Öffnungszeit Di.+Do. 14-16 Uhr). Sie erhalten eine Bescheinigung für den Steinmetz, dass das Ablegen eines Steins mit der Kirchengemeinde abgesprochen wurde.
  2. Suchen Sie sich einen Stein im Durchmesser 20 -25 cm oder lassen Sie sich diesen Stein vom Steinmetz geben.
  3. Lassen Sie den Vor- und Zunamen (Schriftart und Größe variabel) auf den Stein gravieren.  Dazu kontaktieren Sie den Steinmetz M. Jennerjahn, Mühlenstraße 11 in 23992 Neukloster Telefon:  0151 58375710, der sowohl die Gravur als auch die Befestigung des Steins in der Erde übernimmt.  Diese Leistung muss beim Steinmetz bezahlt werden.
  4. Wer den Gedenkort für Seebestattete nutzen möchte, zahlt eine Gebühr für die Pflege der Anlage und des Friedhofs in Höhe von 400 € und eine Verwaltungsgebühr von 50 € an die Kirchengemeinde.
  5. Der Stein bleibt solange an dem Gedenkort, wie dieser Ort besteht.  Es gibt keine Frist.
  6. Der Stein wird von dem Friedhofsmitarbeiter oder einem anderen Beauftragten der Kirchengemeinde in Anwesenheit der Auftraggeber an dem Gedenkort in der Erde befestigt.
  7. Wenn die Angehörigen es wünschen, kann dies mit einem Gebet erfolgen, das der Pastor spricht.  Dies kann bei der Anmeldung im Gemeindebüro (Punkt 1) verabredet werden.
  8. Auf die Steine dürfen weder Blumen noch andere Gegenstände gelegt werden.  Neben den Steinen gibt es einen Ständer für Blumensträuße.

 

Ev.-luth. Kirchengemeinde Kirchdorf / Insel Poel

Der Kirchengemeinderat

 

Kirchdorf, den 12. 9. 2024