Selbstbestimmungsrecht der Kirchen Diakonie geht nach Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht in Berufung
10.01.2014 · Berlin.Das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung will das Urteil des Berliner Arbeitsgerichts zur Benachteiligung einer Bewerberin anfechten. "Wir werden Berufung einlegen", sagte Sprecherin Ute Burbach-Tasso. Das Arbeitsgericht Berlin hatte das Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in erster Instanz wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt.
Geklagt hatte eine konfessionslose Stellenbewerberin, die von dem Werk nicht zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen worden war. Die Richter sahen darin eine Benachteiligung aus Gründen der Religion. In der Stellenausschreibung wurde entsprechend der kirchlichen Bestimmungen die Mitgliedschaft in einer evangelischen Kirche oder einer Kirche der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen vorausgesetzt.
Die Berufung würde zunächst zum Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg und im Zweifelsfall weiter zum Bundesarbeitsgericht gehen.
Quelle: epd