Mecklenburgischer Kirchenkreisrat Förderrichtlinie „Lebendige Kirchenregion“ vereinfacht

26.05.2014 · Güstrow/Rostock. Das Antragsverfahren für das Förderprogramm „Lebendige Kirchenregion“ gestaltet sich künftig einfacher. Die Mitglieder des mecklenburgischen Kirchenkreisrates beschlossen auf ihrer Sitzung am 23. Mai in Güstrow eine überarbeitete Richtlinie.

Hintergrund: Bis 2015 stehen jährlich 40.000 Euro im Haushalt des Kirchenkreises zur Verfügung. Das Förderprogramm soll Projekte und Ideen in den 20 Kirchenregionen untereinander und mit nichtkirchlichen Partnern finanziell unterstützen.

„Zukünftig sollen nur noch zwei Antragswege gelten“, erläutert Pröpstin Christiane Körner. Neben dem schon bisher geltenden Weg, bei dem die Regionalkonferenz den Antrag stelle, „können jetzt mindestens drei Kirchengemeinden, die ein Projekt anschieben wollen, ebenso einen Förderantrag stellen“. Dazu seien drei Schritte nötig: Neben Beschlüssen der einzelnen Kirchengemeinderäte sei ein Votum des Leitungsduos der Regionalkonferenz nötig. Körner: „Liegt dies vor, stellt die federführende Kirchengemeinde den Antrag über die Kirchenkreisverwaltung an den Kirchenkreisrat. Der Beirat für das Förderprogramm gibt dem Kirchenkreisrat seinerseits eine Empfehlung zum Antrag.“

Im Vorjahr befürwortete der Kirchenkreisrat insgesamt 16 Anträge positiv, darunter einen Regionalen Jugendtag zur Friedensdekade und eine Veranstaltungsreihe unter dem Titel „Begegnungen mit dem Judentum“. Im laufenden Jahr konnten bisher beispielsweise ein Konfirmanden-Schnupper-Camp und ein Kinder-Musical-Projekt finanziell unterstützt werden.

Quelle: ELKM (cme)



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