Nordkirche Mehr Geld für evangelische Kirchenmitarbeiter - Forderung nach einheitlichem Tarifvertrag

12.11.2014 · Hamburg/Lübeck.

Die rund 14.000 Mitarbeitenden der Nordkirche in Hamburg und Schleswig-Holstein erhalten rückwirkend zum 1. Oktober 3,4 Prozent mehr Gehalt. Eine weitere Erhöhung um zwei Prozent erfolgt am 1. Oktober 2015. Eine entsprechende Gehaltserhöhung hat der kirchliche Arbeitgeberverband VKDA mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Kirchengewerkschaft VKM ausgehandelt, wie der VKDA am Dienstag mitteilte. Die Gesamterhöhung entspricht in etwa dem Ergebnis des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen. Laufzeit ist bis zum 30. September 2016.

Mit einer "Lübecker Forderung" haben die Mitarbeitervertreter der Nordkirche ihr Votum nach einem einheitlichen Tarifrecht unterstrichen. Eine entsprechende Resolution beschloss der Gesamtausschuss am Montag in Lübeck einstimmig, teilte das Gremium am Dienstag mit. In der Nordkirche haben im Herbst die juristischen Vorarbeiten für ein einheitliches Arbeitsrecht begonnen. Die Mitarbeitervertretungen entsprechen den Betriebsräten in Unternehmen.

Hintergrund ist, dass in Schleswig-Holstein und Hamburg ein anderes Arbeitsrecht gilt als in Mecklenburg-Vorpommern. Für die Beschäftigten in Schleswig-Holstein, Hamburg sowie der Landeskirche handeln die Gewerkschaften ver.di und VKM mit dem Arbeitsgeberverband VKDA Tarifverträge aus. So gelten die ausgehandelten Gehaltssteigerungen auch nur für sie. Für die knapp 2.000 Mitarbeitenden der ehemaligen Landeskirchen Mecklenburg und Pommern ist dagegen eine Arbeitsrechtliche Kommission zuständig.

Bereits bei den Fusionsverhandlungen der Landeskirchen Nordelbien, Mecklenburg und Pommern hatten die Mitarbeitervertreter ein einheitliches Arbeitsrecht gefordert, waren aber am Widerstand aus Mecklenburg und Pommern gescheitert. Noch bis 2018 dürfen die Kirchenkreise Mecklenburg und Pommern diese Regelung weiter praktizieren. Dann soll es eine gemeinsame Lösung geben. Die beiden Kirchenkreise haben allerdings ein Veto-Recht.

Quelle: epd