Rechtsextremismus NPD klagt gegen Besuchs-Verbot in Flüchtlingsheim

14.08.2015 · Schwerin.

Das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern muss sich mit einer Klage der NPD befassen. Die Partei klagt nach eigenen Angaben dagegen, dass das Schweriner Innenministerium einen Besuch von NPD-Politikern im Erstauffanglager für Flüchtlinge in Nostorf/Horst (Landkreis Ludwigslust/Parchim) abgelehnt hatte. Die Rechtsextremen begründen ihren Antrag damit, dass Landtagsabgeordnete "das Recht haben, das Treiben der Regierung zu kontrollieren". Das Landesverfassungsgericht wird sich voraussichtlich frühestens Ende kommender Woche mit dem Antrag befassen.

Aus dem Innenministerium heißt es, die Bitte der NPD sei "nach eingehender Abwägung aller Belange" abgelehnt worden. Abgeordnete hätten selbstverständlich einen Informationsanspruch, aber dieser sei "nicht schrankenlos, andere schützenswerte Belange müssen gegenübergestellt werden". Die NPD könne ihre parlamentarische Kontrollfunktion auch auf andere Weise wahrnehmen, wie beispielsweise durch Kleine Anfragen oder Informationsgespräche mit Behördenmitarbeitern.

Die Situation in Nostorf/Horst sei derzeit wegen der hohen Asylbewerberzahlen nicht einfach. Wo viele Menschen unterschiedlicher Kultur auf engem Raum zusammen lebten, erfordere es eine spannungsfreie Atmosphäre. "Diese wäre gefährdet durch politische Auseinandersetzungen oder mögliche Demonstrationen, die im Zusammenhang mit einem Besuch zu erwarten wären". Nach Einschätzung des Ministeriums könne die Sicherheit der Asylbewerber gefährdet werden.

Innenminister Lorenz Caffier (CDU) sagte, es sei für ihn nicht zu ertragen, dass die Leute, die tagtäglich gegen Asylbewerber hetzen würden und auf deren Rücken Politik machten, die Landesaufnahmeeinrichtung besuchen wollten. Dies sei "scheinheilig und eine Provakation". Das Vorhaben zeige ihm einmal mehr, dass es ein NPD-Verbot brauche, um diesen Spuk zu beenden. In dem Erstauffanglager Nostorf/Horst sind aktuell 600 Asylbewerber untergebracht.

Quelle: epd