Landessynode verabschiedet neues Wahlgesetz Nordkirche wählt Ende 2016 neue Gemeinderäte

28.02.2015 · Lübeck-Travemünde.

Die Gemeinden der Nordkirche werden im November 2016 ihre neuen Kirchengemeinderäte wählen. Erstmals wird es keinen festen Wahltermin, sondern einen Wahlzeitraum vom 13. bis 27. November geben, heißt es in dem neuen Wahlgesetz, das die Landessynode (Kirchenparlament) der Nordkirche am Freitag in Lübeck-Travemünde mit großer Mehrheit befürwortete. Eine Online-Wahl ist aktuell nicht vorgesehen. Briefwahl ist weiterhin möglich.

Mit dem neuen Kirchengesetz über die Bildung der Kirchengemeinderäte folgte die Landessynode der bisherigen Praxis in Mecklenburg und Pommern, wo mehrwöchige Wahlzeiträume auch in Pfarrsprengeln und großen Landgemeinden mit mehreren Predigtstätten die Wahl jeweils im Anschluss an den Sonntagsgottesdienst ermöglichte.

Wahlvorschläge müssen bis acht Wochen vor Beginn des Wahlzeitraums eingereicht werden. Wählen dürfen alle Kirchenmitglieder, die mindestens 14 Jahre alt sind. Wer gewählt werden möchte, muss allerdings erwachsen sein. Pastoren und Pastorinnen der Gemeinde werden nicht gewählt, sondern sind automatisch Mitglied des Gemeinderats.

Die Wahlbenachrichtigung wird in einem Brief mit einem einheitlichen Beilageblatt verschickt. Als Kosten der Kirchenwahl sollen für 2016 im Haushaltsplan der Nordkirche insgesamt 1,8 Millionen Euro veranschlagt werden. Damit sollen Herstellung und Versand des Wahlbenachrichtigungsbriefs und die Information über die Kirchenwahl finanziert werden.

Das neue einheitliche Wahlgesetz soll die unterschiedlichen Wahlgesetze in den drei ehemaligen Landeskirchen Nordelbien, Mecklenburg und Pommern ablösen, die sich Pfingsten 2012 zur Nordkirche zusammengeschlossen haben. Knapp zwei Millionen Christen in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sind wahlberechtigt.

Quelle: epd/Nordkirche



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