Mecklenburgischer Kirchenkreisrat fasste zahlreiche Beschlüsse Förderfonds für Flüchtlingsarbeit aufgelegt
23.09.2015 · Güstrow. Der mecklenburgische Kirchenkreisrat hat auf seiner Sitzung am vergangenen Freitag (18. September) in Güstrow mehrere Personalentscheidungen getroffen, die Flüchtlingsarbeit gestärkt sowie die Förderung von Tourismusprojekten durch die Nordkirche befürwortet.
Einen außerplanmäßigen Fonds in Höhe von 30.000 Euro für Flüchtlingsarbeit hat der mecklenburgische Kirchenkreisrat auf seiner jüngsten Sitzung in Güstrow in Zusammenarbeit mit dem Finanzausschuss der Synode aufgelegt. Bis Jahresende können Kirchengemeinden und Dienste und Werke im Kirchenkreis entsprechende Anträge für eigene Hilfsangebote stellen.
Verwaltet wird der Fonds von der Ökumenischen Arbeitsstelle im Zentrum Kirchlicher Dienste Mecklenburg, die auch die Vergabekriterien kurzfristig festlegen wird. „Auf die ständig ansteigende Zahl von Flüchtlingen reagieren viele Haupt- und Ehrenamtliche in unserer Kirche mit noch größerem Engagement. So werden Netzwerke gebildet oder ausgeweitet, Dolmetscherdienste und Beratungen angeboten, Patenschaften übernommen, Flüchtlinge untergebracht - wie aktuell in zwei Gemeinden in Rostock, oder die Spendenvergabe koordiniert“, berichtete Pröpstin Christiane Körner und bedankte sich zugleich sehr herzlich dafür. Dieses Engagement bedarf allerdings „zeitnah der finanziellen Unterstützung“. Für das kommende Jahr soll die Summe nochmals aufgestockt werden. Körner: „Dazu sind im Entwurf des Haushaltsplanes bereits 50.000 Euro eingestellt.“
Befürwortet: Förderung von Tourismusprojekten durch die Nordkirche
Mit der Einrichtung des Fonds für „Kirche und Tourismus“ durch die Landessynode der Nordkirche im November 2014, eröffnete sich jetzt für den Kirchenkreis Mecklenburg erstmalig die Gelegenheit, Anträge zu stellen. In Verbindung mit dem vom Kirchenkreisrat im Juni beschlossenen „Konzept Kirche&Tourismus“ für die Entwicklung dieses für Mecklenburg bedeutsamen Arbeitsfeldes, lagen dem Gremium jetzt vier Anträge zur Entscheidung vor.
Dem vorausgegangen war ein Prozess der Projektentwicklung in den jeweiligen Kirchengemeinden, so wie eine eingehende Beurteilung durch einen Fachbeirat. „Die vorliegenden Projekte spiegeln einen Teil der vielfältigen Arbeit, die durch die Gemeinden geleistet werden und die künftig so eine Unterstützung erhalten sollen“, sagt Kersten J. Koepcke, Fachreferent für Kirche+Tourismus im Zentrum Kirchlicher Dienste Mecklenburg. Bei den Projekten in Warnemünde und Boizenburg drehe es sich um das zentrale Thema einer „offenen Kirche“ und damit verbundene Angebote. In Kühlungsborn möchte die Gemeinde die bereits bestehende Urlauberseelsorge verstärken und weiter entwickeln. Und in St. Nikolai Wismar soll den zahlreichen Besuchern künftig ein Raum der Stille zur Verfügung stehen.
„Vorausgesetzt, die eingereichten Projekte werden vom Vergabeausschusses der Nordkirche befürwortet, werden diese von mir weiter begleitet und evaluiert“, erläutert Kersten J. Koepcke. Ziel sei es, die gemachten Erfahrungen in den Modellprojekten auch anderen Gemeinden und Regionen zur Verfügung stellen zu können. Auf diese Arbeit und die konkrete personelle Unterstützung von Projekten bezieht sich ein fünfter Antrag des Kirchenkreises an den Fonds der Landeskirche.
Ausgewählt: Neue Schulseelsorger in Schwerin
Pastor Roland von Engelhardt, ist vom Kirchenkreisrat zum 1. September 2015 für acht Jahre auf die Pfarrstelle Schulseelsorge in Schwerin berufen worden. Der Theologe war vor seiner Pfarrstelle in der Kirchengemeinde Stralendorf-Wittenförden im Amt für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen als mecklenburgischer Landesjugendpastor tätig. Der bisherige Schulseelsorger Stephan Dann hatte sich auf eigenen Wunsch für drei Jahre beurlauben lassen und auf die Pfarrstelle verzichtet.
Insgesamt gibt es vier Pfarrstellen für Schulseelsorge im Kirchenkreis Mecklenburg und zwar in Rostock, Schwerin, Parchim und Neubrandenburg. Der Schwerpunkt in der Landeshauptstadt liegt im Dienst an der Beruflichen Schule für Gartenbau und Gewerbe und Sozialwesen. Gleichzeitig soll Pastor v. Engelhardt seine Angebote mit der Kirchengemeinde St. Nikolai (Schelf) vernetzen und für die schulkooperative Arbeit in der Propstei Wismar zuständig sein.
Berufen: Beauftragte für Geschlechtergerechtigkeit
Im Kirchenkreis Mecklenburg gibt es künftig eine Beauftragte für Geschlechtergerechtigkeit: Der Kirchenkreisrat berief Pastorin Anne Hala aus der Kirchengemeinde Proseken-Hohenkirchen zum 1. September auf das Amt. Die Beauftragte wird ihren Dienst mit einem Umfang von zirka fünf Prozent ihrer Pastorenstelle wahrnehmen.
Laut Kirchengesetz der Nordkirche zur Verwirklichung der Geschlechtergerechtigkeit sind je Kirchenkreis allerdings mindestens eine Frau und ein Mann zu berufen. Bisher hat sich allerdings noch kein Mann bereit erklärt, diese Aufgabe zu übernehmen.
Entsandt: Mecklenburger in Generalversammlung des Ökumene-Zentrums
Dr. Sibylle Gundert-Hock. Pastorin Ulrike von Maltzahn-Schwarz, Heinrich Ebeling und Helmuth Schröder vertreten künftig Mecklenburg in der der Generalversammlung des Zentrums für Mission und Ökumene - Nordkirche weltweit. Zu stellvertretenden Mitgliedern berief der Kirchenkreisrat zugleich Dr. Christa Möhring und Pastor Albrecht Lotz.
Angeboten: Dienstvereinbarung für Jahresgespräche
Zur Einführung von Mitarbeiterjahresgesprächen (MAJG) mit den gemeindepädagogisch tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kirchengemeinden und des Kirchenkreises gibt es eine entsprechende Musterdienstvereinbarung. Diese kann jetzt zwischen dem Kirchenkreis und den regionalen Mitarbeitervertretungen abgeschlossen werden.
Hintergrund: Der Kirchenkreisrat hatte im Oktober 2014 die Einführung der Personalentwicklung für den Bereich beschlossen. Die dafür vorliegenden Leitfäden sehen u.a. Mitarbeiterjahresgespräche vor. „Auf der Grundlage der Muster-Dienstvereinbarung wird jeder regionalen Mitarbeitervertretungen (MAV) vom Kirchenkreis eine Dienstvereinbarung zum Abschluss angeboten“, erläutert Propst Dirk Sauermann und drückt zugleich seine Erwartung aus, dass die insgesamt 13 regionalen Mitarbeitervertretungen im Kirchenkreis der Dienstvereinbarung im Sinne der Verbesserung der Arbeitssituation für die gemeindepädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zustimmen.“
Quelle: ELKM (cme)