Bericht vor der Synode Landesbischof: Debatte um Arbeitsrecht in Nordkirche intensivieren

Landesbischof Gerhard Ulrich stellte den Synodalen in Lübeck-Travemünde den Bericht zum Arbeitsrecht vor

Foto: Nordkirche/M. Warnecke

01.10.2016 · Lübeck-Travemünde. In der Nordkirche soll die Debatte über Wege zu einem einheitlichen Arbeitsrecht für die rund 80.000 Mitarbeiter intensiviert werden. Dies kündigte Landesbischof Gerhard Ulrich am Sonnabend zum Abschluss der dreitätigen Sitzung der Landessynode an. Der dafür mit der Gründung der Nordkirche 2012 festgelegte Zeitraum von sechs Jahren soll dabei voll ausgeschöpft werden.

In der Nordkirche gilt bislang ein unterschiedliches Arbeitsrecht: Für Beschäftigte in Hamburg und Schleswig-Holstein handeln Gewerkschaften und der kirchliche Arbeitsgeberverband Tarifverträge aus. In Mecklenburg-Vorpommern verhandeln Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einer paritätisch besetzten Kommission. Betroffen sind insgesamt rund 16.000 Beschäftigte in der Nordkirche und über 60.000 in der Diakonie. Bis 2018 soll es eine einheitliche Regelung geben.

Im Februar hatte Ulrich die Synodalen in einem ersten Bericht über den Stand des Prozesses hin zu einem einheitlichen Arbeitsrecht in der Nordkirche informiert. Im Juli haben sich Mitglieder der Landessynode sowie der Kirchenkreissynoden Mecklenburg und Pommern bei einem synodalen Studientag in Hamburg mit dem Thema befasst. Aus juristischer Sicht sei dabei die Frage der Wege der kirchengemäßen Arbeitsrechtssetzung beleuchtet worden, berichtete Ulrich. „Aus theologischer Sicht wurden besondere Loyalitätsanforderungen an die Mitarbeitenden bedacht, beides wurde schließlich mit einem besonderen Blick auf die Diakonie ergänzt.“

Derzeit noch nicht entscheidungsreif

Der anschließende Diskussionsverlauf des Studientages habe gezeigt, dass eine Einheitlichkeit der Arbeitsrechtsetzung derzeit noch nicht entscheidungsreif sei, schätzte der Landesbischof ein: „Die Vertreter aus Hamburg und Schleswig-Holstein sehen in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes eine Bestätigung der nordelbischen Tarifpartnerschaft – und daher keine Veranlassung, dieses erfolgreiche Modell zu verlassen. Vertreter aus Mecklenburg und Pommern hingegen favorisieren weiterhin das Modell der Arbeitsrechtlichen Kommission“, so Ulrich.

Hintergrund sind Grundsatzentscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes, wonach die Kirche im Rahmen ihres Selbstbestimmungsrechtes eine auf Konsens ausgerichtete Arbeitsrechtssetzung vorsehen darf, die Arbeitskämpfe ausschließt, den Gewerkschaften aber eine Beteiligung ermöglicht.

"Diskussionsprozess entschleunigen“

Der Landesbischof forderte dazu auf, den Diskussionsprozess „zu entschleunigen“, um die jeweiligen Positionen noch besser kennenzulernen und aufeinander zuzugehen: „In einem ersten Schritt sollten wir uns über die Grundsätze für ein kirchlich-diakonisches Arbeitsvertragsrecht verständigen. Diese Grundsätze bestimmen dann den Rahmen für die künftige Form der Arbeitsrechtssetzung. Darüber wird aber erst im zweiten Schritt zu entscheiden sein.“ Eine Steuerungsgruppe der Kirchenleitung werde den Prozess begleiten.

In der Frage nach der Kirchenzugehörigkeit kirchlicher Mitarbeitender rief der Landesbischof dazu auf, eine mögliche Öffnung zugleich mit einer „inneren Verdichtung“ zu flankieren: „Wir müssen die christliche Prägung unserer Einrichtungen erfahrbar machen und deutlicher als zuvor von dem erzählen, worauf wir selbst gründen und bauen, was uns trägt. Loyalität ist vor allem auch ein Bildungsauftrag an Kirche und Diakonie.“

Quelle: Nordkirche/epd



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