Wahlbenachrichtigung verschickt Evangelische Christen in MV bestimmen Kirchengemeinderäte neu
22.09.2016 · Rostock/Stralsund. Alle sechs Jahre werden die Leitungsgremien in den Kirchengemeinden der Nordkirche neu bestimmt. Vom 13. bis 27. November sind in den beiden evangelischen Kirchenkreisen in Mecklenburg-Vorpommern alle Kirchenmitglieder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, zur Stimmabgabe aufgerufen. Eine Briefwahl vorab ist ebenso möglich. In den vergangenen Wochen wurden rund 3.000 Frauen und Männer als Kandidaten in den rund 400 Kirchengemeinden in MV vorgeschlagen und aufgestellt.
In diesen Tagen bekommen 159.316 Kirchenmitglieder, darunter 9.384 Erstwähler, im Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Mecklenburg und 76.551 Kirchenmitglieder, darunter 3.160 Erstwähler, im Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis ihre Wahlbenachrichtigung von der Nordkirche und ihrer Kirchengemeinde in die Briefkästen. Die als Dialogpost versandten Unterlagen nennen die jeweilige Kirchengemeinde, den Wahltermin und den Wahlort. Zugleich wird informiert, dass, wer an den angegebenen Terminen verhindert sei, dennoch seine Stimme abgeben kann. „Jeder Wahlberechtigte muss lediglich bei seiner Kirchengemeinde die Briefwahlunterlagen anfordern“, sagt die stellvertretende mecklenburgische Wahlbeauftragte Monique Buschkowski und ergänzt: „Welche Gemeindemitglieder konkret kandidieren, geben die jeweiligen Kirchengemeinden jetzt bereits bekannt. Zur persönlichen Vorstellung wird zudem zu Gemeindeversammlungen eingeladen.“
Gemeindeleitung als gemeinsame Verantwortung
Die Leitung der Gemeinde ist nach lutherischem Verständnis gemeinsame Verantwortung von dazu gewählten Gemeindegliedern und Pastorinnen und Pastoren. Als Kandidatinnen und Kandidaten haben sich Frauen und Männer unterschiedlichen Alters, verschiedener Berufs- und Lebenserfahrungen aufstellen lassen. „Mindestens sechs ehrenamtliche Kirchengemeinderatsmitglieder sind zu wählen, in größeren Gemeinden ist die beschlossene Anzahl oft höher“, so Monique Buschkowski. Als sogenannte Kirchenälteste sollen sie ehrenamtlich Verantwortung in einer der 252 mecklenburgischen bzw. 154 pommerschen Gemeinden übernehmen. Die Amtszeit des Leitungsgremiums, dem ebenso die jeweilige Pastorin bzw. der jeweilige Pastor angehören, beträgt sechs Jahre.
Evangelische Kirche baut sich von der Basis her auf
Konkret leitet ein Kirchengemeinderat (KGR) die Gemeinde vor Ort, führt ihr Personal und verwaltet ihr Vermögen. Einige Gemeinden unterhalten zudem Kindergärten, Diakoniestationen und sehr viele ein oder mehrere Friedhöfe. Das Ehrenamt umfasst ebenso das Mitgestalten der Gottesdienste, Besuche bei Gemeindegliedern oder den Kontakt zur Öffentlichkeit. Die Evangelische Kirche baut sich sehr bewusst „von der Basis her, von den Gemeinden auf“, sagen die beiden Kirchenkreis-Wahlbeauftragten Jörg-Peter Vick (Mecklenburg) und Hartmut Dobbe (Pommern). „Um seine Aufgaben zu erfüllen, braucht der Kirchengemeinderat ein starkes Mandat, sprich einen Vertrauensvorschuss der Mitglieder in den Kirchengemeinden.“ Deshalb hoffen beide auf eine rege Teilnahme bei der Stimmabgabe, „die dazu ermutigt, Verantwortung zu übernehmen“.
Wählen dürfen jetzt nordkirchenweit übrigens schon alle 14-jährigen Gemeindeglieder, in MV war dies schon vor Gründung der Nordkirche gängige Praxis. Die anstehende KGR-Wahl sei zudem ein willkommener Anlass, sich vor Ort zu fragen, „was konnte in den Vorjahren bewegt werden, wo hat sich etwas zum Guten verändert, wo musste Enttäuschendes hingenommen werden“, so die Wahlbeauftragten.
Workshops und Handbuch sollen unterstützen
In zahlreichen Kirchengemeinden kandieren junge Leute, Frauen und Männer zum ersten Mal. Vielfach stehen ebenso langjährige Kirchenälteste auf den Stimmzetteln. „Leitung in der Kirche ist geprägt von verschiedenen Dimensionen – geistliche, kommunikative und organisatorische Leitung“, sagt Pastor Dietmar Schicketanz vom mecklenburgischen Gemeindedienst. Deshalb würden vom 17. bis 19. März 2017 alle Gewählten zu einer KirchengemeinderatsMesse mit Workshops eingeladen. „Darüber hinaus“, ergänzt Matthias Bartels, Leiter Regionalzentrum kirchlicher Dienste in Greifswald, „wird von der Nordkirche in Zusammenarbeit mit den Kirchenkreisen ein Handbuch mit verschiedenen Materialien erstellt, welches jedes neu gewählte Kirchengemeinderatsmitglied bekommt.“ Ziel sei, die neuen Leitungsgremien umfassend zu informieren und in der Legislaturperiode gut zu begleiten. Doch zunächst heißt es, den zur Wahl stehenden Frauen und Männern im November das Vertrauen in den Kirchengemeinden zu schenken.
Quelle: ELKM/PEK (cme/sk)