Neue Synode des Kirchenkreises Mecklenburg wird gewählt Mehr als 130 Gemeindeglieder kandidieren für 50 Synodenplätze
17.07.2017 · Rostock. Neuwahl der Kirchenkreissynode: Wie in der gesamten Nordkirche wird auch im Kirchenkreis Mecklenburg das "Kirchenparlament" im Herbst neu bestimmt. Für die 50 zu wählenden Synodenplätze haben sich mehr als 130 Frauen und Männer aufstellen lassen. Jetzt stellten sich die Kandidaten vor – wie in dieser Woche in Rostock.
„Ich bin immer von neuem überrascht, wie vielfältige Erfahrungen und Begabungen die unterschiedlichsten Menschen in unser kirchliches Leben mit einbringen“, sagt der Rostocker Propst Wulf Schünemann und ergänzt: „Für die Arbeit der zukünftigen Synode ist es gut, dass in ihrer Ortsgemeinde engagierte Gemeindeglieder darüber hinaus auch bereit sind, auf der Ebene des Kirchenkreises Verantwortung zu übernehmen.“ Zuvor hatten insgesamt 22 Kandidaten persönlich Rede und Antwort gestanden. Im Wahlkreis 4 sind nach einem Schlüssel zehn Synodenplätze zu besetzen. Die Wahl und Berufung aller Synodalen erfolgt für sechs Jahre. Jedes volljährige Gemeindeglied kann für das Amt kandidieren.
Propst Schünemann: aktuelle Themen motivieren zur Kandidatur
Die Kirchenkreissynode vertritt die 251 mecklenburgischen Kirchengemeinden sowie die Dienste und Werke als eine Art ,Kirchenparlament‘. Mindestens zweimal jährlich kommen die Synodalen zusammen, um auf Basis des Kirchenrechts über die Angelegenheiten des Kirchenkreises zu beraten und zu beschließen. Dazu zählen beispielsweise Satzungen, der Haushalts- und Stellenplan des Kirchenkreises oder die Änderung und Aufhebung von Pfarrstellen. „Gerade die jüngste PfarrGemeindeHaus- und Stellenplanung in Mecklenburg motiviert offenbar viele, zu kandidieren. Sie wollen solch weitreichende Entscheidungen mitgestalten, die die Rahmenbedingungen für ein gutes Gelingen der kirchlichen Arbeit festlegen“, resümiert Propst Schünemann. Zudem wollten viele engagiert mithelfen, dass „unsere Kirchengemeinden aufgrund der kleiner werdenden Mitgliederzahl nicht resignieren, sondern motiviert den Schatz des Glaubens weitergeben und dafür zeitgemäße Formen finden“.
Ehrenamtliche haben in kirchlichen Gremien die Mehrheit
Ein wichtiges Merkmal der Kirchenverfassung ist es, dass den ehrenamtlich Tätigen in kirchlichen Gremien immer die Mehrheit gegenüber den beruflich Tätigen zusteht. Von den 55 Mitgliedern der Kirchenkreissynode werden 50 gewählt und fünf vom Kirchenkreisrat berufen. „Im Kirchenkreis sind fünf Wahlkreise gebildet, in denen jeweils sechs Gemeindesynodale, zwei Pastorensynodale, ein Mitarbeitersynodaler und ein Werkesynodaler gewählt werden“, erläutert Propst Schünemann. Die Wahlkreise seien so nicht in jedem Fall identisch mit den Grenzen der vier mecklenburgischen Propsteien.
In Broschüren stellen sich die zu Wählenden persönlich vor
Zur Vorbereitung der Wahl erhalten die Kirchengemeinden bis Mitte August Kandidaten-Broschüren, die notwendigen Wahlunterlagen sowie genaue Hinweise zum Wahlablauf. Vorab können sich Interessierte online über die gesetzliche Basis, das Wahlprozedere etc. informieren. Die Wahl zur Kirchenkreissynode ist durch die Kirchengemeinderäte in der Zeit vom 3. bis zum 30. September 2017 durchzuführen. Die Stimmzettel nebst Wahlunterlagen sind bis zum 7. Oktober 2017 dem Wahlausschuss bei der Kirchenkreisverwaltung Mecklenburg (Wismarsche Str. 300, 19055 Schwerin) zu übersenden.
Quelle: ELKM (cme)