Nordkirche sucht Dialog mit Konfessionslosen Landessynode beschließt Errichtung eines Werkes "Kirche im Dialog“

Die Landessynode der Nordkirche tagte von Donnerstag bis Samstag in Lübeck-Travemünde.

Foto: kirche-mv.de/D. Vogel

04.03.2017 · Lübeck-Travemünde. Das Nordkirche wird ein neues Werk "Kirche im Dialog" gründen. Ein entsprechendes Gesetz wurde am Sonnabend von der Landessynode in Lübeck-Travemünde beschlossen. Es solle das Gespräch mit Menschen anstoßen, die keiner Kirche angehören, sagte der Schweriner Bischof Andreas von Maltzahn. Dieser Dialog sei eine "bleibende Herausforderung für die Nordkirche". Darüber hinaus wurden am Sonnabend mehrere Kirchengesetze beschlossen.

Das neue Werk "Kirche im Dialog" hat 2,5 Stellen und wird seinen Sitz in Hamburg (Dorothee-Sölle-Haus) haben. Bislang gab es in Rostock eine Projekt-Arbeitsstelle mit einem ähnlichen Konzept. Nach einer Überprüfung der Ergebnisse wurde die Arbeitsstelle jedoch im August 2016 geschlossen.

Der Standort Hamburg sei auch ein Zeichen, so Bischof von Maltzahn, dass es eine Aufgabe der gesamten Nordkirche sei, "und nicht nur des Ostens". Das neue Werk solle den Dialog aber nicht stellvertretend für die Kirche führen, sondern Mitarbeitende in ihrer Arbeit unterstützen.

Kritik kam allerdings von der Theologischen Kammer. Es sei nicht klar, welches Ziel die Arbeit haben soll, sagte der Kammervorsitzende und Segeberger Propst Daniel Havemann. Wenn mit dem Dialog Menschen für die Kirche gewonnen werden sollen, dann müsse dies auch deutlich benannt werden. Problematisch sei auch der Standort Hamburg. Es bestehe die Gefahr, dass dabei Teile der Nordkirche aus dem Blick geraten.

Der Nordkirche gehören im Sprengel (= Bischofsbezirk) Schleswig und Holstein 54 Prozent der Bevölkerung an, im Sprengel Hamburg und Lübeck 33 Prozent und im Sprengel Mecklenburg und Pommern 17 Prozent.

Mehrere Kirchengesetze beschlossen

Die Kirchenmusik in der Nordkirche hat eine neue gesetzliche Grundlage bekommen. Damit soll auch ihre Bedeutung betont werden. Kirchenmusik sei "Verkündigung des Evangeliums und Lob Gottes", heißt es in dem Gesetzestext. Grundsätzlich können auch katholische oder orthodoxe Musiker das Amt ausüben. Bislang gab es nur ein Gesetz für Hamburg und Schleswig-Holstein sowie eines für Mecklenburg-Vorpommern aus der Zeit vor der Fusion zur Nordkirche.

Geändert wurde auch das Gesetz über die Mitarbeitervertretungen (Betriebsräte). So können künftig auch Mitarbeitende, die nicht Mitglied einer christlichen Kirche sind, in die Mitarbeitervertretung gewählt werden. Den Vorsitz sollte allerdings immer ein Kirchenmitglied innehaben.

Beschlossen wurde auch ein Gesetz zur Bildung von Landessynoden. Für das neue Kirchenparlament, das 2018 seine Arbeit aufnehmen soll, fehlte es bislang. Geregelt war bislang nur die Bildung der ersten Landessynode zur Gründung der Nordkirche. Auch künftig sollen in dem 156-köpfigen Kirchenparlament Ehrenamtliche die Mehrheit haben, die überwiegend in den Kirchenkreisen gewählt werden. Vertreten sind auch Pastoren und kirchliche Angestellte.

Quelle: epd



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