Landessynode beendet Nordkirche hat zu wenig Frauen in Leitungsämtern

18.11.2017 · Lübeck-Travemünde. In der Nordkirche haben immer noch die Männer das Sagen. Das Landeskirchenamt habe nur eine einzige Dezernentin, beklagte die Gleichstellungsbeauftragte Stephanie Meins vor der Landessynode in Lübeck-Travemünde. An der Spitze der Kirchenkreise gebe es 24 Pröpste, aber nur zehn Pröpstinnen. Nur ein Drittel der Synodalen seien Frauen. Mit dem Gleichstellungsbericht und neuen Gesetzen ist am Sonnabend die dreitägige Landessynode zu Ende gegangen.

Dabei ist die Nordkirche weiblich geprägt. Unter den kirchlichen Beschäftigten stellten Frauen mit 74 Prozent die Mehrheit, so Meins. Rund 70 Prozent der Ehrenamtlichen seien Frauen. In den Kirchenvorständen arbeiteten 53 Prozent Frauen. Auch die Pastorenschaft werde weiblicher: Derzeit hätten Männer mit 58 Prozent noch die Mehrheit, sagte Meins. In der Altersgruppe zwischen 52 und 57 Jahren seien Männer stark vertreten, während unter Jüngeren Frauen die Mehrheit hätten. Etwa ab 2030 würden Frauen in den Pfarrämtern spürbar die Mehrheit stellen.

Unter den fünf Bischofpersonen der Nordkirche ist Hamburgs Bischöfin Kirsten Fehrs die einzige Frau. Die Landeskirche sollte Frauen gezielt fördern, forderte Fehrs. Hier seien transparente Einstellungsverfahren mit klarer Aufgabenbeschreibung hilfreich. Es gebe "tolle Frauen" in der Nordkirche, aber viele würden zögern, "sich in die erste Reihe zu stellen".

Einheitliches Archivwesen beschlossen

Beschlossen wurde auch ein Kirchengesetz für ein einheitliches Archivwesen in der Nordkirche. Kirchliche Archive seien Teil des kulturellen Gedächtnisses der Gesellschaft, sagte Pastor Mathias Bartels, Mitglied der Kirchenleitung. "Grundsatz ist dabei, dass die wissenschaftliche Forschung bei der Benutzung frei ist, private und gewerbliche Nutzungen sind kostenpflichtig." Unverändert bleibt die Verpflichtung der kirchlichen Körperschaften, ein sachgemäßes Archiv zu unterhalten.

Ein weiteres Gesetz betrifft die Bevollmächtigung von Religionslehrkräften an Schulen. Voraussetzung dafür ist die Mitgliedschaft in der Nordkirche oder einer anderen evangelischen Kirche sowie die staatliche Befähigung zum Lehramt für das Fach evangelische Religion. Außerdem müssen die Lehrkräfte eine schriftliche Erklärung abgeben, dass sie das Fach in Übereinstimmung mit dem Auftrag der Kirche erteilen. "Religionslehrerinnen und -lehrer stehen in besonderer Weise dafür, dass Religion keine Privatsache ist", sagte der Hamburger Pastor Frank Howaldt, Mitglied der Kirchenleitung.

Quelle: epd



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