Landessynode der Nordkirche Pastorenbesoldung orientiert sich am Öffentlichen Dienst

29.09.2017 · Lübeck-Travemünde.

Die Pastorenbesoldung in der Nordkirche soll sich künftig am Besoldungsrechts des Bundes orientieren. Die Landessynode (Kirchenparlament) beschloss am Donnerstag in Lübeck-Travemünde ein entsprechendes Besoldungsgesetz in erster Lesung. Damit wurde eine Übergangslösung nach der Fusion der Nordkirche beendet.

Das Gesetz sieht vor, dass die Landessynode bei jeder Besoldungserhöhung des Bundes neu entscheidet, in welcher Höhe diese übernommen werden soll. Damit hat sie die Möglichkeit, auf veränderte Wirtschafts- und Haushaltsentwicklungen zu reagieren.

Die 2012 zur Nordkirche fusionierten Landeskirchen Mecklenburg, Pommern und Nordelbien hatten zuvor das Bundesbesoldungsrecht unterschiedlich angewendet. Nach nordelbischen Recht wurde die Besoldung in gleicher Höhe wie beim Bund ausgezahlt und Gehaltserhöhungen automatisch übernommen. In Mecklenburg und Pommern betrug die Kirchenbesoldung zum Zeitpunkt der Fusion 90 Prozent der Bundesbesoldung.

Zur Fusion beschlossen die drei Kirchen, dass die Kirchenbesoldung in Mecklenburg-Vorpommern schrittweise an das Niveau in Hamburg und Schleswig-Holstein angepasst wird. Damit wurden die Gehälter ostdeutscher Pastoren jährlich um zwei Prozentpunkte erhöht, so dass seit 1. Januar 2017 eine einheitliche Besoldungshöhe in der gesamten Nordkirche gilt.

Quelle: epd



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