Andacht in der Bartholomäuskirche Ökumenisches Gedenken an ermordeten Rentner in Wittenburg

21.11.2018 · Wittenburg.

Im Gedenken an den 85-jährigen Mann, der am Wochenende in Wittenburg (Kreis Ludwigslust-Parchim) mutmaßlich von einem abgelehnten Asylbewerber ermordet wurde, wird am Freitag (23. November, 19 Uhr) mit Kerzen in der Wittenburger Bartholomäuskirche gebetet. Dazu laden die evangelische und die katholische Kirchengemeinde sowie die Stadt ein, sagte der evangelische Gemeindepastor Martin Waack am Mittwoch auf Anfrage. Die Andacht steht unter dem Motto "Ein Licht für dich und mich. Ein Licht für uns und euch".

Das Ziel der Gedenkfeier sei es, zur Ruhe zu kommen im gemeinsamen Gebet, sagte der Theologe. "Die Bitte an Gott um Aufnahme all dessen, was uns in Wittenburg momentan umtreibt: Angst, Ärger, Wut, Trauer."
Die Menschen seien bewegt. Der tragische Fall dürfe nicht parteipolitisch ausgenutzt werden. "Wir wollen Raum für das Gespräch geben."

Am Montagabend (19. November) hatte die AfD zu einer Mahnwache am Marktplatz geladen. Die AfD habe daraus eine parteipolitische Wahlveranstaltung gemacht mit einem kurzen Gedenken an den ermordeten Rentner, sagte Pastor Waack. Er habe sich dazugestellt und sich anschließend sehr geärgert. Er habe die Anwesenden in die Kirche eingeladen, um nicht nur zehn Sekunden symbolisch an den Ermordeten zu denken. Zudem habe er sein Befremden darüber ausgedrückt, "dass hier der Tod eines Menschen parteipolitisch ausgenutzt wird". Danach habe es sehr angeregte Diskussionen gegeben.

Ein 20-jähriger abgelehnter Asylbewerber aus Afghanistan steht im Verdacht, dem 85-Jährigen in der Nacht zu Sonnabend (17. November) im Schlaf die Kehle durchgeschnitten zu haben. Der Beschuldigte befindet sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft Schwerin derzeit in U-Haft in Neustrelitz. Bislang habe er sich nicht zum Tatvorwurf eingelassen. Ein Tatmotiv sei weiterhin nicht bekannt.

Der junge Mann soll laut Staatsanwaltschaft noch bis Ende Januar 2019 über einen Duldungsstatus einer sächsischen Behörde verfügen. Er war mit dem Opfer persönlich bekannt und sollte zur Tatzeit Hilfsarbeiten am Haus des Opfers ausführen.

Quelle: epd