Berichte stehen im Mittelpunkt der 4. Tagung Mecklenburgische Synodale diskutieren über Friedhofs- und Bestattungskultur

Blick in den Güstrower Tagungssaal

Foto: kirche-mv.de/D. Vogel

19.03.2019 · Güstrow/Wismar. Aktuelle Entwicklungen in der Friedhofs- und Bestattungskultur und das Bestattungsgesetz in MV sind ein Schwerpunkt der Frühjahrssynode: Dazu treffen sich die 55 Synodalen und die Jugendvertreter des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Mecklenburg am kommenden Wochenende (22.-23. März) in Güstrow.

Zudem stehen im Mittelpunkt der 4. Tagung die Berichte des Kirchenkreisrates, der Verwaltung und des Diakonischen Werkes. „Einblick in ihre vielfältigen Aufgaben und ihr Wirken geben ebenso die Dienste und Werke. Darüber hinaus werden wir uns über die Möglichkeiten des Zugangs zu Informationen für die Synodalen austauschen, die Aufgebung bzw. Änderung von Pfarrstellen beschließen und ein Rahmenkonzept für die Kommunikation im Kirchenkreis beraten”, blickt Präses Stefanie Wolf voraus und ergänzt: „Zum Thema Bestattungskultur haben wir vor, eine Stellungnahme der Synode zu erarbeiten.”

Gäste aus Großbritannien erwartet

Zur Synodentagung im Gemeindezentrum der Domgemeinde werden am Sonnabend (23. März) auch Gäste aus Großbritannien erwartet, konkret aus der Partnerdiözese Lichfield in der Church of England. Die Geschichte der Partnerschaft – der einzigen nicht-lutherischen Partnerkirche – reicht in die Zeit vor 1989 zurück. Am 25. Juli 1999 wurde zum ersten Mal ein Partnerschaftsabkommen unterzeichnet, das am 17. September 2009 zum zweiten Mal verlängert wurde. Herzstück der Partnerschaft sind die jährlichen Begegnungen „Anticipating Advent“, zu denen sich alle Interessierten beider Seiten am ersten Adventswochenende abwechselnd in Lichfield und Mecklenburg versammeln. Darüber hinaus haben inzwischen mehrfach Jugendliche aus Mecklenburg am Jugendfestival „Soul Survivor“ teilgenommen.

Hintergrund

Im Kirchenkreis Mecklenburg werden 243 Kirchengemeinden mit insgesamt rund 164.000 Gemeindegliedern gezählt. Der Kirchenkreis Mecklenburg, einer von 13 in der Nordkirche, regelt seine Aufsicht und Verwaltung im Rahmen der rechtlichen Vorgaben eigenständig, unterstützt die Kirchengemeinden und ist für alle Aufgaben zuständig, die den örtlichen Bereich der Kirchengemeinde überschreiten.

Quelle: ELKM (cme)



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