Mecklenburgische Kirchenkreissynode Etat 2020 beschlossen und Schwerpunkte für Arbeit vor Ort gesetzt

Abstimmung der mecklenburgischen Synodentagung in Güstrow.

Foto: kirche-mv.de/D. Vogel

19.10.2019 · Güstrow. Bei einer Enthaltung beschlossen die Synodalen und Jugenddelegierten des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Mecklenburg am heutigen Sonnabend den Finanzetat für 2020 einstimmig. Der Haushalt für das kommende Jahr sieht ein Volumen bei den Ein- und Ausgaben von jeweils rund 62 Millionen Euro vor.

Rund 61 Prozent der verteilbaren Mittel aus dem Kirchensteueraufkommen, das einen Großteil der Schlüsselzuweisungen ausmacht, wird direkt in die 245 mecklenburgischen Kirchengemeinden für die Arbeit vor Ort, für Seelsorge, Angebote für Familien, Flüchtlinge, Kinder- und Jugendliche, Senioren, Personalkosten und Bauaufgaben an Kirchen, Pfarrhäusern etc. fließen.

Allein aus den Kirchensteuer-Einnahmen erhalten die Gemeinden vor Ort kommendes Jahr pro Gemeindeglied 33 Euro. Damit wird auf jeden Fall sichergestellt, dass – „entsprechend der geltenden Stellenplankriterien – eine Kirchengemeinde mit 500 Gemeindegliedern die Personalkostenanteile für eine Pfarrstelle finanzieren kann“, rechnete Propst Wulf Schünemann bei der Einbringung des Etats vor. Zugleich gab er zu bedenken, dass bei einem Schwinden der Gemeindegliederzahlen die Zuweisungen insgesamt natürlich sinken. „Zurzeit wird das noch nicht zu Problemen führen, da es auch im kommenden Jahr zudem eine Sonderzuweisung von zirka 9 Euro je Gemeindeglied geben wird.“ Der Propst regte an, dass Gemeinden, deren Gemeindegliederzahlen stark zurückgehen, einen Teil dieser Sondermittel einer Rücklage für Personalkosten zuführen, „um zukünftige Minderungen bei den Kirchensteuerzuweisungen auffangen zu können“.

"Nicht aus den laufenden Einnahmen leistbar“

Propst Schünemann verwies darauf, dass die zu erwartenden und angemeldeten Ausgaben des Kirchenkreises für das kommende „nicht aus den laufenden Einnahmen leistbar sind“. Da jeder Etat ausgeglichen sein muss, schlug er der Synode vor, den eventuellen Mehrbedarf von rund 3 Millionen Euro durch Entnahmen aus der Strukturrücklage in Höhe von 2 Millionen Euro und aus der Ausgleichsrücklage in Höhe von 1 Million Euro zu decken. Zugleich stellte Propst Schünemann in Aussicht, dass der Mehrbedarf bei den laufenden Ein- und Ausgaben in der Realität sicher nicht oder zumindest nicht in der Höhe eintreten werde, da „weiterhin sparsam gewirtschaftet werde und etliche Personalstellen unbesetzt sein werden“. Hintergrund: Die Ausgaben werden stets in der maximalen Höhe geplant, beispielsweise wird von einer Besetzung aller Plan- und Überhangstellen ausgegangen. Andererseits werden die Einnahmen eher defensiv geplant. Schünemann: „Dieses Verfahren schafft eine große finanzielle Sicherheit im Laufe des Jahres.“

Zusammenfassend erinnerte Propst Schünemann darauf, dass „die Mühen des Strukturprozesses notwendig sind, um den Haushalt mittelfristig auch wieder planerisch aus laufenden Einnahmen bestreiten zu können“. Auch bei der Verwaltung und den Diensten und Werken befinde sich der Kirchenkreis mit dem Haushalt 2020 an den Grenzen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit, habe diese aber „in keiner Weise“ überschritten.

Gefördert: Soziale Angebote und diakonische Beratungen

Mit dem Haushalt fördert der Kirchenkreis neben der Arbeit vor Ort in den Gemeinden ebenfalls Schwerpunkte in 2020: So beispielsweise mit 200.000 Euro die sozial-diakonischen Angebote der Stiftung Sozialdiakonische Jugendarbeit, wie das Volxmobil. Mit 50.000 Euro werden die Evangelischen Schulen unterstützt. Erneut Zuschüsse in Höhe von 84.000 bzw. 400.000 Euro erhalten die Ökumenische Telefonseelsorge und das Diakonische Werk. Die Diakonie kann so freiwillige Beratungsdienste anbieten, wie die Ehe-, Familien- und Lebensberatung und die Allgemeine Soziale Beratung. Zugleich kommt ein Teil der diakonischen Flüchtlingsarbeit zugute.

Entnommen: Rücklagen für Gemeinden und Projekte

Darüber hinaus beschlossen die 55 Synodalen Gelder aus zweckgebundenen Rücklagen zu entnehmen. So wird es eine Sonderausschüttung in Höhe von 1,5 Millionen Euro an die 245 Kirchengemeinden geben. Insgesamt 150.000 Euro werden dem Flüchtlingsfonds entnommen und den Kirchengemeinden und Projektträgern zweckbestimmt zugewiesen. Für die Mitgliederkommunikation stehen 160.000 Euro aus Rücklagen für die „Kirchenpost“ zur Verfügung. Dieses Projekt bereiten die Kirchenkreise Mecklenburg, Pommern und Altholstein derzeit mit dem Amt für Öffentlichkeitsarbeit der Nordkirche vor.

Entlastet: Kirchengemeinden durch Finanzsatzung

Eine beschlossene Änderung der Finanzsatzung wird die mecklenburgischen Kirchengemeinden finanziell entlasten. „Ziel dieser Änderungen ist, die Verteilung sowie Verwendung der Vermögenserträge klarer zu regeln und eine weitere finanzielle Entlastung für die Kirchengemeinden zu erreichen“, sagt Elke Stoepker. Leiterin der Kirchenkreisverwaltung Mecklenburg. Diese Neuerung begrüßte auch die Vorsitzende des Finanzausschusses Dr. Martina Reemtsma in ihrer Stellungnahme vor der Synode.

Insbesondere werden die Vermögenserträge für die örtlichen Kirchen, die Bauobjektliste und die Pfarrbesoldung künftig „brutto gleich netto“ verteilt. Konkret werden u.a. wiederkehrende Kosten, wie Straßenausbau- oder Sanierungsbeiträge, zentral aus dem Kirchenkreishaushalt beglichen. „Dies führt zwar zu einer Ausgabenerhöhung im Haushalt des Kirchenkreises aber auch zu einer gleichzeitigen Erhöhung der Einnahmen aus den von den örtlichen Kirchen abzuführenden Anteilen der Vermögenserträgnisse“, so Olaf Johannes Mirgeler, Fachbereichsleiter für Finanzen und Meldewesen. Faktisch heißt das: 40 Prozent der Kosten, das sind rund 300.000 Euro, werden zentral für die örtlichen Kirchen übernommen und kommen somit der Arbeit in den Kirchengemeinden zugute. „Zugleich vereinfachen wir damit den administrativen Aufwand in der Verwaltung erheblich“, so der Fachbereichsleiter.

Gefördert: freiwillige Fusionen von Kirchengemeinden

Wiederum 300.000 Euro stellt die Synode für die Gemeindearbeit von Kirchengemeinden zur Verfügung, die freiwillig fusionieren. „Bisher gab es 13 Anträge. Alle konnten bewilligt werden, je nach Größe der entstandenen Gemeinde erhalten diese sechs Jahre lang 3.000 bis 30.000 Euro. Weitere 14 Kirchengemeinden seien zwischenzeitlich ebenfalls antragsberechtigt“, informierte Propst Schünemann.

Quelle: ELKM (cme)



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