Mecklenburgischer Kirchenkreisrat: Regelung soll Besetzungssperren für Pfarrstellen verhindern
11.02.2020 · Güstrow.Das von der Landessynode im März 2019 beschlossene Personalplanungsförderungsgesetz sieht vor, dass Kirchenkreisen, Hauptbereichen und Landeskirche für Pfarrstellen eine bestimmte Anzahl an Pastorinnen und Pastoren, berechnet in Vollbeschäftigungseinheiten, zugeteilt werden. Für den Kirchenkreis Mecklenburg liegt die Grenze bei 192 Vollbeschäftigteneinheiten. Derzeit sind 185 – davon 160 in den Kirchengemeinden – von planerisch 202 Pfarrstellen besetzt. Der Kirchenkreisrat beschloss vor diesem Hintergrund auf seiner jüngsten Sitzung in Güstrow, die Planung anzupassen: Ziel: Mögliche Besetzungssperren zu verhindern. Denn diese drohen, wenn die festgelegte Obergrenze überschritten wird.
Pfarrstellen dürfen laut Vorgabe der Landeskirche nur dann ausgeschrieben und besetzt werden, wenn z. B. ein Kirchenkreis besonders viele Pastorinnen und Pastoren durch Eintritt in den Ruhestand verliert. Ziel ist es, auch künftig die flächendeckende pfarramtliche Versorgung in der Nordkirche zu garantieren und weiterhin die Verkündigung des Evangeliums zu ermöglichen. Um in Mecklenburg mögliche Besetzungssperren von Pfarrstellen zu verhindern, beschloss der Kirchenkreisrat die Pfarrstellenplanung gemäß Pfarrstellen- und Vertretungsgesetz anzupassen. Konkret heißt dies, dass vakante Pfarrstellen nur ausgeschrieben werden können, wenn durch die Gesamtzahl der ausgeschriebenen Pfarrstellen die oben erwähnten zugeteilten Vollbeschäftigungseinheiten (192) einschließlich des Toleranzrahmens von 5 Prozent nicht überschritten werden.
Die Entscheidung, welche Pfarrstellen nicht ausgeschrieben werden können, wird dem Ausschuss des Kirchenkreisrates für Geistliche Angelegenheiten übertragen. Sollte er zu keiner einstimmigen Entscheidung kommen, entscheidet der Kirchenkreisrat. Der Kirchenkreisrat beauftragte die Pröpstin und die Pröpste, die Umsetzung dieser Planung mit den betroffenen Kirchengemeinderäten einvernehmlich mit dem Ziel zu verabreden, dass die Kirchengemeinderäte für einen bestimmten Zeitraum auf eine Ausschreibung verzichten. Ist eine einvernehmliche Lösung nicht erreichbar, kann der Kirchenkreisrat Pfarrstellen- und Vertretungsgesetz auf dem Wege der Eilentscheidung die entsprechende Pfarrstelle zur ruhenden Pfarrstelle erklären.
Wann ruhende Pfarrstellen wieder zur Ausschreibung und Besetzung freigegen werden können, entscheidet der Ausschuss für Geistliche Angelegenheiten über die Reihenfolge der Freigabe gemäß Pfarrstellenbesetzungsgesetz. Sollte dieser zu keiner einstimmigen Entscheidung kommen, entscheidet der Kirchenkreisrat.
Erklärt: Pfarrstelle Kalkhorst ruht
Auf Anregung der Kirchengemeinderäte Damshagen und Kalkhorst erklärte der Kirchenkreisrat die Pfarrstelle Kalkhorst zur ruhenden Pfarrstelle. Eine Aufhebung der ruhenden Pfarrstelle kann zukünftig nur erfolgen, wenn die Finanzierung über den kirchengemeindlichen Stellenplan des Kirchenkreises abgesichert ist und den betroffenen Kirchengemeinden nach den jeweils gültigen Stellenplankriterien entsprechende Pfarrstellenanteile zugeordnet sind. Für die Dauer des Ruhens der Pfarrstelle erfolgt die Finanzierung einer Gemeindepädagogikstelle im gleichen Stellenumfang über den kirchengemeindlichen Stellenplan des Kirchenkreises.
Verlängert: Ökofaire Beschaffung künftig mit Pommern gemeinsam
Das in Mecklenburg seit drei Jahren erprobte und jetzt erweitert gestrickte Konzept „Projektstelle für ökofaire Beschaffung“ möchte künftig auch der Pommersche Kirchenkreis unterstützen. Mit neuen und alten Mitfinanzierungspartnern wie „Brot für die Welt“, Diakonie MV und Nordkirche soll nach deren Zusage das Projekt ab November 2020 in eine 100-Prozent-Stelle für beide Kirchenkreise übergehen. Dies beschloss der mecklenburgische Kirchenkreisrat. Die Stelle ist dem Zentrum Kirchlicher Dienste Mecklenburg zugeordnet.
Die Projektstelle soll dazu beitragen, die Klimaziele der Nordkirche in den beiden Kirchenkreisen in MV zu erreichen. Ein Schwerpunkt ist dabei die direkte Beratung und Unterstützung der Kirchengemeinden in Mecklenburg und Pommern vor Ort. Der pommersche Kirchenkreisrat bezeichnete das Vorhaben als ein „solidarisches Projekt der beiden Kirchenkreise, das eine weitere Stärkung der Zusammenarbeit bedeutet“.
Berufen: Kreiskantorin für Propstei Parchim
Kantorin Annegret Böhm berief der Kirchenkreisrat zum 1. Februar 2020 zur Kreiskantorin für die Propstei Parchim, konkret für die Kirchenregion Ludwigslust-Dömitz. Die Aufgabe nimmt die Kirchenmusikerin zu 10 Prozent neben ihrer Tätigkeit in Ludwigslust wahr.
Hintergrund: Jeder der vier Propsteien des Kirchenkreises stehen 30 Prozent Stellenanteile für die Tätigkeit einer Kreiskantorin bzw. einen Kreiskantors zu Verfügung, die auf eine bzw. auf mehrere Personen übertragen werden können. Voraussetzung für die Übernahme des Amtes ist die bestandene Prüfung als A- bzw. B-Kantor.
Die Berufenen sollen vor allem das gesamte Spektrum der Kirchenmusik fördern. Dazu gehören vor allem das gottesdienstliche Orgelspiel, Chorarbeit, Konzerte, Kinderchor-, Band- und Gospelchorarbeit. Sie achten darauf, dass der Kirchenmusik in den Kirchengemeinden ihres Zuständigkeitsbereiches die ihr gebührende Wertschätzung als Teil der Gemeinschaft der Dienste zukommt. Und sie sollen das Bewusstsein für die Bedeutung der Kirchenmusik in Kirche und Öffentlichkeit stärken.
Beschlossen: Richtlinie für Kinder-und Jugend-Förderfonds
Eine aktualisierte Richtlinie „Förderfonds der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ab 2021“. beschlossen die Mitglieder des Kirchenkreisrates. Anlass ist, dass die Förderbereiche, wie zum Beispiel Kinder- und Jugendfreizeiten, Aus- und Fortbildung oder die Unterstützung finanziell schwächerer Familien, in den vergangenen Jahren unterschiedlich stark abgerufen wurden. Zudem gab es Formate, die nicht richtig gefördert werden konnten, weil diese in der Richtlinie bisher nicht vorkamen. Aus diesem Grund wurde der Förderfonds jetzt entsprechend den praktischen Erfahrungen angepasst.
Aktualisiert: Konzept für regionale Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Die Synode der Evangelische-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs hat mit dem Beschluss vom 19. November 2011 festgelegt, dass die Konzeption für die regionale Arbeit mit Kindern und Jugendlichen durch den Kirchenkreisrat zu überprüfen ist. Jetzt liegt das Ergebnis vor. Die überarbeitete Konzeption ist rückwirkend von 1. Januar 2020 in Kraft. Dies beschloss der Kirchenkreisrat. Zugleich wurde u.a. die Ordnung für das Evangelische Kinder und Jugendwerk angepasst.
Die neue Konzeption basiert auf den Ergebnisse einer Arbeitsgruppe zur Evaluation der bisherigen Konzeption. Der Kinder- und Jugendausschuss des Kirchenkreises Mecklenburg war anschließend beauftragt, sich mit dem Abschlussbericht zu befassen und konkrete Vorschläge für die Umsetzung zu erarbeiten.
Quelle: ELKM (cme)