Stabilität für Kirchengemeinden gesichert und Schwerpunkte gesetzt Mecklenburgische Kirchenkreissynode beschließt Finanzhaushalt für 2022

Die Synode stimmt in Güstrow ab.

kirche-mv.de/D. Vogel

30.10.2021 · Güstrow. Mit großer Mehrheit beschlossen die Synodalen des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Mecklenburg am heutigen Sonnabend den Finanzetat für das kommende Jahr 2022. Weit mehr als die Hälfte des Etats in Höhe von 60 Millionen Euro steht den 220 mecklenburgischen Kirchengemeinden zur Verfügung, konkret für die Gemeindearbeit vor Ort, Seelsorge, Personalkosten, Bauaufgaben an Kirchen und Pfarrhäusern oder für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Familien und Senioren.

„Für das laufende Haushaltsjahr erleben wir eine finanziell entspanntere Situation als bei der Planung vor einem Jahr angenommen…Festzuhalten ist, dass bis 2025 die Finanzierung der jetzigen Ausgaben als gesichert angesehen werden kann, ab 2026 aber Einsparungen notwendig sein werden, wollte man nicht in größerem Umfang auf die Rücklagen zurückgreifen“, sagte Propst Wulf Schünemann bei der Einbringung des Etats im Tagungszentrum „Viehhalle“ in Güstrow.

 

Das Haushaltsvolumen für 2022 beträgt insgesamt rund 60 Millionen Euro. Die Einnahmen des Etats stammen größtenteils aus Schlüsselzuweisungen der Landeskirche, die die zentral eingehenden Kirchensteuern sowie Staats- und Patronatsleistungen an die Kirchenkreise laut Finanzgesetz weiter verteilt. Zu den weiteren Einnahmen gehören unter anderem  Pachterträge der örtlichen Kirchen oder Personalkostenerstattungen. Dabei wird mit Schlüsselzuweisungen in Höhe von rund 34 Euro gerechnet.

 

Hintergrund: Jeder Kirchenkreis erhält vom Gesamtanteil der Schlüsselzuweisungen über die Nordkirche einen bestimmten Prozentsatz, der sich nach dem Anteil der Gemeindeglieder, der Wohnbevölkerung und der Denkmale berechnet. Schünemann: „Aufgrund der relativ ungünstigeren Alterspyramide der Gemeindeglieder ist dieser Anteil für Mecklenburg in den vergangenen Jahren geringfügig gesunken.“

 

Stabilisiert: Zuweisungen an die 220 Kirchengemeinden

 

Insgesamt gesehen steht mehr als die Hälfte des Haushaltsvolumens 2022 der kirchlichen Arbeit vor Ort zur Verfügung. So erhalten die 220 mecklenburgischen Kirchengemeinden aus den Kirchensteuer-Einnahmen im kommenden Jahr pro Gemeindeglied wie in diesem Jahr  34 Euro. Propst Schünemann erläuterte dazu: „Für die Kirchengemeinden soll die Kirchensteuerzuweisung erneut so bemessen sein, dass für jeweils 500 Gemeindeglieder ein Betrag zugewiesen wird, der ausreichen würde, um die Personalkostenanteile in Höhe von 20 Prozent für eine Pfarrstelle zu finanzieren.“

 

Aufgrund der Absenkung der Pfarrbesoldungsumlage könnte der Betrag im kommenden Jahr zwar von 34 auf 33 Euro abgesenkt werden, erläuterte der Propst weiter. Im Sinne einer Bestandssicherung soll der Pro-Kopf-Wert aber bei 34 Euro belassen werden. „Zumal es durch den Rückgang der Gemeindeglieder zu einer Absenkung der Gesamtzuweisung an die Kirchengemeinden von 5,44 auf 5,33 Millionen komme.“

 

Darüber hinaus können die Kirchengemeinden im kommenden Jahr mit einer Sonderzuweisung von insgesamt 750.000 Euro rechnen. Das ist zwar mit rund 4,50 Euro pro Gemeindeglied nur noch die Hälfte gegenüber 2021; andererseits ist geplant, diese Sonderzuweisungen nunmehr bis 2024 fortzusetzen. „Damit verlängert sich für die Kirchengemeinden der Übergangszeitraum, in dem sie verlässlich planen können“; so Propst Schünemann.

 

Vorgelegt: Finanzprognose bis zum Jahr 2026

 

Für den Finanzausschuss dankte dessen Vorsitzende vor allem Propst Schünemann und der Verwaltung für den vorgelegten Haushaltsplan. Zugleich lobte Frau Dr. Martina Reemtsma die ebenfalls erstellte Finanzprognose für die kommenden fünf Jahre. Zusammen mit den Beschlüssen einer Finanzklausur im Frühjahr habe der Kirchenkreis eine gute Übersicht, um sachgerechte und nachhaltige Entscheidungen im Sinne guter und sparsamer Haushaltsführung zu fällen. Erklärtes Ziel sei, ergänzte der Vorsitzende des Kirchenkreisrates, Propst Dirk Sauermann, „bis zum Jahr 2030 gleichmäßig in allen Arbeitsbereichen Ausgabeeinsparungen in Höhe von fünf Prozent zu erreichen“.

 

Ausgestattet: Bau-Programm und Entwicklungszusammenarbeit

 

Mit dem Haushalt werden ebenso verschiedene Programme finanziell ausgestattet. Die Zuschüsse des Kirchenkreises für Bauvorhaben an Pfarr- und Gemeindehäusern umfasst 1 Millionen Euro. Im Sinne des 2%-Appells werden 250.000 Euro – und damit 50.000 Euro mehr als bisher – für die Entwicklungszusammenarbeit, beispielsweise in Tansania, zur Verfügung gestellt.

 

Unterstützt: TelefonSeelsorge und diakonische Beratungsdienste

 

Weitere Zuschüsse stellt der Kirchenkreis Mecklenburg aus dem Haushalt erneut für die Ökumenische Telefonseelsorge und das Diakonische Werk MV für Beratungsdienste in Höhe von 84.000 bzw. 420.000 Euro zur Verfügung. Die Evangelischen Schulen werden mit 50.000 Euro unterstützt, um ihr evangelisches Profil zu schärfen.

 

Fortgeführt: Programm für Gemeindefusionen

 

Inzwischen 490.000 Euro werden als Unterstützungszahlungen bei Fusionen von Kirchengemeinden zur Verfügung gestellt. Seit Pfingsten 2012 fusionierten 103 Kirchengemeinden. Da jeweils zwei oder auch mehr Gemeinden beteiligt waren bilden diese jetzt 45 Kirchengemeinden. Das Förderinstrument hat sich nach den Worten von Propst Schünemann damit „sehr bewährt und entfaltet seine steuernde Wirkung“. Damit könnten die Kirchengemeinden mehr Kraft gewinnen und besser die ganze Vielfalt der gemeindlichen Aufgaben erfüllen. Aktuell gibt es im Kirchenkreis Mecklenburg nach den freiwilligen Zusammenschlüssen insgesamt 220 Kirchengemeinden.

 

Eingerichtet: Klimaschutzfonds in Höhe von 250.000 Euro

 

Der bisherige CO2-Einsparfonds wird mit dem neuen Haushalt durch einen Klimaschutzfonds abgelöst. Wie vom Klimaschutzgesetz der Nordkirche gefordert, wird dieser mit 0,8 Prozent der Schlüsselzuweisungen, also 250.000 Euro ausgestattet“, rechnete der Propst vor und informierte: „Der Kirchenkreisrat wird noch über die Modalitäten der Verwendung im Zuge der Umsetzung des eigenen Klimaschutzplanes 2030 des Kirchenkreises Mecklenburg entscheiden.“

 

Berichtet: Kirchliches EnergieWerk und Klimaschutz-Stiftung

 

Einen Einblick in umgesetzte und geplante Klimaschutzprojekte gaben auf der Tagung das Kirchliche EnergieWerk (KEW) – dessen Gesellschafter der Kirchenkreis Mecklenburg und der kommunale Energieversorger WEMAG sind – und die Klimaschutz-Stiftung des Kirchenkreises. Bis 2023 soll der erste Windpark des KEW in Betrieb gehen. „Bis 2025 könnte der Kirchenkreis Mecklenburg mindestens drei Windenergieanlagen zur eigenen CO2-Kompensation betreiben“; so Rüdiger Ost vom KEW. Zudem soll bis 2023 eine weitere Photovoltaikanlage in Betrieb genommen werden. Auf dem Kirchengut Sabel ist eine Solaranlage bereits am Netz. Zum weiteren Ausbau der Solarstromgewinnung wäre es notwendig, eine grundsätzliche Klärung im Zuge des kirchlichen Denkmalschutzes herbeizuführen, um vor allem Solaranlagen auf Kirchendächern zu ermöglichen. Fortgeführt werden die Installation von Ladeboxen und die Ausstattung von Kirchengemeinden etc. mit geleasten Elektro-Autos. Bisher sind 18 Projekte umgesetzt. Die Energieeffizienzberatung sowie das Nachhaltigkeitsmanagement sollen weiter ausgebaut werden.

 

Weitere Informationen und Bildergalerie: 10. Tagung der II. Kirchenkreissynode

Quelle: ELKM (cme)