Pommerscher Kirchenkreisrat: Ein Höhepunkt des kommenden Jahres

15.12.2022 · Weitenhagen. Sitzung des Pommerschen Kirchenkreisrats: Landesposaunenfest in Demmin erhält Unterstützung / Kooperationsvereinbarung für Präventionsarbeit beschlossen / Mittelvergabe aus den Baufonds

Der Kirchenkreisrat (KKR) des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises (PEK) beschloss in seiner jüngsten Sitzung, die im „Haus der Stille“ in Weitenhagen stattfand, das Landesposaunenfest in Demmin mit 3.000 Euro aus dem Fonds „Initiativen und Projekte“ zu unterstützen. Das gemeinsame Landesposaunenfest des Sprengels Mecklenburg und Pommern findet vom 12. bis 14. Mai 2023 unter dem Motto „ERFRISCHEND-LEBENDIG“ statt. Aufgrund der außergewöhnlichen Strahlkraft des Fests, dessen Bedeutung für zahlreiche Kirchengemeinden und der überregionalen Wichtigkeit beschloss der KKR, von der sonst üblichen maximalen Förderhöhe von 500 Euro aus dem Fonds „Initiativen und Projekte“ abzuweichen. Seitens des mecklenburgischen Kirchenkreises werde das Fest zudem ebenfalls mit 3.000 Euro unterstützt, hieß es zu dem Beschluss aus den Reihen des Gremiums. Mittels der Musik werde auf dem Landesposaunenfest eine gemeinschaftsstiftende und außergewöhnliche Reichweite generiert. Zudem handele es sich um eine großartige Kooperation mit dem mecklenburgischen Kirchenkreis und damit auch um ein weiteres Signal der fruchtbaren Zusammenarbeit der beiden Kirchenkreise Mecklenburg und Pommern. Der Kirchenkreisrat war sich darin einig, dass mit dieser Zuwendung die Mittel an genau der richtigen Stelle eingesetzt würden, ehrenamtliches Engagement gefördert werde und Wertschätzung erfahre. Das Landesposaunenfest zähle zu den besonders wertvollen Bereichen kirchlichen Wirkens, in denen generationenübergreifend gemeinsam Kirche gefeiert werde. „Das Landesposaunenfest wird ein Höhepunkt des kommenden Jahres, zu dem aus dem ganzen Land Menschen nach Demmin kommen werden“, blickte der Kirchenkreisrat voraus.

 

Kooperationsvereinbarung für Präventionsarbeit beschlossen

 

Auch im Bereich der Präventions- und Interventionsarbeit wird die Zusammenarbeit zwischen Pommern und Mecklenburg fortgesetzt. Der KKR verabschiedete dafür eine überarbeitete Fassung der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Mecklenburg und dem Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis. Die Landessynode hatte im Frühjahr 2018 das „Präventionsgesetz“ (PrävG) beschlossen und damit umfangreiche Regelungen auf den Weg gebracht. Dazu zählt die Verpflichtung der Kirchenkreise, Präventionsbeauftragte zu bestellen, wobei diesbezüglich die Zusammenarbeit von Kirchenkreisen möglich ist. Hintergründe der Beschlüsse waren neben den bundesgesetzlichen Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz die notwendige Einsicht, dass grenzverletzende Verhaltensweisen und sexualisierte Gewalt auch die evangelische Kirche betreffen. Im Kirchenkreis Mecklenburg haben sich die Arbeitsfelder der Präventions- und Interventionsarbeit seit 2015 entwickelt. Seit 2016 wurde dafür eine Stelle vorgehalten. Der Pommersche Evangelische Kirchenkreis hat 2018 den Weg für eine gemeinsame Präventionsarbeit in beiden Kirchenkreisen in MV beschritten. Die pommersche Synode beschloss einen entsprechenden Stellenplan. Die Dienstsitze der Präventionsbeauftragten befinden sich in Wismar für Mecklenburg und in Greifswald für Pommern. Weil die Präventionsstelle des PEK für Präventionsarbeit derzeit unbesetzt ist, da die bisherige Stelleninhaberin die Geschäftsführung des Regionalzentrums übernommen hat, beschloss der KKR deren unverzügliche Ausschreibung.

 

Fristverlängerung für Baumaßnahmenbeginn

 

Künftig endet die Frist für den Maßnahmenbeginn bei der Vergabe von PEK-Baufondsmitteln für das Jahr 2023 am 30. Juni 2025. Danach verfällt die Bewilligung, sofern nicht eine Fristverlängerung beantragt wird. Bislang endete die Frist laut PEK-Förderrichtlinien am 31. Dezember 2023. Mit diesem Beschluss bestätigte der Kirchenkreisrat einen Beschluss des Bauausschusses. Kirchengemeinden beantragen üblicherweise zuerst Baufondsmittel beim Kirchenkreis, um sich diese als Fundament für den Aufbau der Förderkulisse zu sichern. Bei der Bewilligung von Fördermitteln kann es aber zu bedeutenden zeitlichen Verzögerungen kommen, da beispielsweise Genehmigungsverfahren oft über längere Zeiträume laufen. Bisher war es so, dass Kirchengemeinden bei Verzögerungen beim PEK eine Fristverlängerung für den Maßnahmenbeginn beantragten, teilweise mehrfach. Das war mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden. Mit dem nun gefassten Beschluss des KKR werden Kirchengemeinden und Kirchenkreisamt von diesem Aufwand entlastet. Einen ähnlichen Beschluss hatte der Kirchenkreisrat bereits im vergangenen Jahr für die Vergabe von PEK-Baufondsmitteln 2022 gefasst.

 

Mittelvergabe aus den PEK-Baufonds 2023

 

In mehreren Beschlüssen bestätigte der Kirchenkreisrat bezüglich der Vergabe aus dem PEK-Baufonds 2023 die vom Bauausschuss befürwortete Mittelvergabe. Demnach werden für Baumaßnahmen an Patronatskirchen in der Propstei Demmin 154.500 Euro sowie in den beiden Propsteien Stralsund und Pasewalk jeweils 284.846 Euro vergeben. Aus dem PEK-Baufonds 2021 „Pfarr-und Gemeindehäuser“ werden in der Propstei Demmin 30.000 Euro, in der Propstei Stralsund 39.500 Euro und in der Propstei Pasewalk 30.000 Euro vergeben. Insgesamt handelt es sich bei den genannten Mittelvergaben um 35 Bauvorhaben. Die Bandbreite reicht dabei von der Turmsanierung über Dacherneuerungen, verschiedene Innensanierungen und Modernisierungen bis hin zu Instandsetzungs- und Erneuerungsarbeiten an Orgeln, Fundamenten, Treppen, Fußböden und Fenstern.

 

Mittelvergabe aus Glücksspirale

 

Der frühere PEK-Baufonds „Sonstige Kirchen“ ist im Haushalt nicht mehr vorgesehen. Stattdessen soll ab 2023 der jährliche Zuschuss aus Lottomitteln der Glücksspirale für Nicht-Patronatskirchen verwendet werden. Es handelt sich dabei um eine Summe in Höhe von 25.000 Euro. Die Vergabe erfolgt durch Einzelbeschluss des KKR auf Empfehlung der Bauabteilung und des Bauausschusses. Die Gewährung dieser Förderung setzt voraus, dass die Gesamtfinanzierung zustande kommt und die Maßnahme aufgrund der vorgeschriebenen Abrechnungsmodalitäten innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden kann. Dem Kirchenkreis lagen zu diesen Mitteln Anträge aus den drei Kirchengemeinden Siedenbollentin für die Kirche in Werder, Grimmen für die Restaurierung der Kanzel in Stoltenhagen und St. Marien Stralsund für die Sanierung der Turmhalle vor. Der Kirchenkreisrat folgte der Empfehlung des Bauausschusses und beschloss, die Fördermittel aus der Glücksspirale an die Kirchengemeinde Siedenbollentin für die Dachsanierung der Kirche in Werder zu vergeben. Dieses Projekt erfülle alle Förderanforderungen, so die Begründung zu dem Beschluss. Die Sanierungspläne sehen vor, die Dachkonstruktion und die Dacheindeckung zu sichern und instand zu setzen. In den zurückliegenden Jahren hat die Kirchengemeinde bereits erhebliche Erhaltungsmaßnahmen an der Kirche durchgeführt. Das schadhafte Dach muss nun jedoch dringend in Ordnung gebracht werden. Die Gesamtkosten werden mit 163.000 Euro beziffert. Die Kirchengemeinde konnte bereits erfolgreich Fördermittel einwerben. So sind 81.500 Euro aus dem Strategiefonds des Landes zugesichert worden und die Stiftung KiBa unterstützt mit 10.000 Euro. Die Kirchengemeinde trägt einen Eigenanteil in Höhe von 71.500 Euro.

 

Zusammenarbeit mit FAROS-Gesellschaft

 

Der Kirchenkreisrat beschloss, der Empfehlung des Anlageausschusses folgend, eine verstärkte Kooperation mit der FAROS-Gesellschaft zunächst für einen Erprobungszeitraum von drei Jahren. Der Finanzdienstleister FAROS mit Sitz in Frankfurt am Main ist auf die institutionelle Kapitalanlage spezialisiert. Der Kirchenkreis arbeitet bereits mit FAROS zusammen, mit der neuen Vereinbarung soll das Dienstleistungsspektrum erweitert werden, um die Finanzabteilung stärker zu unterstützen und zu entlasten sowie die Kapitalanlage des Kirchenkreises noch weiter zu professionalisieren und zu optimieren. Die Dienstleistungen umfassen die strategische Beratung, die Begleitung des Anlageausschusses sowie das Investment-Management und Controlling. Zu den zahlreichen Absprachen der Vereinbarung gehört unter anderem, dass FAROS bei der Anlage die Nachhaltigkeitskriterien der Evangelischen Kirche berücksichtigt. Neben einem Honorar erhält die Gesellschaft eine Beteiligung am Kapitalertrag, die von der sogenannten Performance, also der Leistungsfähigkeit der Anlagerendite abhängig ist.

 

Pröpstliche Zuständigkeiten angepasst

 

Die drei Pröpste des PEK leiten den Kirchenkreis gemeinsam, begleiten die Pastorinnen und Pastoren ihrer jeweiligen Propstei und tragen darüber hinaus jeweils besondere Verantwortung für verschiedene Arbeitsbereiche im Kirchenkreis. Um die Arbeitsteilung zu verbessern, stimmten sich die Pröpste Gerd Panknin und Tobias Sarx über eine Neuordnung in drei Bereichen dahingehend ab, dass die Krankenhausseelsorge in Greifswald künftig in die Zuständigkeit von Propst Gerd Panknin fällt, Tobias Sarx zuständig ist für das Projekt GreifBar sowie für die Digitalisierung im PEK. Der Kirchenkreisrat erteilte dieser Anpassung seine Zustimmung.

 

Verwaltungsleitung ausgeschrieben und Finanzabteilung verstärkt

 

Bereits Ende November hatte der Kirchenkreisrat in einer kurzfristig anberaumten und außerplanmäßigen Sondersitzung beschlossen, eine Stelle der Leitung des Kirchenkreisamts auszuschreiben. Die Stellenausschreibung ist seitdem bundesweit auf zahlreichen bekannten Internetstellenportalen sowie auf der Internetseite der Kirchenkreise Mecklenburg und Pommern www.kirche-mv.de unter dem Link: https://www.kirche-mv.de/stellenausschreibungen/greifswald-verwaltungsleitung zu finden. Ein weiteres Thema der Sondersitzung betraf die Erhöhung der Personalstärke der Finanzabteilung. Der Kirchenkreisrat beschloss die Anstellung einer Buchhalterin zum Beginn des kommenden Jahres. Für die Stelle lag eine Initiativbewerbung vor. Zur Bewältigung aller notwendigen Aufgaben und zur Verbesserung der Gesamtsituation in der Finanzabteilung hatte die Synode auf ihrer zurückliegenden Tagung die Einrichtung einer weiteren Buchhaltungsstelle beschlossen, die mit dem Beschluss des KKR nun bereits besetzt werden konnte.

 

Weitere Themen und nächster Sitzungstermin

 

Propst Tobias Sarx informierte den Kirchenkreisrat darüber, dass die Arbeitsstelle für Ehrenamtlichenqualifikation zum 1. Januar 2023 wiederbesetzt werden konnte.

 

Verstärkt wird auch die Grundstückabteilung. Der Kirchenkreisrat beschloss die Einstellung einer weiteren Sachbearbeiterin zum Beginn des kommenden Jahres.

 

Für die Sanierung des Pfarrhauses in Hohenbollentin bewilligte der KKR der Kirchengemeinde Hohenbollentin-Lindenberg ein Nothilfedarlehen in Höhe von 70.000 Euro aus dem Unterstützungsfonds des PEK.

 

Darüber hinaus befasste sich der KKR in der jüngsten Sitzung unter anderem mit weiteren Vermögens-, Personal- und Baufragen, mit dem Programm für den Besuch der Landesbischöfin am 21. Februar im Kirchenkreis, mit dem Verfahren zur Besetzung der Friedhofsbeauftragtenstelle des Kirchenkreises, mit der Bildung des Wahlausschuss der PEK-Synode sowie mit dem Digitalisierungsprozess im PEK. Die nächste Zusammenkunft des Kirchenkreisrats findet am 17. Januar 2023 statt.

 

Dank an KKR-Mitglieder

 

Traditionell nutzen die Pröpste die letzte Sitzung des Jahres, um den Mitgliedern des Gremiums ganz herzlich für ihr Engagement sowie für das konstruktive und vertrauensvolle Miteinander zu danken. Zudem erhielten alle Mitglieder ein Dankeschön in Form eines kleinen Präsents. „Wir sprechen ihnen unseren großen Dank aus“, sagte Tobias Sarx im Namen aller drei Pröpste des Kirchenkreises. Besonders hob der Stralsunder Propst den Einsatz der ehrenamtlichen Ratsmitglieder hervor. Zudem dankte Tobias Sarx auch Pastor Dr. Ulf Harder ganz herzlich für seine Mitgliedschaft im KKR. Ulf Harder verlässt das Gremium zum Anfang des Jahres, da er die Pfarrstelle des Stiftspropsts im Stift Bethlehem in Ludwigslust antritt. „Wir wünschen dir viel Kraft, Weisheit und Gottes Segen“, so Tobias Sarx zu Ulf Harder. Als Zeichen des Danks lud der Kirchenkreis die Kirchenkreisratsmitglieder im Anschluss an die Sitzung zu einem festlichen Essen im Speisesaal im „Haus der Stille“ ein.

Quelle: PEK (sk)