Mecklenburgische Kirchenkreissynode tagt in Güstrow: Synodale beraten Finanzetat für das kommende Jahr
11.10.2022 · Güstrow/Rostock. Schwerpunkte der 12. Tagung der II. Kirchenkreissynode sind der Haushaltsplan des Kirchenkreises für das Jahr 2022, ein Votum zur Vereinheitlichung der Arbeitsrechtssetzung in der Nordkirche und die künftige Finanzierung der Krankenhausseelsorge-Stellen.
„Darüber hinaus werden wir eine Delegation der evangelischen Kirche aus Ohio (USA) mit Bischöfin Suzanne Dillahunt willkommen heißen, die gemeinsam mit unserem Bischof Tilman Jeremias auf der Synode zu Gast sein wird“, sagt Präses Dr. Christoph Heydemann. Die 55 Synodalen und Jugenddelegierte treten dazu am 21. und 22. Oktober 2022 in Güstrow (Veranstaltungszentrum „Viehhalle“) zusammen. Die Tagung beginnt am Freitag um 15.15 Uhr. Eingeladen wird am Freitag ebenso zum öffentlichen Synodengottesdienst um 19.30 Uhr in den Güstrower Dom.
Wie immer auf der Herbstsynode ist der Etat ein herausgehobener Tagungsordnungspunkt. „Der Haushalt für das kommende Jahr sieht ein Volumen bei den Ein- und Ausgaben von jeweils rund 64 Millionen Euro vor“, so Präses Heydemann. Das Gros soll direkt in die 202 mecklenburgischen Kirchengemeinden für die Arbeit vor Ort, Seelsorge, Angebote für Familien, Flüchtlinge, Kinder- und Jugendliche, Senioren, Personalkosten und Bauaufgaben fließen. Generell unterstreicht Präses Dr. Heydemann: „Die Entscheidung über den Haushalt ist eine der wichtigsten Aufgaben der Synode.“
Weitere Beratungspunkte sind u.a. die Wahl eines Wahlausschusses für die Wahl einer Pröpstin oder eines Propstes mit Dienstsitz in Parchim und die Verständigung über einen Fonds für ein Gesellschafterdarlehen an die Kirchliche EnergieWerk GmbH. Einblick in ihre vielfältige Arbeit geben den Synodalen zudem die Stiftungen „Kirchliches Bauen in Mecklenburg“ und „Kirche mit Anderen“. Ein weiterer wichtiger Beratungspunkt ist laut Präses die Personalstärke der nächsten, der III. Kirchenkreissynode festzulegen. Heydemann erläutert: „Derzeit sind es 55 Synodale, eine Verkleinerung auf 44 Synodenmitglieder ist ebenso möglich, wie eine Vergrößerung – konkret ein Vielfaches von 11 bis höchstens 154 Synodale.“
Mehr: 12. Tagung der II. Kirchenkreissynode
Quelle: ELKM (cme)