Mecklenburgische Kirchenkreissynode: Weg frei für einheitliches Arbeitsrecht in der Nordkirche

Als Vorsitzender des Kirchenkreisrates begründete Propst Dirk Sauermann den Antrag für ein einheitliches Arbeitsrecht in der Nordkirche.

Foto: kirche-mv.de/D. Vogel

22.10.2022 · Güstrow. Auf ihrer Herbsttagung in Güstrow machte die Mecklenburgische Kirchenkreissynode am Wochenende (21./22. Oktober 2022) ihrerseits den Weg frei für eine einheitliche Arbeitsrechtssetzung innerhalb der Nordkirche. Mit großer Mehrheit stimmten die anwesenden Synodalen den Regelungen zu, die künftig für alle privatrechtlich beschäftigten Mitarbeitenden der verfassten Nordkirche in Ost und West gleichermaßen gelten sollen.

Nach langwierigen und teils zähen Verhandlungen sei dies „ein weiterer Zielpunkt“ in der relativ jungen Geschichte der Nordkirche, sagte der Vorsitzende des Kirchenkreisrates, Propst Dirk Sauermann, auf der Synode. Denn die beiden Kirchenkreise in MV müssen der Umsetzung zustimmen, haben quasi ein Vetorecht. Im Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis steht die Entscheidung am 12. November an.

 

Für den Bereich der Diakonie besteht „diese Vereinheitlichung allerdings nicht oder noch nicht“, informierte Propst Sauermann. Hier zeige sich eine nach wie vor heterogene Situation in den Landesverbänden der Diakonie bei der Anwendung unterschiedlichen Arbeitsrechts.

 

Rückblende: Bei ihrer Gründung 2012 hatte die Nordkirche festgelegt, dass die arbeitsrechtlichen Regelungen der früheren Landeskirchen Mecklenburgs, Pommerns und Nordelbiens in ihren jeweiligen Gebieten zunächst fortgelten. „Bislang stehen in der Nordkirche gleichrangig zwei Formen der Arbeitsrechtssetzung nebeneinander“, stellte Propst Sauermann klar. Konkret handeln für Beschäftigte in Hamburg und Schleswig-Holstein bisher Gewerkschaften und der kirchliche Arbeitsgeberverband den Tarifvertrag aus („Zweiter Weg“). In Mecklenburg-Vorpommern sitzen sich Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einer paritätisch besetzten Kommission („Dritter Weg“) gegenüber und verhandeln den Tarifvertrag. Sauermann: „Damit haben wir in den beiden Kirchenkreisen Mecklenburg und Pommern in der Arbeitsrechtlichen Kommission gute Erfahrungen gemacht. Wir geben somit etwas zu Gunsten der Vereinheitlichung des Arbeitsrechts auf, wenn wir diesen Weg verlassen und uns auf den zweiten Weg begeben.“

 

Kirche will als Arbeitgeber attraktiv bleiben

 

Die Gestaltung einheitlicher Vergütung sowie weiterer das kirchliche Arbeitsleben regelnder Bestimmungen werde laut Dirk Sauermann „einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass die Nordkirche mit ihren Körperschaften als Arbeitgeber attraktiv bleibt“. Die geplante einheitliche Arbeitsrechtssetzung in der Nordkirche beruht im Wesentlichen auf drei Eckpunkten: dem Arbeitgeberverband; dem Manteltarifvertrag und dem Überleitungsvertrag.

 

Neuer Dienstgeberverband vertritt Interessen und verhandelt mit Gewerkschaften

 

Konkret fungiert der neu gebildete ,Verband kirchlicher und diakonischer Dienstgeber in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland‘ (VKDN) als Dienstgeberverband. Dieser kann Tarifverträge nur mit Gewerkschaften abschließen, die sich vertraglich den Grundlagen einer kirchengemäßen Tarifvertragsbeziehung verpflichtet haben. In der VKDN- Satzung ist ausdrücklich die Möglichkeit geschaffen, dass Kirchenkreissynoden für ihre Kirchengemeinden und den Kirchenkreis bzw. die Kirchenkreise einen oder mehrere Vertreter wählen können, die für die je einzelnen Mitglieder das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung ausüben.

 

„Das kommt unserer Situation entgegen, Denn es ist schwer vorstellbar, dass jede Kirchengemeinde in Mecklenburg, die Anstellungsträger ist, ihr Stimmrecht in der MV des Arbeitgeberverbands selbst wahrnimmt, obgleich dies natürlich theoretisch möglich wäre“, erläuterte Propst Sauermann den Synodalen.

 

Einheitlicher Manteltarifvertrag wird noch ausgehandelt

 

Zweitens – konkret vom 1. Juli 2023 an – soll ein einheitlicher Manteltarifvertrag – also eine Arbeitsvertragsgrundlage für alle Mitarbeitenden der Nordkirche – gelten, der sich aus beiden bisherigen Systemen neu gefasst wird und sich zudem am öffentlichen Dienst (TVÖD) orientiert. Jetzt ist es Aufgabe des Arbeitgeberverbandes und der gewerkschaftlichen Seite, in unserem Fall Verdi und der Kirchengewerkschaft, diesen Vertrag zu schließen“, blickte Propst Sauermann voraus und unterstrich zugleich, dass der neue Manteltarifvertrag zwischen den Tarifvertragsparteien bereits als geeint gelte.

 

Nach Tarif-Überleitung soll niemand schlechter gestellt sein

 

Ebenfalls noch der Überleitungsvertrag zwischen dem Arbeitgeberverband VKDA und den Gewerkschaften auszuhandeln. Dieser soll regeln, wie die rund 1.000 Mitarbeitenden der beiden Kirchenkreise in MV aus dem Bereich der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung (KAVO-MP), in das Tarifrechtswerk des KAT (Kirchlicher Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag übergeleitet werden.

 

Propst Sauermann betonte, dass „bei dieser Überleitung niemand schlechter gestellt wird und den Mitarbeitenden die Bezüge zugesichert werden, die sie vor dem 1. Juli 2023 erhalten haben werden bzw. bei einer veränderten Einstufung eine Besitzstandszulage gezahlt wird“.

 

Nordkirche will Mehrkosten durch Umstellung abfedern

 

Eventuell mögliche Mehrkosten bei der Überleitung sollen übrigens solidarisch und gemeinschaftlich von der Nordkirche getragen werden, informierte der Propst. Die betreffe  auch die Personalkosten, die durch den erhöhten Arbeitsaufwand in den Personalabteilungen der Kirchenkreisverwaltungen in Schwerin und Greifswald durch zeitweilige Aufstockungen entstehen.

 

Propst: „Ein neuer Weg im Sprengel Mecklenburg und Pommern“

 

Propst Sauermanns Fazit: „Mit der Zustimmung zur einheitlichen Arbeitsrechtssetzung gehen wir einen neuen Weg im gesamten Sprengel Mecklenburg und Pommern der Nordkirche. Der Rahmen dafür ist durch intensive Mitwirkung der Arbeitsrechtlichen Kommission M-P und vieler beratender Stimmen aus den Kirchenkreisverwaltungen und dem Landeskirchenamt, insbesondere dem Dezernat Dienst und Arbeitsrecht erarbeitet worden. Wir haben dabei die Vertreter der Gewerkschaft Verdi und der Kirchengewerkschaft als konstruktiv und vermittelnd erlebt. Und wir haben ebenso die Vertreter des VKDA nach der Neubesetzung der Geschäftsführerposition als offen für die Situation der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in Mecklenburg und Pommern erlebt.“

 

In der Diskussion bekannte die Synodale Änne Lange (Rostock), dass sie persönlich „mit dem Zweiten Weg fremdle“. Zudem ginge wichtige Dinge, wie der Kinderbezogene Entgeltbestandteil und die 6. Entwicklungsstufe in den Entgelttabellen verloren. Auch seien in MV kaum kirchliche Mitarbeitende gewerkschaftlich organisiert.

 

Die Synodale Bettina von Wahl (Friedrichsruh) fragte, wie sich die Nordkirche mit dem Zweiten Weg innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland einordnet. „Die Nordkirche ist neben der Berlin-Brandenburgischen Kirche die einzige evangelische Landeskirche, die das Arbeitsrecht über diesen Zweiten Weg regelt“, informierte Oberkirchenrätin Susanne Böhland (Kiel) aus dem Dezernat Dienst- und Arbeitsrecht im Landeskirchenamt und warb: „Der Zauber des Neuanfangs liegt daran, das alle Mitarbeitenden der verfassten Kirche zwischen Husum und Usedom künftig das gleiche Arbeitsrecht hätten.“

 

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Quelle: ELKM (cme)