Mecklenburgischer Kirchenkreisrat: Projekt für Segensfeiern auf den Weg gebracht
30.07.2023 · Güstrow. Orientierungspunkte zu Segensfeiern für konfessionslose Jugendliche - diese nahm der Kirchenkreisrat zustimmend zur Kenntnis. Das von der AG Segensfeiern vorgelegte Papier beinhaltet ebenso „Eckpunkte für die praktische Umsetzung von Segensfeiern an Schulen in evangelischer Trägerschaft“ zur Anwendung.
Erste Probeformate für Segensfeiern gibt es im Kirchenkreis Mecklenburg bereits im Michaelshof, der Christopherus-Schule und der Evangelischen Schule St. Marien in Kooperation mit kirchlichen Mitarbeitenden. Allerdings ist das Handlungsfeld „Segensfeiern für konfessionslose Jugendliche“ als Projekt an Schulen in Evangelischer Trägerschaft den Kirchengemeinden und ihren Mitarbeiter*innen und Pastor*innen, den Evangelischen Schulen und den interessierten Jugendlichen und ihren Familien gegenüber noch nicht verlässlich begründet und eröffnet, so Pröpstin Britta Carstensen im Kirchenkreisrat. Zugleich stellte sie klar, dass das Thema nur vier Schulen in Evangelischer Trägerschaft, die Michaelsschule Rostock, die Christopherusschule Rostock sowie die Evangelischen Schulen in Dettmannsdorf und Neubrandenburg betreffen, da nur diese über Klassenstufen ab dem 7. Jahrgang verfügen.
Eine AG Segensfeiern hat nunmehr „Orientierungspunkte zu Segensfeiern“ erarbeitet. Sie binden die Durchführung als kirchlich-schulkooperatives offenes Angebot insbesondere für konfessionslose Schüler*innen der 8. Jahrgangsstufe in Schulen in Evangelischer Trägerschaft an diese an.
Die Segensfeier steht nicht in Konkurrenz zur Konfirmation in der Kirchengemeinde mit ihrem Taufbezug. Sie ist ein eigenständiges Ritual zum Erwachsenwerden in der Peergroup/Klasse/ Jahrgangsstufe. Zugleich werden die „Segensfeiern“ als ein erfolgversprechendes Projekt zur Stärkung des Evangelischen Profils der Schulen betrachtet, so Pröpstin Carstensen.
Festgelegt: Klimaschutzziele bei der Verpachtung kirchlicher Ländereien
Folgende Grundsätze für die Verpachtung kirchlicher Ländereien im Kirchenkreis Mecklenburg beschloss der kirchenkreisrat nach ausführlicher Diskussion:
1. Neuverpachtung nach Umstellung von landwirtschaftlichen Betrieben mit bis zu 300 ha auf die Bewirtschaftung nach den Richtlinien des Ökologischen Anbaus Landwirtschaftsbetriebe, die ihre Bewirtschaftung innerhalb der vergangenen zwei Jahre, spätestens zu Pachtbeginn auf die Richtlinien des ökologischen Landbaus umgestellt haben bzw. umstellen, erhalten zusätzlich zur vereinbarten Pachtzeit, die unentgeltliche Option auf eine Verlängerung der Pachtzeit um weitere 6 Jahre.
2. Neuverpachtung an Junglandwirte mit landwirtschaftlichen Betrieben bis zu 300 ha Landwirte und Landwirtinnen bis zum Alter von 32 Jahren, die einen Betrieb (als Vollhafter oder geschäftsführend) führen oder einen Betrieb mit einer Flächenausstattung von bis zu 300 ha neu gründen oder erwerben, soll für einen Zeitraum von fünf Jahren eine Pachtzinsreduzierung von 20 % gewährt werden.
3. Neuverpachtung an landwirtschaftliche Betriebe bis zu 300 ha Landwirtschaftlichen Betrieben im Haupterwerb mit einer Flächenausstattung von bis zu 300 ha soll für die Dauer der Pachtzeit eine Pachtzinsreduzierung von 10 % gewährt werden.
Die Förderung nach 1. kann in Verbindung mit der Förderung nach 2. oder 3. gewährt werden. Die Förderung nach 3. kann auf die Förderung nach 2. aufbauen.
Gewählt: Pröpstin Carstensen jetzt Vorsitzende des Kirchenkreisrates
Der Kirchenkreisrat wählte Pröpstin Carstensen zum 1. September 2023 zur Vorsitzenden des Kirchenkreisrates. Hintergrund ist, dass der bisherige Vorsitzende, Propst Dirk Sauermann, aus dem Amt scheidet.
Besetzt: Anje Reich neue Regionalreferentin in der Propstei Neustrelitz
Der Kirchenkreisrat berief Frau Antje Reich zum 1. September 2023 auf die vakante 100% Regionalreferent*innenstelle (Gemeindepädagog*in, Diakon*in) mit Dienstsitz in Neubrandenburg in der Propstei Neustrelitz.
Übertragen: Projektstelle für „sozialdiakonische Seniorenarbeit und Seelsorge in Wismar
Der Kirchenkreisrat beschloss, befristet für den Zeitraum vom 01. Juli 2023 – 31. Januar 2024 die freien 25% Verfügungsstellenanteile einer VbE aus der Propstei Parchim an die Propstei Wismar zur Beschäftigung von Frau Sylva Keller in der Projektstelle für die sozialdiakonische Seniorenarbeit und Seelsorge in den Alteneinrichtungen der Hansestadt Wismar“ zu übertragen.
Gegründet: „Sozialdiakonische Arbeit – Evangelische Jugend“ als gGmbH (TOP 12.1)
Nach einer ausführlichen Aussprache, an der auch Herr O. Hagen als Geschäftsführer der „Sozialdiakonische Arbeit – Evangelische Jugend“ teilgenommen hat, wurde folgender Beschluss gefasst:
Der Kirchenkreisrat beschließt die Gründung der „Sozialdiakonische Arbeit – Evangelische Jugend gGmbH“. Der Zuschuss gemäß § 8 Übertragungsvertrag beträgt 350.000 Euro/Jahr ab 2024 für fünf Geschäftsjahre und wird anteilig für 2023 gezahlt. Der Kirchenkreis stellt der gGmbH das Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro zur Verfügung. Der Kirchenkreis benannte drei Gesellschaftervertreter: Propst Marcus Antonioli, Bettina von Wahl und Gerlinde Haker. Der Kirchenkreisrat wird die Kirchenkreissynode um Zustimmung zur Gründung der Gesellschaft und um Entsendung eines Mitgliedes für den Aufsichtsrat bitten.
Kooperiert: Projekt „Lebenswandel - Leben wandeln“ mit dem PEK
Zur Intensivierung der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit im Sprengel Mecklenburg und Pommern beschloss der Kirchenkreisrat eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kirchenkreis Mecklenburg und dem Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis zum Projekt „Lebenswandel-Leben wandeln-Partner sein“. Zugleich werden der Herbstsynode vorgeschlagen, die bestehende Projektstelle für ökofaire Beschaffung ab dem 1. September 2023 befristet bis zum 31. August2028 mit einem Stellenumfang von 100% weiterzuführen. Zugleich soll befristet vom 1. September 2023 bis zum 31. August 2028 eine Projektstelle Klimagerechtigkeit - Energie - Landwirtschaft mit einem Stellenumfang von 50% mit Sitz in der Kirchenkreisverwaltung oder im ZKD eingerichtet werden.
Zugestimmt: Kirchliche Flüchtlingsarbeit im Sprengel
Der Kirchenkreisrat nahm das Konzept für die Kirchliche Flüchtlingsarbeit im Sprengel Mecklenburg und Pommern zustimmend zur Kenntnis. Er wird der Kirchenkreissynode empfehlen, die Stelle des Flüchtlingsbeauftragten (75%), im Stellenplan des Kirchenkreises unter 2.4, zum 1. Oktober 2023 zu entfristen. Vorbehaltlich der Zusage der beantragten Förderung durch den Kirchlichen Entwicklungsdienst der Nordkirche bittet der Kirchenkreisrat die Kirchenkreissynode, zum 1. April 2024 eine zweite Referent*innenstelle für Flüchtlingsarbeit (75%) zu errichten. Die Stelle soll einen Befristungsvermerk bis zum Ablauf des Förderzeitraums durch den KED erhalten.
Geplant: „Mobilitätsticket“ für die Mitarbeiter*innen und Synodale
Künftig soll es ein „Mobilitätsticket“ für die Mitarbeiter*innen und ehrenamtlichen Mitglieder der Kirchenkreissynode im Kirchenkreis Mecklenburg geben. Dies beschloss der Kirchenkreisrat auf Vorschlag von Verwaltungsleiterin Elke Stoepker. Konkret gewährt der Kirchenkreis einen Zuschuss in Höhe von 19 Euro/Monat auf das nachweislich abgeschlossene Abo des Deutschlandtickets an die Mitarbeiter*innen und die ehrenamtlichen Mitglieder der Synode.
Der Kirchenkreis Mecklenburg, vertreten durch den Kirchenkreisrat, schließt dazu einen Rahmenvertrag zur Nutzung des 49-Eurotickets als Jobticket mit der Deutschen Bahn und bevollmächtigte Frau Ilka Kramer bzw. FBL innere Verwaltung mit der Umsetzung.
Der Kirchenkreisrat beschloss eine außerplanmäßige Ausgabe und wird den Finanzausschuss um Einwilligung bitten. Eine Evaluation erfolgt zum Ende des Haushaltsjahres 2025.
Vereinbart: Überführung des Arbeitsverhältnisses der Seemannsdiakonin
Der Kirchenkreisrat schloss eine Vereinbarung mit der Deutschen Seemannsmission Rostock e.V., Seemannsclub Hollfast zur Überführung der Stelle des Seemannsdiakons bzw. der Seemannsdiakonin und zum Übergang des Arbeitsverhältnisses an die Deutsche Seemannsmission Rostock e.V. zum 1. Januar 2030. Die Stelle erhält im Stellenplan des Kirchenkreises einen Befristungsvermerk bis zum 31. Dezember 2029. Zugleich nahm der Kirchenkreisrat eine Ausschreibung der Stelle des Seemannsdiakons bzw. der Seemannsdiakonin zur Kenntnis. Eine Neuausschreibung ist nötig, da die bisherige Stelleninhaberin auf eigenen Wunsch hin wechselt.
Verzichtet: Ohne Ausschreibung Krankenhausseelsorge neu besetzt
Der Kirchenkreisrat verzichtete auf eine Ausschreibung der ab dem 1. Juli 2023 vakanten, halben Pfarrstelle Krankenhausseelsorge am Zentrum für Nervenheilkunde, Universitätsmedizin Rostock. Zugleich berief er zum 1. Juli 2023 Pastorin Kristina Lembcke für die Dauer von 8 Jahren auf diese Pfarrstelle.
Berufen: Kinder- und Jugendausschusses des Kirchenkreisrates
Der Kirchenkreisrat berief gemäß § 14 der „Ordnung für das Evangelische Kinder- und Jugendwerk Mecklenburg (EKJM) für die Dauer von mindestens zwei Jahren folgende Mitglieder in den Kinder- und Jugendausschuss des Kirchenkreisrates: Gustav Burmester, Emilie Lorenz, Svea Großmann, Christopher Klein (alle von der Mecklenburgischen Jugendvertretung), Dr. Scott Dingle (Kirchenkreisrat), Regionalreferent Norbert Weber, Propst Dirk Fey sowie Olaf Hagen (Sozialdiakonische Arbeit – Evangelische Jugend Schwerin) Evelin Theil (Diakonisches Werk)
Verändert: Pfarrstellen der Kirchengemeinden Conow und Eldena-Gorlosen
Der Kirchenkreisrat wird der Kirchenkreissynode zur Beschlussfassung folgende Änderung vorlegen: Die Pfarrstelle der Kirchengemeinden Eldena-Gorlosen und die Pfarrstelle der Kirchengemeinde Conow werden zum 1. August 2023 aufgehoben. Gleichzeitig wird die Pfarrstelle „Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Eldena –Gorlosen und Conow“ im Umfang von 100 Prozent errichtet und diese den Kirchengemeinden Eldena-Gorlosen und Conow zugeordnet. Der Dienstsitz und die Dienstwohnung befinden sich in: Altonaer Str. 7; 19294 Eldena.
Der Kirchenkreisrat genehmigte zugleich die von den betroffenen Kirchengemeinderäten vorgelegten Beschlüsse zur Änderung des kirchengemeindlichen Stellenplans des Kirchenkreises. Der Stellenplan in den beteiligten Kirchengemeinden wird damit wie folgt geändert: Durch die Zuordnung der Pfarrstelle zu den Ev.-Luth. Kirchengemeinden Eldena- Gorlosen und Conow bilden diese mit Veröffentlichung im Amtsblatt einen Pfarrsprengel. Die Geschäftsadressen der beiden Kirchengemeinden bleiben unverändert.
Errichtet: Pfarrstellen Kirchengemeinden Lüssow-Parum und Schwaan
Der Kirchenkreisrat legt der Kirchenkreissynode zur Beschlussfassung vor:
Die Pfarrstelle der Kirchengemeinden Lüssow-Parum und die Pfarrstelle der Kirchengemeinde Schwaan werden zum 1. August 2023 aufgehoben. Gleichzeitig wird die Pfarrstelle „Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Lüssow-Parum und Schwaan“ im Umfang von 100 Prozent errichtet und diese den Kirchengemeinden Lüssow- Parum und Schwaan zugeordnet. Der Dienstsitz und die Dienstwohnung befinden sich in: Schulstraße 12, 18258 Schwaan
Der Kirchenkreisrat genehmigt die von den betroffenen Kirchengemeinderäten vorgelegten Beschlüsse zur Änderung des kirchengemeindlichen Stellenplans des Kirchenkreises. Durch die Zuordnung der Pfarrstelle zu den Ev.-Luth. Kirchengemeinden Lüssow-Parum und Schwaan bilden diese mit Veröffentlichung im Amtsblatt einen Pfarrsprengel. Die Geschäftsadressen der beiden Kirchengemeinden bleiben unverändert
Errichtet: Pfarrsprengel für Röbel-Sietow
Die bisherigen Pfarrstellen der Kirchengemeinden Röbel und Sietow sollen zum 1. Januar 2024 aufgehoben werden. Dies wird der Kirchenkreisrat der Kirchenkreissynode empfehlen. Gleichzeitig soll um 1. Januar 2024 die Pfarrstelle der Kirchengemeinde Röbel und der Kirchengemeinde Sietow errichtet und den Kirchengemeinden Röbel und Sietow zugeordnet, die damit einen Pfarrsprengel bilden. Der Stellenumfang soll 100% betragen.
Die gemäß Beschluss des Kirchenkreisrates vom 27. April 2018 vorgesehenen Stellenanteile im gemeindlichen Stellenplan werden wie folgt zugeordnet:
1,0 Pfarrstelle mit Dienstsitz in Röbel und Dienstwohnung in Röbel. Die Aufgabenbereiche des/der PfarrstelleninhaberIn beziehen sich auf den Gesamtbereich aller im Pfarrsprengel verbundenen Kirchengemeinden. 0,50 Gemeindepädagogikstelle Kirchengemeinde Röbel, Dienstsitz Röbel. 0,25 Gemeindepädagogikstelle Kirchengemeinde Sietow, angebunden an GP-Stelle in Röbel zur Abminderung des Überhangs, Dienstsitz Röbel 0,75 Kirchenmusik, der Kirchengemeinde Röbel zugeordnet, Dienstsitz Röbel.Die Geschäftsadresse beider Kirchengemeinden im Pfarrsprengel lautet: Straße der Deutschen Einheit 14, 17207 Röbel.
Die beteiligten Kirchengemeinderäte besetzen zukünftig freiwerdende und wiederbesetzbare Stellen nur im Einvernehmen, unabhängig von der jeweiligen kirchenrechtlichen Regelung über die Zuständigkeit eines einzelnen Kirchengemeinderates. Die Änderung des Stellenplanes ist im Rahmen des Prozesses „Stadt, Land, Kirche - Zukunft in Mecklenburg“ weiter zu überprüfen und anzupassen.
Quelle: ELKM (cme)