Kandidierende stellen sich in den Propsteien vor Mecklenburgische Kirchenkreissynode wird neu gewählt

Auf einer Synodentagung der amtierenden Synode in Güstrow.

Foto: kirche-mv.de/D. Vogel

04.07.2023 · Schwerin. Nach der Kirchengemeinderatswahl im vergangenen November steht jetzt die Wahl der neuen Kirchenkreissynode Mecklenburg an. Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich jetzt vor.

Dazu wird in den fünf Wahlkreisen zu jeweiligen Veranstaltungen herzlich eingeladen. Gewählt werden die neuen Synodalen im September durch die Mitglieder in den Kirchengemeinderäten der insgesamt 202 Kirchengemeinden im Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Mecklenburg.

 

Übersicht:

 

Wahlkreis 1 / Propstei Neustrelitz

Datum : 11. Juli 2023 | Uhrzeit:  19.00 Uhr | Ort: Gemeindezentrum der Kirchengemeinde St. Michael (17034 Neubrandenburg, Straußstr. 10a)

 

Wahlkreis 2 / Propstei Parchim + Kirchenregion Gadebusch aus Propstei Wismar

Datum: 12. Juli 2023 | Uhrzeit: 18.00 Uhr | Ort: Stift Bethlehem Ludwigslust, Festsaal

 

Wahlkreis 3 / Kirchenregion Bad Doberan, Güstrow, und Mecklenburgische Schweiz und Wahlkreis 4 / Kirchenregionen Ribnitz/Sanitz und Rostock

Datum: 10. Juli 2023 | Uhrzeit: 19.00 Uhr | Ort: Nikolaikirche Rostock (Beide Vorstellungsrunden finden parallel zueinander in der Nikolaikirche statt.)

 

Wahlkreis 5 / Propstei Wismar (ohne Kirchenregion Gadebusch)

Datum: 6. Juli 2023 | Uhrzeit: 18.00 Uhr | Ort: Heilig Geist Kirche Wismar

 

Hintergrund

 

Die Kirchenkreissynode ist die Vertretung der Gesamtheit der Kirchengemeinden sowie der Dienste und Werke innerhalb des Kirchenkreises, quasi eine Art Kirchenparlament. Mindestens zweimal jährlich kommen die Synodalen zusammen, um auf Basis des Kirchenrechts über die Angelegenheiten des Kirchenkreises zu beraten und zu beschließen, zum Beispiel Satzungen, den Haushalt und den Stellenplan des Kirchenkreises. Weitere Aufgaben der Kirchenkreissynode bestehen unter anderem aus der Wahl der Pröpste, der Mitglieder des Kirchenkreisrates und der Errichtung, Änderung und Aufhebung von Pfarrstellen. Die Mitglieder der Kirchenkreissynode werden alle sechs Jahre von den Kirchengemeinderäten gewählt. Die Kirchenkreissynoden und ihre Wahlen sind elementarer Bestandteil des demokratischen Aufbaus und Zeichen der demokratischen Kultur der Evangelischen Kirchen.

 

Der Wahlbeschluss des Kirchenkreises Mecklenburg sieht vor, dass die neue Synode weiterhin aus 55 Mitgliedern bestehen soll. Davon sind 30 als Gemeindesynodale zu wählen, 10 als Pastorensynodale, 5 als Werke-Synodale und 5 als Mitarbeitenden-Synodale. Weitere 5 Mitglieder werden nach der Wahl durch den Kirchenkreisrat berufen. 5 der 30 Gemeindesynodale müssen dabei unter 27 Jahre alt sein, das gilt auch für eines der 5 berufenen Mitglieder.

 

Die Berufung soll sicherstellen, dass für die Leitung des Kirchenkreises erforderliche Fähigkeiten oder Kompetenzen in der Zusammensetzung der Kirchenkreissynode ausgeglichen und ergänzt werden können. Bei Berufungen soll auf den Ausgleich der Geschlechterrepräsentanz geachtet werden. Berufen werden kann nur, wer nach dem Wahlgesetz wählbar ist und der Berufung zugestimmt hat. Von den Berufenen darf höchstens die Hälfte den Gruppen der Pastorinnen/Pastoren und der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter angehören.

 

Mehr: Kirchenkreissynode

Quelle: ELKM (cme)