Mecklenburgischer Kirchenkreisrat: Neuer Rahmenvertrag für Strom aus regenerativer Erzeugung

05.10.2023 · Güstrow. Der mecklenburgische Kirchenkreisrat beschloss für den Gebäudebestand des Kirchenkreises sowie für alle Einrichtungen des Kirchenkreises ab dem 1. Januar 2024 Strom aus regenerativer Erzeugung und soweit möglich Erdgas mit bilanzieller CO2 Freistellung über die Energie-Service Dienstleistungsgesellschaft mbH (ESDG) zu beziehen. Zugleich forderte er die Kirchengemeinderäte auf, sich für die Kirchengemeinden und örtlichen Kirchen diesem Rahmenvertrag anzuschließen.

Vorteil: Alle Zahlen, Daten und Fakten, vor allem zum Verbrauch, sind rund um die Uhr über das Kundenportal zentral vom Kirchenkreis abrufbar und müssen nicht mehr vor Ort in den Gemeinden erfasst und gemeldet werden.

 

Votiert: Ja zur Gründung eines Kirchlichen Energiewerkes der Nordkirche

 

Vor ihrem Votum nahmen die Mitglieder des Kirchenkreisrates die Stellungnahme der Vertreter des Kirchenkreises Mecklenburg in der Gesellschafterversammlung des KirchlichenEnergieWerkes (KEW) des Kirchenkreises Mecklenburg zur Kenntnis.  Der Kirchenkreisrat votierte anschließend für eine Beteiligung des Kirchenkreises Mecklenburg am geplanten Kirchlichen Energiewerk der Nordkirche – vor allem, weil sich beide EnergieWerke nicht behindern, sondern sinnvoll ergänzen könnten.

 

Eingerichtet: internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

 

Der Kirchenkreis Mecklenburg errichtet eine interne Meldestellegemäß § 12 Hinweisgeberschutz-Gesetz in der Kirchenkreisverwaltung Schwerin, Wismarsche Str. 300, 19055 Schwerin und betraut den örtlich Beauftragten für Datenschutz, Kirchenrat Jasper Thies Schumacher, mit der Wahrnehmung der Aufgaben der Meldestelle.

 

Hintergrund: Das Hinweisgeberschutzgesetz soll Personen schützen, die im Rahmen ihrer Berufstätigkeit Kenntnisse über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder andere verbindliche Regelungen erlangt haben und diese melden. Solchen Whistleblowern muss es möglich sein, Missstände ohne Angst vor Repressalien offenzulegen.

 

Beschlossen: Kooperationsvereinbarung für die Flüchtlingsarbeit im Sprengel MV 2023-2028

 

Der Kirchenkreisrat beschloss die „Kooperationsvereinbarung für die Flüchtlingsarbeit im Sprengel MV 2023-2028“. Konkret beinhaltet die Vereinbarung, anstelle der bisherigen punktuellen Zusammenarbeit in der kirchlichen Flüchtlingsarbeit  ein professionelles Team für den Sprengel Mecklenburg und Pommern zu bilden, welches sich durch hohe kommunikative Transparenz, eine intensive Kooperation und gemeinsame Entscheidungsfindung auszeichnet. So werden kirchliche Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen für die Themen Flucht, Migration und Kirchenasyl etabliert, die das gesamte Bundesland Mecklenburg–Vorpommern im Blick haben. Die Arbeit im Team gewährleistet die Bearbeitung unterschiedlicher fachspezifischer Schwerpunkte.

 

Errichtet: befristete Stelle „Referent für Geflüchtetenarbeit"

 

Der Kirchenkreisrat errichtete die befristete Stelle „Referent für Geflüchtetenarbeit" vom
1. Februar 2024 bis zum 31. Dezember 2028. Der Stellenumfang beträgt 75%. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe K 10 (TV KB). Dienstsitz der Stelle ist Schwerin. Die Stelle wird dem Zentrum Kirchlicher Dienste zugeordnet und im Stellenplan unter 2.4 Projektstelle Flüchtlingsarbeit geführt. Das Einvernehmen mit dem Finanzausschuss ist herzustellen.

 

Besetzt: Güstrower Stelle für Krankenhausseelsorge

 

Der Kirchenkreisrat verzichtete auf Ausschreibung der Stelle für Krankenhausseelsorge (50%) in Güstrow besetzte diese mit der Pastorin im Probedienst Elina Bernitt zum 1. Januar 2024.

 

Aufzuheben: Pfarrstelle für die Arbeit mit Flüchtlingen im Kirchenkreis

 

Der Kirchenkreisrat wird der Kirchenkreissynode empfehlen, die Pfarrstelle für die Arbeit mit Flüchtlingen (100%) zum 1. April 2024 aufzuheben. Mit der Neuausrichtung der Arbeit mit Flüchtlingen im Kirchenkreis (siehe TOP 6.2) wird künftig keine Pfarrstelle für die Arbeit mit Flüchtlingen mehr benötigt.

 

Ausgereicht: Projektmittel für Kantate „Zachäus" und Israel/Palästina AG

 

Bis zu 2.000,00 Euro aus Projektmitteln der Propstei Rostock beschloss der Kirchenkreisrat für die Aufführung der Kantate „Zachäus“ und eine gleiche Summe zur Unterstützung der Israel/Palästina AG der CJD Christophorusschule Rostock.

 

Projektmittel des Kirchenkreisrates Broschüre „Wenn der Tod ins Leben kommt“

 

Der Kirchenkreisrat stellte aus den Projektmitteln des Kirchenkreisrates pro Kirchenregion 250 Euro Druckkostenzuschuss für die Broschüre „Wenn der Tod ins Leben kommt“ zur Verfügung. Die Broschüre wurde durch die Pastorinnen Konstanze Helmers und Ulrike von Maltzahn-Schwarz erarbeitet. Mit vielfältigen Informationen zur kirchlichen Trauerfeier kann Betroffenen der Zugang zu einer kirchlichen Bestattung erleichtert werden. Die Broschüre ist ein Pilotprojekt und kann auf der vorletzten Seite mit den regionalen Adressen und Daten angepasst werden. Die Verfasserinnen stellen bei Interesse das Heft als Datei zur Weiterverarbeitung zur Verfügung.

Quelle: ELKM (cme)