Mecklenburgischer Kirchenkreisrat: Zwei Predigtstätten werden aufgegeben
03.12.2024 · Güstrow. Das Schweriner Bernohaus und die Arche Bad Kleinen werden für eine kirchliche Nutzung aufgeben. Dies beschlossen die Mitglieder des mecklenburgischen Kirchenkreisrates unter anderem auf der jüngsten Sitzung, die digital stattfand.
Konkret nahm der Kirchenkreisrat den Beschluss des Kirchengemeinderates der Friedenskirchengemeinde Schwerin vom 9. April 2024 zur Entwidmung der kirchlichen Räume in der Wossidlostraße 2 (Bernohaus) zur Kenntnis und bittet das Landeskirchenamt um die Genehmigung des Beschlusses des Kirchengemeinderates.
Hintergrund: Das Bernohaus mit seinem Kirchraum und den dazugehörigen gemeindlichen Räumen ist von der damaligen Bernogemeinde Schwerin nach Grundstücksverkauf gemietet worden. Der Kirchraum wurde am 18. August 1996 geweiht. Gestiegene Mietkosten und die geringer werdende Zahl von Teilnehmenden an den Veranstaltungen führten neben den Anforderungen an eine nachhaltige Gebäudewirtschaft in der Friedensgemeinde zu dem Entschluss, die Räumlichkeiten aufzugeben.
Ebenfalls zur Kenntnis nahm der Kirchenkreisrat, dass der Kirchengemeinderat der Kirchen- gemeinde Hohen Viecheln mit seinem Beschluss vom 17. Oktober 2024 die Predigtstätte im Gemeindezentrum Arche in Bad Kleinen aufgegeben und die Entwidmung beantragt hat.
Hintergrund: Die Arche wurde 1999 für Gottesdienste und andere kirchliche Veranstaltungen gebaut und am 07. November 1999 geweiht. Vor 2 Jahren wurden erhebliche Baumängel festgestellt, die eine sehr kostenintensive Sanierung zur Folge haben. Das benötigte Geld ist von der Kirchengemeinde nicht aufzubringen. Die Nutzung der Arche verringerte sich zusehends. Am 27. August 2022 beschloss der Kirchengemeinderat das Gemeindezentrum Arche zu verkaufen und für das Grundstück ein Erbbaurechtsvertrag abzuschließen. Es konnte seitdem kein Interessent für den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages gefunden werden. Nun gibt es endlich Interessenten zum Kauf des Gemeindezentrums und des Grundstückes, so dass zeitnah eine Entwidmung anzustreben ist.
Vorbereitet: Übernahme der Kindertagesstätte „Koch´sche Stiftung“
Der Kirchenkreis Mecklenburg erstattet Personalkosten im Umfang von 0,25 VbE einer Verfügungsstelle der Propstei Parchim an die Schulstiftung der Nordkirche für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 31. Juni 2025. Die Gelder dienen der Übertragung der Kindertagesstätte „Koch´sche Stiftung“ der Kirchengemeinde St. Marien-St. Georgen Wismar an die Schulstiftung der Nordkirche.
Hintergrund: Die Evangelische Schulstiftung bittet im Zuge der Übertragung der Kindertagesstätte „Koch´sche Stiftung“ von der Kirchengemeinde St. Marien-St. Georgen Wismar um eine finanzielle Unterstützung. Es geht darum, dass die Schulstiftung die letzte kirchengemeindliche Kita übernehmen kann und es dafür noch konzeptionelle Vorarbeit nötig ist. Die Schulstiftung würde gern diesen personellen Spielraum durch den Kirchenkreis gefördert haben, da eine Unterstützung durch die Kirchengemeinde nicht möglich ist.
Aufgeteilt: Mittel für vier Projekte in der Propstei Wismar
Aus Projektmitteln der Propstei Wismar bekommen das Pilgerkloster Tempzin, die Evangelische Musikschule Wismar und die Tafel der Petrusgemeinde Schwerin jeweils 1.000 Euro und die Obdachlosenhilfe Wismar eine Unterstützung in Höhe von 500 Euro.
Gewährt: Darlehen an die Diakonie Nord Nord Ost und die Koch’sche Stiftung
Der Kirchenkreisrat gewährte gemäß der Vergaberichtlinie für den Schulfonds des Kirchenkreises und auf der Grundlage eines Berichts „Prüfung und Beurteilung der Investitionsmaßnahmen Ausstattung des Neubaus der Mosaik-Schule“ ein zinsloses qualifiziertes Nachrangdarlehen in Höhe von 600.000,00 Euro mit einer Laufzeit von zehn Jahren.
Darüber hinaus gewährte das Gremium im Rahmen der Vermögensverwaltung der Koch'sche Stiftung in Wismar ein qualifiziertes Nachrangdarlehen in Höhe von 107.364,81 Euro mit einer Laufzeit von 10 Jahren zur Ablösung eines auslaufenden Kapitalmarktdarlehens. Der Zinssatz beträgt 2,00 Prozent.
Genehmigt: Nutzungsvertrag zwischen Kirche Zernin und der Kirchlichen EnergieWerk GmbH
Der Kirchenkreisrat genehmigte den Beschluss des Kirchengemeinderates der Kirchengemeinde Bützow vom 11. September 2024, dass zwischen der Kirche Zernin und der Kirchlichen EnergieWerk GmbH ein neuer Nutzungsvertrag über ein Flurstück auf Gemarkung Zernin zur Errichtung einer Windenergieanlage (WEA) abgeschlossen wird. Die Kirchliches EnergieWerk GmbH kann sich dazu auch Dritter (Projektentwickler und Anlagenbetreiber) bedienen und zu diesem Zweck Rechte sowie Pflichten aus diesem Vertrag auf diese übertragen.
Hintergrund: Das betreffende Flurstück liegt im Bereich eines Windeignungsgebietes. Nach dem so genannten Regionalen Raumentwicklungsprogramm (RREP) der Region Raum Rostock, könnten sich in der Gemeinde Tarnow in Zukunft Windräder drehen. Derzeit liegt der Entwurf zur Teilfortschreibung des RREP vor und befindet sich in der Beteiligungsstufe. Die Kirchliches EnergieWerk GmbH möchte mit Beteiligung Dritter in der Gemeinde Tarnow auf o.g. Grundstück eine Windenergieanlage errichten. Die Kirchenkreisverwaltung befürwortet den Abschluss eines Nutzungsvertrages mit der Kirchliches EnergieWerk GmbH zum Zwecke der Errichtung einer Windenergieanlage.
Zugestimmt: Pastorin Kiesow für Propstei Rostock beauftragt
Der Kirchenkreisrat stimmte der Erteilung eines kirchenkreislichen Auftrags gemäß Pfarrerdiernstgesetz der EKD an Pastorin Anja Kiesow in der Propstei Rostock vom 1. Februar 2025 bis zum 31. Juli 2025 zu.
Quelle: ELKM (cme)