Nach Wahl als MdB-Kandidatin und Übernahme eines Parteiamtes: Pastorin Melanie Dango übernimmt wunschgemäß neue Aufgabe
18.12.2024 · Güstrow. Auf ihren Wunsch hin beendete Pastorin Melanie Dango rückwirkend zum 1. Dezember 2024 ihren Dienst auf der Pfarrstelle für Mission und Ökumene in der Ökumenischen Arbeitsstelle im Zentrum Kirchlicher Dienste Mecklenburg. Darüber informierte Pröpstin Britta Carstensen als Vorsitzende des mecklenburgischen Kirchenkreisrat am Dienstag (17. Dezember) die Mitglieder des Gremiums, die auf der regulären Sitzung in Güstrow das Ersuchen annahmen.
Zugleich stimmte der Kirchenkreisrat zu, dass Pastorin Dango laut EKD-Pfarrdienstgesetz und mit ihrer Zustimmung ein kirchenkreislicher Auftrag vom 1. Dezember 2024 bis zum 30. September 2027 für Vertretungs- und Entlastungsdienste in der Propstei Neustrelitz des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Mecklenburg nach pröpstlicher Weisung erteilt wird. Das Landeskirchenamt der Nordkirche hatte dieser Beauftragung ebenfalls zuvor zugestimmt.
„Wir danken Melanie Dango ausdrücklich für ihren engagierten Dienst für die Ökumene und als Leitung des Bereiches im Zentrum Kirchlicher Dienste. Zugleich respektieren wir ihren Wunsch nach einem Stellenwechsel, den wir in guter Weise und einvernehmlich miteinander besprochen und vorbereitet haben“, so die Vorsitzende des Kirchenkreisrates, Pröpstin Britta Carstensen.
Klare kirchliche Regeln für Engagement von Pastorinnen und Pastoren in der Politik
Anlass des Wunsches der Theologin die Stelle zu wechseln, ist ihr privates politisches Engagement. Dazu sagte Pröpstin Carstensen: „Die Nordkirche als Dienstherr respektiert das private politische Engagement der Pastorinnen und Pastoren. Dies ist wie bereits in anderen Fällen auch im konkreten Fall von Frau Melanie Dango so. Generell ist mit Blick auf das Pfarrdienstrecht der EKD zu sagen: Pastorinnen und Pastoren sind auch bei politischer Betätigung ihrem Auftrag verpflichtet; sie sind ihren Dienst allen Gemeindegliedern ohne Ansehen ihrer politischen Einstellung schuldig. Sie haben die Grenzen zu beachten, die sich hieraus für Art und Maß ihres politischen Handelns ergeben.“
Für das ehrenamtliche Engagement von Pastorinnen und Pastoren in der Politik gibt es in der Nordkirche klare Regelungen. Ein solches Vorhaben ist anzuzeigen. „Dies hat Frau Dango im Vorfeld des am 7. Dezember stattgefundenen Gründungsparteitages des „Bündnis Sahra Wagenknecht. Vernunft und Gerechtigkeit“ (BSW) für Mecklenburg-Vorpommern getan und zugleich den Wunsch formuliert, ganz in die Politik zu wechseln und in diesem Zuge von ihrer Stelle als Pastorin für Mission und Ökumene zurückzutreten“, informierte die Vorsitzende des Kirchenkreisrates und ergänzte: „Wir schätzen es, dass sie im Falle ihrer Nichtwahl in den Bundestag bereit ist, in der Propstei Neustrelitz vertretend und unterstützend tätig zu werden.“
Bisher ist Frau Dango zudem bereits ehrenamtlich im Kreistag Mecklenburgische Seenplatte politisch aktiv. Carstensen: „Diese Nebentätigkeit im Kreistag ist ihr unter Auflagen zunächst genehmigt worden.“ Darüber hinaus sei Melanie Dango am 7. Dezember zur Co-Landesvorsitzenden des BSW Mecklenburg-Vorpommern gewählt worden. „Auch diese zusätzliche Nebentätigkeit kann innerhalb der Auflagen zur Nebentätigkeit zunächst fortgesetzt werden.“
Als Kandidatin für den Bundestag ohne Bezüge ab dem 23. Dezember beurlaubt
Nunmehr kandidiert Frau Melanie Dango bei der Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025) auf der MV-Landesliste für die Partei „Bündnis Sahra Wagenknecht. Vernunft und Gerechtigkeit“ (BSW). Das EKD-Pfarrdienstrecht sieht (§35 PfDG.EKD) generell vor, dass für kandidierende Pfarrpersonen vor Bundestags- bzw. Landtagswahlen in eine zweimonatige Beurlaubung ohne Bezüge aus dem kirchlichen Dienst vorzusehen sind, ohne dass die Stelle verloren geht. Jedoch gilt auch nach dieser Regelung: Bei Antritt eines Mandats im Land- oder Bundestag tritt ein Verlust dieser Stelle ein. „Konkret heißt dies, dass Frau Dango ab dem 23. Dezember 2024 bis zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 ohne Bezüge beurlaubt ist“, so Pröpstin Carstensen.
Quelle: ELKM (cme)