Mecklenburgischer Kirchenkreisrat stockt Fonds für Jugendfreizeiten auf Evangelische Jugend kritisiert Sparkurs der Landesregierung

Gemeinsam Essen, Singen, Spaß haben und von Gott und der Welt reden ...das machen Jugendfreizeiten der Evangelischen Jugend Mecklenburg aus,

Foto: C. Meyer

11.01.2024 · Güstrow. Während das Land Mecklenburg-Vorpommern die finanzielle Unterstützung für Jugendfreizeiten im Jahr 2024 deutlich reduziert, unterstreicht der Kirchenkreis Mecklenburg die Wichtigkeit der Angebote. Konkret stellt der Kirchenkreisrat für den Förderfonds zur Gewährung von Zuschüssen für Jugendfreizeiten im Haushaltsjahr 2024 20.000 Euro zusätzlich bereit.

Hintergrund: Die Förderung von Ferienfreizeiten sind ab 2024 in Mecklenburg-Vorpommern auf 2,50 Euro beziehungsweise 10 Euro (für junge Menschen, die in ihren Chancen und Möglichkeiten zur sozialen Teilhabe eingeschränkt sind) pro Tag und Teilnehmende festgelegt worden. Damit sinkt die Förderung, die im Zuge des „Aufholen-nach-Corona-Pakets“ temporär auf 15 Euro bzw. 25 Euro pro Tag und Teilnehmende angehoben worden war, wieder auf die vor der Pandemie gültigen Sätze.

 

„Durch diese zusätzliche Förderung in den vergangenen Jahren konnten die Jugendverbände Freizeiten mit abwechslungsreichen Programmen durchführen und dabei moderate Teilnehmer-Beiträge erheben“, so Johannes Beykirch, Referent im Evangelischen Kinder- und Jugendwerk Mecklenburg und zugleich Vorstandssprecher des Landesjugendrings M-V.

 

„Das Herunterfahren auf den alten Fördersatz von 2,50 Euro pro Tag und Teilnehmenden stellt die Jugendverbandsarbeit vor Herausforderungen, von denen wir nicht wissen, wie wir sie lösen können“, kritisiert Johannes Beykirch, denn Ferienfreizeiten seien ein „zentraler Bestandteil jugendverbandlicher Arbeit“. Aufgrund der wieder reduzierten Fördersumme, würden die Beiträge für Ferienfreizeiten eine Höhe erreichen, die sich viele Familien in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr leisten könnten – und dies in den ohnehin schwierigen Zeiten. Vor diesem Hintergrund hatte der Kinder- und Jugendausschuss des Kirchenkreises Mecklenburg alle demokratischen Landtagsparteien mit der Bitte angeschrieben, sich für eine Erhöhung bei den Haushaltsberatungen einzusetzen. Beykirch: „Lediglich von der CDU kam eine Antwort mit der Information, das ein entsprechender Antrag der Christdemokraten von der Mehrheit im Landtag abgelehnt worden ist.“

 

Im Vergleich der Bundesländer hat Mecklenburg-Vorpommern übrigens die geringste Förderquote in diesem Bereich. Das Evangelische Kinder- und Jugendwerk Mecklenburg kann bei ihren Freizeiten durch den höheren Zuschuss des Kirchenkreises das Dilemma für Elternhäuser jetzt wenigstens abfedern.

Aktueller Zusatz: Am 29. Januar teilte das MV-Sozialministerium mit, dass die Sätze für die  Ferienfreizeitenförderung doch wieder erhöht werden. "Wenn das mal nicht großartig ist! So hat sich das Dran-Bleiben und immer wieder Erinnern, das Ansprechen und Pressemitteilung herausgeben echt gelohnt - vielen Dank an dieser Stelle allen, die sich auf die ein oder andere Weise eingebracht haben - und vielen Dank natürlich auch an den Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern", reagierte Jugendreferent Beykirch.  Konkret werden Ferienfreizeiten jetzt mit 10 Euro pro Tag und TN gefördert, Betreuer*innen werden mit 15 Euro gefördert. Mehr im Internet auf der Seite des MV-Sozialministeriums.
 

Ausgereicht: Gelder für Projekte in den mecklenburgischen Propsteien

 

Der Kirchenkreisrat beschloss zudem auf seiner jüngsten Sitzungt in Güstrow die Verwendung von Projektmitteln des Kirchenkreisrates für die Propstei Wismar für die Kindermusikarbeit im Pfarrsprengel Sternberg in Höhe von 2.000 Euro; für die Unterstützung von Teilnehmerbeiträgen am JugendLeiterCard-Kurs in Höhe von 1.000 Euro sowie für den Mittagstisch für Leib und Seele in der Nikolaikirche Wismar in Höhe von 2.000 Euro.

 

Für die Propstei Parchim wurden Mittel in Höhe von 3.000 Euro für die Einrichtung des geplanten Integrations-Cafés in Hagenow bewilligt; für die Propstei Rostock für die Suppenküche der Kirchengemeinde Bad Doberan in Höhe von 2.000 Euro und zur Unterstützung der Arbeit des EKJM der Propstei in Höhe von 2.000 Euro.

 

Zudem wurden aus Projektmittel des Kirchenkreisrates und der Propsteien Neustrelitz, Parchim, Rostock, Gelder in Höhe von bis zu 12.250 Euro des Haushaltsjahres 2023 zum Ausgleich des Defizites für das Projekt „Kirche stärkt Demokratie“ am Zentrum Kirchlicher Dienste Mecklenburg zur Verfügung gestellt.

 

Fortgeführt: Kunstgut wird weiter erfasst

 

Der Kirchenkreisrat beschloss, die Erfassung und Inventarisierung von Kunstgut der örtlichen Kirchen durch das Dezernat Bauwesen, Bau- und Denkmalpflege der Nordkirche fortzusetzen. Dafür beantragt der Kirchenkreis beim Baudezernat der Landeskirche ein Budget in Höhe von 10.000 Euro und wird parallel die Stiftung Kirchliches Bauen in Mecklenburg bitten, Gelder in vergleichbarer Höhe wie für 2020 bis 2023 aus den Erträgnissen der Stiftung für die Erfassung und Inventarisierung einzusetzen.

 

Erklärt: Einvernehmen zur Gemeindevereinigung von Neustadt-Glewe und Brenz 

 

Sein Einvernehmen erklärte der Kirchenkreisrat zum Beschluss des Kirchengemeinderates Neustadt-Glewe vom 29. November 2023 und des Kirchengemeinderates Kirchengemeinde Brenz vom 23. November 2023 zur Vereinigung beider Kirchengemeinden zum 1. April 2024.

 

Der Name der Kirchengemeinde lautet: „Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Neustadt-Glewe und Brenz“. Der Sitz der Kirchengemeinde ist in Kirchplatz 2, 19306 Neustadt-Glewe. Dem Kirchengemeinderat gehören die folgenden 17 Mitglieder an.

 

Berufen: Maria Pulkenat leitet weiter Erwachsenenbildung im Kirchenkreis

 

Der Kirchenkreisrat beauftragte Frau Dr. Maria Pulkenat, Referentin für Erwachsenen-bildung, mit der Leitung des Bereichs Erwachsenenbildung im Zentrum Kirchlicher Dienste Mecklenburg für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Oktober 2025.

Quelle: ELKM (cme)