Kirchenasyl

„Er [der Fremdling] soll bei euch wohnen wie ein Einheimischer unter euch, und du sollst ihn lieben wie dich selbst […]“ (3. Mose 19,34)

 
 

„[…] Was ihr getan habt einem von diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir [Jesus Christus] getan.“ (Matthäus 25,40) 

Was ist Kirchenasyl?

Kirchenasyl ist Schutz auf Zeit für Menschen, die oft unter traumatisierenden Umständen ihr Leben gerettet haben. Es bietet einen sicheren Ort, um zur Ruhe zu kommen und Kraft zu schöpfen. Es geht immer darum in besonderen Einzelfällen eine unmittelbar drohende Abschiebung in eine unzumutbare – teilweise lebensbedrohliche – Situation zu verhindern. Ziel jedes Kirchenasyls ist eine erneute und sorgfältige Prüfung des Einzelfalls zu erreichen.

Es gibt ein geregeltes Verfahren und Vereinbarungen über formale Anforderungen des Kirchenasyls mit den staatlichen Stellen. So wird u.a. dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) jedes Kirchenasyl gemeldet.

Was ist Kirchenasyl nicht?

Kirchenasyl ist kein rechtsfreier Raum und will und kann niemals geltendes Recht außer Kreft setzen. Ebenso gibt es keinen „Rechtsanspruch“ auf Kirchenasyl. Jedes Kirchenasyl ist eine individuelle Einzelfallentscheidung.

Was kann Kirchenasyl?

Kirchenasyl kann Menschen schützen, aber nur weil staatliche Stellen das besondere Engagement von ChristInnen für Flüchtlinge respektieren. Auch hat die Erfahrung gezeigt, dass in einer Vielzahl der Fälle ein Kirchenasyl zu einem rechtmäßigen Aufenthaltstitel oder einer Duldung geführt hat.  

Was ist Kirchenasyl außerdem?

„Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“
(Grundgesetz Art. 4, Abs. 1)

Für uns in der Petrusgemeinde ist das Kirchenasyl verankert in unserem christlichen Glauben. Wir versuchen tagtäglich dem Vorbild Jesu zu folgen, und praktische Taten sind Teil unserer Religionsausübung.

Wer ist Ansprechpartner für Menschen in Not?

Im Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Mecklenburg sind die Flüchtlingspastorin Anja Fischer und der Flüchtlingsbeauftragte Lars Müller Ansprechpersonen sowohl für Flüchtlinge wie auch für Gemeinden, die sich für Flüchtlinge engagieren.

Die Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche mit Sitz in Hamburg ist Pastorin Dietlind Jochims.

Wie funktioniert Kichenasyl jetzt konkret?

Über jedes Kirchenasyl muss der Kirchengemeinderat entscheiden. Dieser hat in der Petrusgemeinde drei Personen – den Entscheiderkreis – beauftragt diese verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen. Vor jeder Entscheidung wird zur Meldung an das BAMF ein Dossier erarbeitet. Darin wird die persönliche Situation der Schutzsuchenden im Detail beschrieben. Auf dieser Grundlage wird entschieden, ob ein Kirchenasyl gewährt wird.

Solange die Flüchtling Gäste in unserer Gemeinde sind werden sie von der Gemeinde versorgt. Dazu werden sonntags Kollekten und Spenden gesammelt, aber auch andere Gemeinden der Stadt helfen. In der Regel wird ein Kirchenasyl beendet, wenn die Personen ihren Fall im regulären Anerkennungsverfahren fortsetzen können.

Wo finde ich weitere Informationen?
Was ist am 20.12.2023 passiert?

Am Mittwoch, den 20.12.2023, ist die Polizei mit "einfacher körperlicher Gewalt" (Polizeiangabe) in unser Kirchenasyl eingedrungen. Folgend einige Artikel mit weiteren Informationen:


Spendenkonto bei der Evangelischen Bank
IBAN: DE15 5206 0410 0005 3109 70 BIC: GENODEF1EK1
Verwendungszweck: Kirchenasyl