Kirchenasyl
„Er [der Fremdling] soll bei euch wohnen wie ein Einheimischer unter euch, und du sollst ihn lieben wie dich selbst […]“ (3. Mose 19,34)
„[…] Was ihr getan habt einem von diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir [Jesus Christus] getan.“ (Matthäus 25,40)
Kirchenasyl ist Schutz auf Zeit für Menschen, die oft unter traumatisierenden Umständen ihr Leben gerettet haben. Es bietet einen sicheren Ort, um zur Ruhe zu kommen und Kraft zu schöpfen. Es geht immer darum in besonderen Einzelfällen eine unmittelbar drohende Abschiebung in eine unzumutbare – teilweise lebensbedrohliche – Situation zu verhindern. Ziel jedes Kirchenasyls ist eine erneute und sorgfältige Prüfung des Einzelfalls zu erreichen.
Es gibt ein geregeltes Verfahren und Vereinbarungen über formale Anforderungen des Kirchenasyls mit den staatlichen Stellen. So wird u.a. dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) jedes Kirchenasyl gemeldet.
Kirchenasyl ist kein rechtsfreier Raum und will und kann niemals geltendes Recht außer Kreft setzen. Ebenso gibt es keinen „Rechtsanspruch“ auf Kirchenasyl. Jedes Kirchenasyl ist eine individuelle Einzelfallentscheidung.
Kirchenasyl kann Menschen schützen, aber nur weil staatliche Stellen das besondere Engagement von ChristInnen für Flüchtlinge respektieren. Auch hat die Erfahrung gezeigt, dass in einer Vielzahl der Fälle ein Kirchenasyl zu einem rechtmäßigen Aufenthaltstitel oder einer Duldung geführt hat.
„Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“
(Grundgesetz Art. 4, Abs. 1)
Für uns in der Petrusgemeinde ist das Kirchenasyl verankert in unserem christlichen Glauben. Wir versuchen tagtäglich dem Vorbild Jesu zu folgen, und praktische Taten sind Teil unserer Religionsausübung.
Im Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Mecklenburg sind die Flüchtlingspastorin Anja Fischer und der Flüchtlingsbeauftragte Lars Müller Ansprechpersonen sowohl für Flüchtlinge wie auch für Gemeinden, die sich für Flüchtlinge engagieren.
Die Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche mit Sitz in Hamburg ist Pastorin Dietlind Jochims.
Über jedes Kirchenasyl muss der Kirchengemeinderat entscheiden. Dieser hat in der Petrusgemeinde drei Personen – den Entscheiderkreis – beauftragt diese verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen. Vor jeder Entscheidung wird zur Meldung an das BAMF ein Dossier erarbeitet. Darin wird die persönliche Situation der Schutzsuchenden im Detail beschrieben. Auf dieser Grundlage wird entschieden, ob ein Kirchenasyl gewährt wird.
Solange die Flüchtling Gäste in unserer Gemeinde sind werden sie von der Gemeinde versorgt. Dazu werden sonntags Kollekten und Spenden gesammelt, aber auch andere Gemeinden der Stadt helfen. In der Regel wird ein Kirchenasyl beendet, wenn die Personen ihren Fall im regulären Anerkennungsverfahren fortsetzen können.
- Flüchtlingspastorin Anja Fischer und der Flüchtlingsbeauftragte Lars Müller des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Mecklenburg
- Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche Pastorin Dietlind Jochims
- Nordkirche Nachrichten: Kirchenasyl: Nach der Flucht endlich an einem sicheren Ort
- Bundeszentrale für politische Bildung: Beim Kirchenasyl geht es um den Schutz des Einzelnen
- Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche e.V.
Am Mittwoch, den 20.12.2023, ist die Polizei mit "einfacher körperlicher Gewalt" (Polizeiangabe) in unser Kirchenasyl eingedrungen. Folgend einige Artikel mit weiteren Informationen:
- Kirche MV: Polizei bricht Kirchenasyl in Schwerin
- Nordkirche: Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche zum Versuch der Abschiebung aus Kirchenasyl
- taz: Mit dem Rammbock ins Kirchenasyl
- kichenasyl.de: Erneuter Abschiebeversuch aus dem Kirchenasyl
- WELT: Hamburger Erzbischof fordert Rückkehr zu verlässlichen Verfahren
- Zeit: Pegel sichert Achtung des Kirchenasyls in MV zu
- Nordkirche: Landessynode stärkt Kirchenasyl
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