Ev.-Luth. Kirchengemeinden Gresse-Ganzin & ZweedorfFriedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung möchte nochmals darauf hinweisen, dass bei
Urnenrasengräbern eine individuelle Gestaltung (Bepflanzung,
Einfassung, Schalen und Figuren) nicht erlaubt ist.
Durch diese wird die Rasenpflege erschwert und verursacht
zusätzliche Kosten. Sollte hier keine Änderung eintreten, werden
diese Dinge bei der Pflege einfach entfernt werden müssen.
Bitte beachten Sie dieses, denn Sie haben sich ja bewusst für diese
Bestattungsart entschieden um keinen Pflegeaufwand zu haben.
Erschweren Sie also bitte nicht die Pflege für uns!
Bei eventuellen Fragen wenden Sie sich bitte an die
Friedhofsverwaltung!.

 

Das Müllproblem

Nochmals weisen wir daraufhin, Kunststoffe gehören nicht auf die Abfallhaufen. Hier bitte nur kompostierbare Abfälle entsorgen. Pflanztöpfe, Paletten und Verpackung nehmen sie wieder mit und entsorgen Sie bitte selber in den gelben Säcken o.ä.

 

Danke!

Kontakt Friedhofsangelegenheiten

Kirchengemeinde Gresse-Granzin - Ansprechpartner für Friedhofsangelegenheiten ist Herr Jürgen Voss:

  • Bennin
  • Granzin b. Boizenburg
  • Gresse
  • Greven 
  • Lüttenmark

Kirchengemeinde Zweedorf - Ansprechpartner ist Pastorin Johanna Montesanto, Zarrentiner Str. 1, 19258 Gresse 038842-21422

  • Nostorf
  • Zweedorf

Im Falle eines Sterbefalles

Terminabsprache mit PastorIn
Als Angehörige können Sie sich direkt an ihre Pastorin/ihren Pastor bezüglich der Terminabsprache für die Trauerfeier wenden oder den Bestatter bitten (kostenpflichtig), dass er die zuständige Pastorin/den Pastor anruft.
 

Aussegnung zu Hause
Ist die/der Verstorbene noch zu Hause kann sie/er durch die Pastorin/den Pastor im Beisein der Familie ausgesegnet werden. Dazu ist das Pfarramt so bald wie möglich zu informieren.
 

Recht auf kirchliche Bestattung
Jedes Kirchenmitglied hat das Recht kirchlich bestattet zu werden. Für die Trauerfeier in einer Kirche entstehen keine Kosten.
 

Weltliche Trauerfeiern
Anders ist es bei weltlichen Trauerfeiern in unseren Kirchen. Der KGR Gresse-Granzin hat vor Jahren bereits beschlossen, dass auch weltliche Trauerfeiern in den Kirchen stattfinden dürfen, wenn das Hausherrinenrecht der Kirchgemeinde anerkannt wird.

Hier werden jedoch keine Altarkerzen angezündet und Glocken geläutet, außerdem wird eine Nutzungsgebühr fällig.
 

Noch Fragen?
Bei Fragen und für Entscheidungen im Einzelfall stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


Pastorin Johanna Montesanto


Bestattungsarten

Bestattungsarten auf unseren Friedhöfen in Gresse, Greven, Granzin, Bennin und Lüttenmark.

  1.  Sargbestattungen
  2.  Urnenbestattungen - Diese sind sowohl als Wahlgrabstätte, wie auch als Rasengrabstelle möglich

 

Bei Fragen oder Unklarheiten, wenden Sie sich bitte umgehend bei der Friedhofsverwaltung Herrn Jürgen Voss oder an Frau Pastorin Johanna Montesanto.

 

In einem persönlichen Gespräch lassen sich am besten Lösungen für alle Probleme finden.

Ihr Jürgen Voss


Sterbeläuten

Sterbeläuten in den Dörfern der Kirchgemeinde Gresse-Granzin

 

Ort

Zeit - nach Bekanntwerden des Todesfalles

Bennin

  8 Uhr

Gallin

17 Uhr

Granzin

10 Uhr

Gresse

11 Uhr

Greven

  8 Uhr 

Lüttenmark

11 Uhr