Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnungen
Häufig gestellte Fragen zu unseren Friedhöfen

Fragen zu unseren Friedhöfen in Satow, Hanstorf, Heiligenhagen und Berendshagen

 

 

Wie lang ist die Ruhezeit auf dem Friedhof?

  • Die Ruhezeiten auf den Friedhöfen Berendshagen, Heiligenhagen und Satow betragen für Urnen und Särge 25 Jahre
  • Die Ruhezeiten auf dem Friedhof Hanstorf betragen 30 Jahre

Ich habe einen Trauerfall in der Familie/ ich habe Fragen zum Friedhof. An wen kann ich mich wenden?

  • Die Friedhofsverwaltung in Güstrow beantwortet gerne alle Fragen zum Friedhof. Sie erreichen Frau Brandt unter 03843 4647 441 oder per E-Mail Mandy.Brandt@elkm.de
  • Die Friedhofsmitarbeiterin Frau von Villeneuve beantwortet Fragen.
  • Bestattungstermine werden mit dem Pastor vereinbart.

Wie und wann muss ein Grab nach der Beisetzung hergerichtet werden?

  • In der Regel soll eine Grabstätte spätestens 6 Monate nach der Beisetzung hergerichtet werden.
  • Grabmale, Einfassungen und Abdeckungen sind vor Errichtung durch einen Steinmetz bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen.
  • Abdeckungen von Grabstätten sind nur zu maximal 50 % der Gesamtfläche erlaubt.
  • Anpflanzungen dürfen die Grabstätte nicht überragen (keine Bäume, keine Hecken die größer als 0,80m sind)

Ich kann mein Grab nicht mehr pflegen, was nun?

  • Es besteht die Möglichkeit eine Umwandlung der Grabstätte in ein Rasengrab zu beantragen.
  • Der Friedhofsträger übernimmt dann nach der Umwandlung die Pflege und verlangt hierfür ein Entgelt.
  • Das Grabmal muss bis zum Ende der Ruhefrist erhalten bleiben und danach durch den Nutzungsberechtigten entfernt werden. Damit dies auch erfolgt, erhebt der Friedhofsträger ein Pfandgeld, damit die Beräumung ggf. durch den Friedhofsträger beauftragt werden kann. Sollte die Beräumung durch den Nutzungsberechtigten erfolgen, wird das Geld erstattet.
  • Fragen hierzu richten Sie bitte an die Friedhofsverwaltung.

Mein Grab läuft ab und ich möchte es nicht weiter nutzen, was muss ich tun?

  • Beräumungen sind ausschließlich nach Ablauf der Ruhezeit zulässig. Kontaktieren Sie hierfür bitte im Vorfeld die Friedhofsverwaltung, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
  • Grabsteine, Einfassungen, Fundamente, Plastikabfälle dürfen nicht auf dem Kompost des Friedhofs entsorgt werden. Entsorgen Sie diese Abfälle bitte fachgerecht.
  • Grundsätzlich sind Beräumungen innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Nutzungsdauer durch den Nutzungsberechtigten durchzuführen, dies ist der Friedhofsverwaltung im Vorfeld anzuzeigen, wenden Sie sich hierfür bitte an Pastor Kirstein oder Frau von Villeneuve.
  • Die Beräumung muss durch den Friedhofsträger abgenommen werden.
  • Alle baulichen Anlagen (Stein, Sockel, Einfassungen und Fundamente) und alle Anpflanzungen sind zu entfernen.

Darf ich mein Doppelgrab einfach verkleinern?

  • Nein, Grabstätten sind grundsätzlich für die Dauer der Ruhezeit zu pflegen, auch wenn nur eine Grabseite belegt ist.
  • Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Friedhofsträgers.

Mein Grabstein ist lose, was gilt es zu beachten?

  • Die Nutzungsberechtigten sind für die Standsicherheit ihrer Grabmale verantwortlich.
  • Sollte der Stein lose sein und dadurch eine Gefahr darstellen, sind Sie verpflichtet diesen Stein wieder fachgerecht befestigen zu lassen.

Wasser und Müll

  • Das Wasser auf dem Friedhof dient ausschließlich zur Nutzung für die Grabpflege.
  • Bitte reinigen Sie dort keine Geräte.
  • Bitte entnehmen Sie kein Wasser für Privatzwecke.
  • Auf den Müllplätzen dürfen ausschließlich kompostierbare Abfälle abgelegt werden.
  • Plastik, Folien, Grabschmuck, Gesteckmasse, Hecken und große Anpflanzungen, Töpfe, Vasen und Kannen sind bitte fachgerecht zu entsorgen und dürfen nicht auf dem Friedhofsmüll entsorgt werden.
Welche unterscheidlichen Grabarten werden auf den Friedhöfen angeboten?

Welche Bestattungsmöglichkeiten gibt es auf dem Friedhof?

  • Reihengrab (für 1 Sarg oder 1 Urne)
  • Wahlgrab (für 1Sarg und 2 Urnen oder 2 Urnen)
  • Doppelwahlgrab (2 Särge und 4 Urnen oder 4 Urnen)
  • Urnenwahlgräber (Größe 0,80m x 0,80m für 1 Urne)
  • Urnengemeinschaftsanlage (1 Urne, Pflege durch den Friedhofsträger, Namensnennung auf einer gemeinsamen Grabtafel)
  • Rasengräber (1 Sarg oder 1 Urne), mehrere Stellen zulässig, individueller Stein muss selbst erworben werden, eine Vase kann abgestellt werden, Pflege durch den Friedhofsträger
Schließungen und Teilflächenschließungen unserer Friedhöfe

Schließungen und Teilschließungen von Friedhöfen

Schließung Friedhof Berendshagen vom 27.01.2020