Nachhaltige Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen

Die Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen gehört zu den Aufgaben der meisten Kirchengemeinden in Mecklenburg.  Die Landeskirche setzt über die Verfassung und die Kirchengemeindeordnung einen Rahmen für die Verpachtung. Aber alles Weitere sind Empfehlungen an die Gemeinden. Es gibt einen Musterpachtvertrag, den die Kirchengemeinden bei Bedarf anpassen können. 

Beratungsangebote, wie beispielsweise das Projekt „fairpachten“ des NABU, können von den Kirchengemeinden kostenlos in Anspruch genommen werden. Anhand der Gegebenheiten vor Ort wird fachkundig beraten, was überhaupt möglich und sinnvoll ist. Was dann letztendlich umgesetzt wird verbleibt in der Abstimmung zwischen Kirchengemeinde und den Pächtern. Hierzu sollten die Kirchengemeinden möglichst frühzeitig mit den Pächtern ins Gespräch kommen. Und zwar nicht unmittelbar bevor ein bestehender Pachtvertrag ausläuft, also unter Zeitdruck, sondern mindestens 2 Jahre davor. Sich kennen lernen, Erfahrungen und Wünsche austauschen, sich mit Respekt begegnen sind die Erfolgsfaktoren.

 Wichtige Informationen und gute Beispiele findet man auch unter.www.infoportal-kirchenland.de.