Kirchgeld
Seit vielen Jahren ist das von Gemeindegliedern gezahlte Kirchgeld eine wichtige Säule zur Finanzierung unserer Gemeindearbeit. Lange handelte es sich dabei um eine von der Landessynode beschlossene und vom Land Mecklenburg-Vorpommern genehmigte, so genannte, Ortskirchensteuer. Im Zuge der Entwicklung zu einer neuen gemeinsamen Nordkirche, hat sich seit dem Jahr 2011 der Charakter des nach wie vor erbetenen Kirchgelds gewandelt, hin zu einer freiwillig zu zahlenden Gemeindespende. Dem Kirchengemeinderat der Domgemeinde Schwerin ist es wichtig, dass Sie das wissen, wenn Sie weiterhin oder auch erstmalig diesen Beitrag an die Domgemeinde zahlen, wo das Geld zu 100% für die Gemeindearbeit verwendet wird. Die Höhe Ihres Beitrags dürfen Sie selbst bestimmen. Zur Orientierung dient Ihnen diese Tabelle. Sie erhalten einen Nachweis über die Höhe der eingegangenen Spende, die Sie mit der Steuererklärung beim Finanzamt einreichen können. Herzlichen Dank!
Kirchgeldkonto der Domgemeinde Schwerin
IBAN DE03 5206 0410 0105 3109 11
BIC GENODEF1EK1