Friedhofsordnung
Die Friedhofsordnung wurde am 27.08.2013 erlassen.
Eingearbeitet wurden die 1. Änderung von 2018 und die 2. Änderung von 2022.
Gemäß Artikel 25 Absatz 3 Nummer 4 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland erlässt der Kirchengemeinderat die nachstehende Friedhofsordnung für den Friedhof der örtlichen Kirche zu Lambrechtshagen / Kirchengemeinde Lambrechtshagen.
Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Eigentum am Friedhof und Zweck des Friedhofs
§ 2 Verwaltung
Zweiter Abschnitt: Ordnungsvorschriften
§ 3 Ordnung auf dem Friedhof
§ 4 Trauerfeier, Totengedenkfeiern
§ 5 Gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof
§ 6 Durchführung der Ordnung und Befolgung der Anordnungen
Dritter Abschnitt: Bestattungsvorschriften
§ 7 Anmeldung der Bestattung
§ 8 Verleihung des Nutzungsrechts
§ 9 Grabstätte
§ 10 Ausheben, Tiefe und Schließen eines Grabes
§ 11 Särge und BIO-Urnen
§ 12 Ruhezeit
§ 13 Grabbelegung
§ 14 Umbettung
§ 15 Grab- und Bestattungsregister
Vierter Abschnitt: Grabstätten
§ 16 Arten der Grabstätten
§ 17 Reihengrabstätten
§ 18 Wahlgrabstätten
§ 19 Urnengrabstätten
§ 20 Urnengemeinschaftsanlage
§ 22 Baumgrabstätten für Urnen
Fünfter Abschnitt: Kirche
§ 23 Benutzung der Kirche
Sechster Abschnitt: Grabmale und sonstige bauliche Anlagen
§ 24 Mindeststärke der Grabmale
§ 25 Zustimmungserfordernis für Grabmale und sonstige bauliche Anlagen
§ 26 Anlieferung von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen
§ 27 Fundamentierung von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen
§ 28 Standsicherheit von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen
§ 29 Künstlerisch oder historisch wertvolle Grabmale und Grabmale bedeutender Persönlichkeiten
§ 30 Entfernung von Grabmalen
Siebter Abschnitt: Gestaltung und Pflege der Grabstätten
§ 31 Gestaltung und Instandhaltung der Grabstätten
§ 32 Vernachlässigung der Grabstätten
§ 33 Abteilungen mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften
Achter Abschnitt: Schlussbestimmungen
§ 34 Durchführung datenschutzrechtlicher Vorschriften
§ 35 Alte Rechte
§ 36 Pastorengrabstätten
§ 37 Gebühren
§ 38 Schließung und Entwidmung
§ 39 Rechtsbehelfe
§ 40 Inkrafttreten