Friedhof
Unsere Kirchengemeinde ist Träger von zwei Friedhöfen:
- Ein kleinerer Friedhof, begrenzt durch Feldsteinmauern, umgibt die 750 Jahre alte Kirche. Er ist der ältere der beiden Friedhöfe und wird heute fast ausschließlich für Urnenbeisetzungen genutzt. Darüber hinaus erinnern alte, erhaltenswerte Grabsteine daran, dass hier auch frühere Generationen ihre Familienangehörigen zur letzten Ruhe betteten. Bänke laden zum Verweilen ein.
- Ein größerer, sehr schön angelegter Friedhof, liegt etwa 200 Meter entfernt von der Kirche. Auf ihm finden Erd- und Urnenbeisetzungen statt. Außerdem gibt es hier Urnengemeinschaftsanlagen.
Es finden sich unterschiedliche Grabformen:
- Wahlgräber für Erdbestattungen mit der Möglichkeit der zusätzlichen Urnenbeisetzung (maximal 2 je Grabstelle)
- Wahlgräber für Urnenbestattungen
- Urnengemeinschaftsanlagen
- Rasenwahlgräber für Erd- und Urnenbestattungen
Alle Personen, unabhängig davon, ob sie einer Kirche angehören oder nicht, ob sie im Dorf Lichtenhagen wohnen oder nicht, können auf diesen Friedhöfen bestattet werden.
Kirchliche Trauerfeiern finden in der Kirche statt. Für weltliche Trauerfeiern steht eine Trauerhalle, die etwa 60 Personen Platz bietet, zur Verfügung.
Wir bieten Hilfe bei der Auflösung von Grabstellen an. Grabpflegeverträge werden derzeit nicht abgeschlossen.
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Pastorin Anke Kieseler.
Wir bitten um Beachtung
Ab 2015 bitten wir alle Besucher unseres Friedhofs, die zu pflegenden Gräber nur sparsam oder gar nicht mit Tannengrün abzudecken. Obwohl unsere Friedhofsordnung vom 2.10.2013 im § 30, Absatz 10 das Abdecken ohnehin als unzulässig beschreibt, haben wir dieses bisher toleriert.
Da uns aber die spätere Entsorgung des Tannengrüns aus verschiedenen Gründen erhebliche Probleme bereitet, baten wir Sie um Ihr Verständnis, wenn wir jetzt auf die Einhaltung des Nicht-Abdeckens drängen. Mit der im Aushang auf dem Friedhof stehenden Formulierung „nur sparsam oder gar nicht“ wollten wir Ihnen dennoch entgegenkommen, damit Sie, wenn auch in eingeschränkterem Maß, dieser Tradition treu bleiben können.
Dieses können wir nur tun, weil uns die kommunale Gemeinde Hilfe bei der Entsorgung und Verbrennung des Tannengrüns zugesagt hat. Deshalb unsere dringende Bitte:
Kurz vor Ostern muß das Tannengrün an besonders ausgewiesenen Stellen NEBEN den Drahtkörben durch Sie abgelegt werden.
Danke!
Weitere Informationen
Friedhofsordnung vom 30.09.2020 (pdf)
Gebührenordnung vom 30.09.2020 (pdf)
1.Änderung der Friedhofsgebührenordnung
Arten von Grabstätten (pdf)
Vorzeitige Beräumung von Grabstellen (pdf)