Was tun, wenn ...(Wieder)-Eintritt in die Kirche
Herzlich willkommen in unserer Kirche!
Sie überlegen, (wieder) in die Kirche einzutreten, sind aber noch unsicher? Sie haben vom christlichen Glauben gehört, Sie möchten mehr darüber wissen und auch selbst dazu gehören? Wir wollen Ihnen mit den wichtigsten Informationen weiterhelfen, eine Entscheidung zu finden.
Kontakt
- Pastorin Anke Kieseler ist für Sie da, für ein vertrauliches Gespräch, für Auskünfte und die Beantwortung Ihrer Fragen.
- Sie sind zu allen Veranstaltungen, Gottesdiensten und Konzerten herzlich in unsere Kirche eingeladen.
Zur Kirche gehören - wie geschieht das?
Wir laden in unregelmäßigen Abständen zu "Kirche für Neugierige" /Glaubenskurs (gern auch in Nachbargemeinden) ein, bitte erkundigen Sie sich bei Pastorin Anke Kieseler. An einen Glaubenskurs kann sich für Sie eine Taufe oder ein (Wieder)-Eintritt anschließen.
- Wenn Sie vorher keiner christlichen Kirche angehörten, werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen.
- Sie wurden als Kind in der evangelischen Kirche getauft, sind aber nicht konfirmiert worden?
- Sie wurden in der evangelischen Kirche oder einer anderen christlichen Gemeinschaft getauft und sind aus dieser Gemeinschaft ausgetreten?
Sie werden nicht nochmal getauft! Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Der (Wieder)-Eintritt wird im Gottesdienst mit der Abendmahlsgemeinde gefeiert.
Zur Kirche gehören - was heißt das praktisch?
Rechte
Alle kirchlichen Angebote stehen jeder und jedem offen, u.a. Gottesdienste, Konzerte und Gemeindegruppen.
Einiges ist jedoch nur für Mitglieder der Kirche möglich:
- Übernahme des Patenamtes
- Teilnahme am Abendmahl
- Wahl des Gemeindekirchenrates
- Übernahme eines Wahlamtes
- bestimmte kirchliche Berufe
Rechtliches und Finanzielles
Wenn Sie wieder in die Kirche eintreten, ist das nicht nur eine Sache Ihrer Gemeinde. Das Kirchliche Verwaltungsamt wird informiert und teilt das dem Einwohnermeldeamt mit. So werden Sie auf Ihrer Lohnsteuerkarte (wieder) den Eintrag "evangelisch" finden.
Kirchliche Arbeit wird finanziert durch die "Kirchensteuer" und durch "Gemeindekirchgeld".
"Kirchensteuer" zahlen Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Selbständige, die ein zu versteuerndes Einkommen haben, also Lohn- oder Einkommensteuer zahlen. Es sind dann 9% dessen, was Sie an Lohn- bzw. Einkommenssteuer zu zahlen haben. Damit werden vor allem die Personalkosten und der Unterhalt der Gebäude finanziert.
"Gemeindekirchgeld" ist ein Beitrag, um den wir alle Kirchengemeindeglieder, aber insbesondere die, die im Ruhestand, Vorruhestand oder Erziehungsurlaub sind und keine Kirchensteuer zahlen, bitten. Es kommt ausschließlich der eigenen Kirchengemeinde zugute. Das Kirchgeld wird benötigt für die vielen Aufgaben in unserem Gemeindeleben: Besuchsdienst, Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, aber auch für Heizung, Strom, Orgel- und Glockenwartung. Das Kirchgeld für das ganze Jahr beträgt etwa 3,5 % eines Monatseinkommens, siehe Spenden/Kirchgeld.
Zur Kirche gehören - ganz persönlich?
Wir freuen uns darauf, mit Ihnen darüber ins Gespräch zu kommen! Sprechen Sie uns an oder schreiben Sie uns einen Kontaktwunsch. Pastorin Anke Kieseler und die Mitglieder des Kirchengemeinderates.