Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis MecklenburgMitarbeitervertretung (MAV)
Die Mitarbeitervertretung vertritt und berät die Mitarbeitenden in den Kirchengemeinden und Einrichtungen des Kirchenkreises zu Themen wie zum Beispiel: Eingruppierung, Einhaltung der Arbeitszeiten, Arbeitszeitkonto, Betiebsklima...
Das Mitarbeitervertretungsgesetz kann hier eingesehen werden. Dort können Sie überprüfen, ob die Mitarbeitervertretung für Sie tätig werden kann und in welchem Umfang. Die akluelle "Kirchliche Arbeitsvertragsordnung (KAVO-MP)" und die "Entgelttabelle zur KAVO-MP" finden sie hier
Mitarbeitende und Dienstgeber_innen können sich bei Fragen und Konflikten vertraulich an die MAV wenden. Bei Einstellungen und Stellenplanänderungen ist die MAV rechtzeitig zu informieren und am Bewerbungsverfahren zu beteiligen.
15.11.2023 (epd/kmv) | Mehr Geld für Nordkirchen-Beschäftigte
Nach mehreren Verhandlungsrunden ist für die rund 21.000 Beschäftigten der Nordkirche in Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Schleswig-Holstein eine Tarifeinigung erzielt worden. Der Tarifabschluss gilt für die Entgeltrunde 2024/2025 bei einer Laufzeit von 24 Monaten. Zur Meldung
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14.04.2023 (dav) | Mitarbeitende in MV erhalten 3,5 bis 4,5 Prozent mehr Lohn
Die Kommission einigte sich auf eine lineare Erhöhung der Gehälter für Beschäftigte in den Kirchenkreisen Mecklenburg und Pommern rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 in Höhe von 4,5 Prozent in den Entgeltgruppen 1-6, in Höhe von 3,8 Prozent in den Entgeltgruppen 7-11 und in Höhe von 3,5 Prozent in den Entgeltgruppen 12-15.
Meldung: Kein Inflationsausgleich für Kirchenmitarbeitende
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24.03.2021 | Beschluss 1-2021 Arbeitsrechtliche Regelung zur Änderung der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern (KAVO-MP)
Die Arbeitsrechtliche Kommission hat folgende Arbeitsrechtliche Regelung beschlossen:
§ 1 Lineare Entgelterhöhung
Die Entgelte und Zulagen der Anlage 5 zur Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern vom 9. November 2012 (KABl. 2013 S. 39), die zuletzt durch Arbeitsrechtliche Regelung vom 30. September 2020 (KABl. S. 46) geändert worden ist, werden ab dem 1. April 2021 linear um 1,5 Prozent und ab dem 1. November 2021 linear um weitere 0,6 Prozent erhöht, wobei die Entgeltsteigerung zum 1. November 2021 in Höhe von 0,6 Prozent bis auf Weiteres ausgesetzt wird. Zusätzlich wird im Jahr 2021 ein weiterer Urlaubstag gewährt.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Arbeitsrechtliche Regelung tritt am 1. April 2021 in Kraft.
Demmin, 24. März 2021
Die Arbeitsrechtliche Kommission
Manfred Hanse, Vorsitzender
Mehr: https://www.kirchenrecht-nordkirche.de/document/48093#s00000042
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18.12.2018 (dav) | Entgeltrunde 2019/2020: Mehr Geld für kirchliche Angestellte in Mecklenburg-Vorpommern
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24.01.2018 (dav) | Mitarbeitervertretungswahl 2018
Die Amtszeit der bisherigen Mitarbeitervertretungen endet am 30. April 2018. So sind in der Zeit vom 1. Januar bis zum 30. April 2018 Neuwahlen durchzuführen.
Der Kirchenkreisrat hat dazu am 1. September 2017 beschlossen, dass in den Propsteien Neustrelitz, Parchim, Rostock und Wismar jeweils eine Gemeinsame Mitarbeitervertretung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchengemeinden in der Propstei und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kirchenkreises, die keiner eigenen Mitarbeitervertretung angehören, gebildet wird. Mehr:Einladung zur Mitarbeiterversammlung am 29.01.2018 (PDF) und Wahlkalender 2017/2018 (PDF)
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08.11.2016 (dav) | Arbeitsrechtliche Kommission tagte zur Entgeltrunde 2017/2018: Mehr Geld für kirchliche Angestellte in Mecklenburg-Vorpommern
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13.04.2016 (es) | In diesem Jahr lädt die MAV im Frühjahr nicht zur Versammlung aller Mitarbeitenden
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13.04.2016 (es) | Mindestlohn gilt für alle Mitarbeitenden in allen Bereichen
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13.04.2016 (es) | Die Vereinbarung über die Führung von Jahresgesprächen ist unterzeichnet, als erstes für die Berufsgruppe der Gemeindepädagogen