Pommerscher Evangelischer KirchenkreisLeitung und Verwaltung
In der Kirchenkreisordnung ist festgelegt, wie der Pommersche Evangelische Kirchenkreis seine Angelegenheiten in eigener Verantwortung regelt. Geleitet wird der Kirchenkreis von der Kirchenkreissynode, dem Kirchenkreisrat und den Pröpstinnen und Pröpsten in gemeinsamer Verantwortung. Der Kirchenkreisverwaltung (Kirchenkreisamt) – im Gebäude des früheren Konsistoriums – obliegt als wichtigste Aufgabe die Dienstleistung für die Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen.