Mecklenburgischer Kirchenkreisrat: Neue Leitung bei Stiftung „Sozial-Diakonische Arbeit – Evangelische Jugend“

05.10.2020 · Güstrow. Olaf Hagen wird künftig die „Stiftung Sozial-Diakonische Arbeit im Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Mecklenburg - Evangelische Jugend“ leiten. Der mecklenburgische Kirchenkreisrat berief den Pädagogen zum Nachfolger von Axel Markmann, der in den Ruhestand geht. Das Gremium fasste zudem weitere wichtige Beschlüsse auf seinen jüngsten Sitzungen.

Ab dem 1. Dezember wird Olaf Hagen die „Stiftung Sozial-Diakonische Arbeit im Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Mecklenburg - Evangelische Jugend“ in Schwerin leiten. Der Kirchenkreisrat berief ihn zum Geschäftsführer und damit zum Nachfolger von Axel Markmann, der in den Ruhestand geht. Der 53-Jährige Hagen ist seit 1996 in der heutigen Stiftung in verschiedenen Bereichen tätig, zuletzt leitete er die Stabsstelle Fundraising und Öffentlichkeitsarbeit sowie den Bereich Jugend- und Jugendsozialarbeit.

Hintergrund: Die Sozial-Diakonische Arbeit – Evangelische Jugend ist eine Stiftung des Kirchenkreises Mecklenburg, die im Jahre 1993 gegründet wurde. Ihre Arbeit ist darauf gerichtet, durch verantwortungsbewusste Wahrnahme des sozialen Umfeldes Kindern und Jugendlichen entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen Hilfen in der Orientierung am Evangelium von Jesus Christus anzubieten, Eltern zu unterstützen und den generationsübergreifenden Dialog zu fördern. Die Sozial-Diakonische Arbeit – Evangelische Jugend eine unselbstständige Stiftung kirchlichen Rechts. Schwerpunktmäßig ist sie in der Propstei Wismar; u.a. mit der Bahnhofsmission Schwerin,  und in der Propstei Neustrelitz des Kirchenkreises Mecklenburg tätig. Mehr: www.soda-ej.de

Vereinigt: Verschiedene Kirchengemeinden im Kirchenkreis

Der Kirchenkreisrat erklärte sein Einvernehmen zu dem Beschluss des Kirchengemeinderates Tessin+Vilz und der Beauftragten der Kirchengemeinde Thelkow zur Vereinigung beider Gemeinden zum 1. Januar 2021. Der Name der Kirchengemeinde lautet: „Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Tessin“. Der Sitz der Kirchengemeinde ist in Rostocker Straße 5, 18195 Tessin. Dem Kirchengemeinderat gehören die folgenden 19 Mitglieder an.

Ebenfalls können sich die Kirchengemeinden Stralendorf-Wittenförden, Uelitz, Pampow-Sülstorf, Gammelin-Warsow und Parum zur „Evangelisch-Lutherische Emmaus-Kirchengemeinde Schwerin-Land (Südwest)“ vereinigen. Der Sitz der Kirchengemeinde ist Schmiedeweg 4, 19075 Pampow. Dem Kirchengemeinderat gehören 45 Mitglieder an.

So werden alle bisherigen Pfarrstellen der einzelnen Kirchengemeinden zu Pfarrstellen der fusionierten Evangelisch-Lutherischen Emmaus-Kirchengemeinde Schwerin-Land (Südwest). Die Pfarrstellen erhalten den Namen 1., 2., 3. bzw. 4. Pfarrstelle der Evangelisch- Lutherischen Emmaus-Kirchengemeinde Schwerin-Land (Südwest).

Die erste Pfarrstelle hat einen Stellenumfang von 100 Prozent eines vollen Dienstumfanges. Dienstsitz und Dienstwohnung befinden sich in Grüne Str. 5, 19077 Uelitz. Die zweite Pfarrstelle hat einen Stellenumfang von 100 Prozent eines vollen Dienstumfanges. Dienstsitz und Dienstwohnung befinden sich in Alte Dorfstr. 5, 19073 Wittenförden.Die dritte Pfarrstelle hat einen Stellenumfang von 100 Prozent eines vollen Dienstumfanges. Dienstsitz und Dienstwohnung der 3. Pfarrstelle befinden sich in Schulstr. 6, 19230 Gammelin.Die vierte Pfarrstelle hat einen Stellenumfang von 75 Prozent eines vollen Dienstumfanges. Dienstsitz und Dienstwohnung der 4. Pfarrstelle befinden sich in Hauptstr. 29, 19077 Sülstorf. Diese Pfarrstelle wird gemäß des Stellenplans bei einer künftigen Vakanz nicht wiederbesetzt. Dieser Beschluss wird der nächsten Kirchenkreissynode zur Bestätigung vorgelegt.

Besetzt: Pfarrstelle im Bereich Gemeindedienst des ZKD

Der Kirchenkreisrat verzichtete auf die Ausschreibung der 2. Pfarrstelle des Kirchenkreises Mecklenburg im Zentrum Kirchlicher Dienste Mecklenburg/Leitung für den Bereich Gemeindedienst. Zugleich beschlossen die Mitglieder mit Wirkung vom 1. Dezember 2021 die erneute Berufung von Pastor Dr. Dietmar Schicketanz für weitere acht Jahre. Der Dienstumfang beträgt 100 Prozent.

Beschlossen: Pastor Lömpcke vertritt in Fürstenberg

Rückwirkend ab 1. August 2020 bis zum 31. August 2021 beschloss der Kirchenkreisrat 0,25 VbE einer Vertretungsstelle für den Einsatz von Pastor Wilhelm Lömpcke in der Kirchengemeinde Fürstenberg zur Verfügung zu stellen. Hintergrund: Die Pfarrstelle in der Kirchengemeinde ist derzeit vakant.

Verändert: Stellenpläne von Gemeinden

Rückwirkend beschloss der Kirchenkreisrat: Die bisherigen Pfarrstellen der Kirchengemeinden Alt Käbelich-Warlin und Bredenfelde, werden zum 1. Juli 2020 aufgehoben. Gleichzeitig wurde zum 1. Juli 2020 die Pfarrstelle Alt Käbelich-Warlin und Bredenfelde errichtet und den Evangelisch- Lutherischen Kirchengemeinden Alt Käbelich-Warlin und Bredenfelde zu gleichen Teilen zugeordnet, die damit einen Pfarrsprengel bilden. Der Stellenumfang beträgt 100 Prozent. Der Beschluss wird der nächsten Synode zur Bestätigung vorgelegt.

Bestimmt: Verwendungszwecke für Kollekten 2021

Die Verwendungszwecke der Kirchenkreiskollekten in dem von der Kirchenleitung der Nordkirche beschlossenen Kollektenplan 2021 beschlossen die KKR-Mirglieder. Mit Kollekten soll beispielsweise die Arbeit des „Blauen Kreuzes“ in MV genauso unterstützt werden, wie die Arbeit der Deutschen Seemannsmission Rostock e.V., der Bahnhofsmission oder der geistlichen Häuser im Kirchenkreis (Haus der Stille Bellin, Pfarrhaus Boitin und Kloster Tempzin). Weitere Kirchenkreis-Kollekten sind für das Stift Bethlehem in Ludwigslust mit Oblatenbäckerei und Paramentik, die Partnerkirchen des Kirchenkreises in Tansania und Kasachstan, die Arbeit des Evangelischen Presseverbandes für Mecklenburg-Vorpommern e.V. und die TelefonSeelsorge vorgesehen.
 
Weitergeleitet: Anträge an Tourismusfonds der Landeskirche

Drei Anträge leitet der Kirchenkreisrat an die Landeskirche, konkret an den Tourismusfonds, weiter. Die Propstei Wismar möchte das Pilgerkloster Tempzin gern weiterentwickeln, die Kirchengemeinde Sietow möchte ihre Kirche in Sietow-Dorf zu einer Erzählkirche (Programmkirche) profilieren und die Kirchengemeinde Laage hat vor, die Kirche in Recknitz schrittweise zu einer Kulturkirche zu entwickeln.
 
„Im laufenden Jahr 2020 wurden drei Projekte neu finanziell gefördert: die Ausstattung der Pilgerherberge in Baumgarten, die Pilger- und Radwegekirche Bützow und das Entwicklungsprojekt Programmkirche Sietow“, blickt Kersten Koepcke zurück. Der Referent im ZKD ist Beauftragter für kirche+tourismus im Kirchenkreis Mecklenburg.
 
Entlastet: Gesamtärar für 2019

Der Kirchenkreisrat nahm den Prüfungsbericht zur Jahresrechnung des Gesamtärars für das Geschäftsjahr 2019 entgegen und sprach dem Vorstand und dem Verwaltungsrat die Entlastung aus. Aufgabe des Gesamtärars ist es, „hinterlegtes Geldvermögen aus Erlösen von Grundstücksverkäufen örtlicher Kirchen in Mecklenburg zu verwalten und zu vermehren“, erläuterte Propst Wulf Schünemann. Das Gesamtärar reiche wiederum zinsgünstige Darlehen an die Einleger aus – insbesondere für Investitionen und Bauunterhaltung sowie für Grundstückskäufe. Die Geschichte des Gesamtärars in der mecklenburgischen Kirche reicht bis in das 18. Jahrhundert zurück.

Umgestellt: Geld für die Kirchliche Zusatzversorgung

Eine außerplanmäßige Ausgabe für einen Stärkungsbeitrag der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK) für das Jahr 2020 in Höhe von 35.418,60 Euro beschloss der Kirchenkreisrat und bat zugleich den Finanzausschuss um seine Einwilligung.

Hintergrund: Bis zum Jahr 2001 wurde die Zusatzversorgung des öffentlichen und kirchlichen Dienstes nach dem System der Gesamtversorgung geleistet. Nach Schließung dieses Systems im Jahr 2001 wurden die daraus resultierenden Anwartschaften und Ansprüche der Versicherten durch Startgutschriften in die Systematik des Punktmodells übertragen und bei den Kassen in einem eigenen Abrechnungsverband ( S ) verbucht.
Aufgrund eines unvorhersehbar hohen Anstiegs der Lebenserwartung der Versicherten und stark fallender Kapitalmarktzinsen und des daraus resultierenden Fehlbetrages innerhalb des Abrechnungsverbandes, hatte die Kasse seit 2010 das sog. Sanierungsgeld gem. § ATV-K erhoben. Nach verschiedenen Gerichtsentscheiden durfte das Sanierungsgeld in der eingeführten Form nicht mehr erhoben werden. Die KZVK führte ein neues Finanzierungsinstrument ein in Form des sog. Stärkungsbeitrags.
Der Evangelisch-Lutherische Kirchenkreis entschied sich, die bis dato eingezahlten Gelder in den neuen Abrechnungsverband (S) zu überführen, um so die Höhe des zukünftigen Stärkungsbeitrages zu minimieren. Außerdem wurden 250.000 € in die Rücklage eingestellt, da nicht abzusehen war, in welcher Höhe Nachforderungen auf den Kirchenkreis zukommen. Zukünftig soll der jährliche Stärkungsbeitrag aus der Rücklage SB 90.5973 finanziert werden, bis diese vollständig aufgebraucht ist.

Quelle: ELKM (cme)