Bericht von der ersten Sitzung des Jahres 2021 Pommerscher Kirchenkreisrat: Neues Anlagekonzept beschlossen

Die Wirkungen der kirchlichen Geldvermögensanlage auf Umwelt, Mitwelt und Nachwelt sollen nach den Anlagerichtlinien der Nordkirche beachtet werden. So investiert der pommersche Kirchenkreis beispielsweise in erneuerbare Energien.

Foto: kirche-mv.de/D. Vogel

14.01.2021 · Greifswald. Der Kirchenkreisrat (KKR) des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises (PEK) beschloss in seiner ersten Sitzung des Jahres 2021, die aufgrund der derzeitigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie als Videokonferenz stattfand, ein neues Anlagekonzept des Kirchenkreises.

Demnach sollen Vermögensanlagen zu 30 Prozent in Substanzwerte, zu 20 Prozent in Sachwerte und zu 45 Prozent in Ertragswerte investiert werden. Die restlichen fünf Prozent werden als liquide Mittel vorgehalten, um kurzfristig auf Vorhaben in den Kirchengemeinden reagieren zu können. Das neue Anlagekonzept sei eine zeitgemäße Anpassung an heutiges Wirtschaften, hieß es zu dem Beschluss aus dem KKR. Damit werde der Kirchenkreis seiner Verantwortung für die Zukunft gerecht sowie der Maßgabe, das kirchliche Vermögen für künftige Generationen zu bewahren, um der Verkündigung des Wortes Gottes zu dienen. Zudem würden sich durch die mit dem neuen Anlagekonzept gestiegene Flexibilität größere Handlungsspielräume eröffnen, die dazu beitragen, kirchengemeindliche Vermögen langfristig zu erhalten, so die Überzeugung des Kirchenkreisrats.
 
Investition in erneuerbare Energien
 
Der KKR folgte mit seinem Beschluss dem Vorschlag des Anlageausschusses. Hintergrund für die Erstellung des Anlagekonzeptes ist eine Neufassung der entsprechenden Anlagerichtlinien der Nordkirche. „Die Veränderungen sind bedeutsam, da traditionelle Investments in festverzinsliche Wertpapiere aufgrund der niedrigen Marktrenditen nur noch sehr wenig zum Vermögensaufbau beitragen“, so das Protokoll der Sitzung des Anlageausschusses, das dem Kirchenkreisrat vorlag. Dem neuen Anlagekonzept liegen konkrete Vorgaben zugrunde, die in der entsprechenden Rechtsverordnung festgehalten sind. Darin heißt es unter anderem: „Die Wirkungen der kirchlichen Geldvermögensanlage auf Umwelt, Mitwelt und Nachwelt sind zu beachten. Sie orientieren sich an dem von der Evangelischen Kirche in Deutschland herausgegebenen Leitfaden für ethisch-nachhaltige Geldanlage in der evangelischen Kirche.“ So investiert der pommersche Kirchenkreis beispielsweise in erneuerbare Energien.
 
Bericht aus der AG „Verwaltung der Nordkirche“
 
In einem weiteren Tagesordnungspunkt befasste sich der Kirchenkreisrat mit dem aktuellen Stand der Tätigkeit der Arbeitsgruppe (AG) „Verwaltung in der Nordkirche“. Hartmut Dobbe, Leiter des Kirchenkreisamts in Greifswald und Mitglied der AG, berichtete den Mitgliedern des KKR von der Arbeit der AG und stellte die Ergebnisse der ersten Sitzung vor. Zu den Zielen der Arbeitsgruppe zähle, die Verwaltung innerhalb der Landeskirche weiterzuentwickeln, zu verschlanken und zu optimieren, so Hartmut Dobbe. Dafür sollen zunächst umfangreiche Zielbeschreibungen formuliert werden, die unter anderem die Struktur der gesamten Landeskirche sowie die Bereiche Finanzen, Datenschutz und Digitalisierung in den Blick nehmen. Der Kirchenkreisrat werde regelmäßig über die Tätigkeit der Arbeitsgruppe informiert, kündigte der Amtsleiter an.
 
Außerdem befasste sich der KKR in der Sitzung unter anderem mit dem Bewerbungsverfahren bezüglich der Arbeitsstelle für Ökumene im PEK, mit kirchenaufsichtlichen Genehmigungen für kirchengemeindliche Darlehensaufnahmen, mit Personalfragen, mit der mittelfristigen Finanzplanung im Kirchenkreis sowie mit den Rahmenbedingungen für Entgeltanpassungen von Mitarbeitenden in Zeiten der Pandemie. Die nächste Sitzung des Kirchenkreisrats findet am 2. Februar 2021 statt.

Quelle: PEK (sk)