Bericht aus der mecklenburgischen Kirchenleitung - Wahl zur ersten Nordkirchen-Synode wird vorbereitetMecklenburgische Kirchenleitung berief Renate Kaps als Beauftragte
0503.2012 | Schwerin (cme). Nach dem Gründungsfest der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland am Pfingstsonntag sind die Leitungsgremien neu zu bestimmen. Zuerst wird im Herbst das höchste Organ der künftigen Nordkirche gewählt, die I. Landessynode. Sie wird sich aus 156 Mitgliedern sowie sechs Jugenddelegierten mit Rede- und Antragsrecht und zwei Delegierten der Nordschleswigschen Gemeinde mit beratender Stimme zusammensetzen.
Als Wahlbeauftragte für die Durchführung der Synodenwahl im künftigen Kirchenkreis Mecklenburg berief die Kirchenleitung auf ihrer Beratung am vergangenen Wochenende Kirchenamtsrätin Renate Kaps. Als stellvertretender Wahlbeauftragter wird Wolfgang Fauck fungieren.
Darüber hinaus baten die Mitglieder der Kirchenleitung den Oberkirchenrat, eine Liste mit Wahlmännern und Wahlfrauen aufzustellen, aus der die Kirchenleitung insgesamt zehn Vertreterinnen und Vertreter in die Wahlversammlung für die 18 Werkesynodale wählen kann.
Beschlossen: neue Besetzung des Rechtshofes
Die Kirchenleitung hat Frau Susanne Wollenteit (Richterin am Oberverwaltungsgericht Greifswald) zur Vorsitzenden des Rechtshofes der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs berufen. Ebenso wurden die übrigen Mitglieder neu berufen: Frau Sabine Tiemann (Richterin am Verwaltungsgericht Schwerin) als stellvertretende Vorsitzende, Herrn Olaf Hünemörder (Rechtsanwalt) als rechtskundiger Beisitzer und als dessen Stellvertreter Herrn Peter Fitschen (Rechtsanwalt), Pastorin Gesine Wiechert als ordinierte Beisitzerin und als deren Stellvertreter Propst Tim Anders. Der Rechtshof ist für die Entscheidung von strittigen Fragen zuständig, die sich aus Verwaltungsentscheidungen in der Landeskirche ergeben und wird in der Nordkirche als eigene Kammer des kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der Nordkirche fungieren.
Verlängert: gemeinsame Trägerschaft des Frauenwerkes MV
Die Vereinbarung über das gemeinsam getragene Frauenwerk der beiden evangelischen Kirchen in MV verlängerten die Mitglieder der Kirchenleitung mit Wirkung zum 1. März bis zum 31. Mai 2012. In der künftigen Nordkirche geht das Frauenwerk in die landeskirchliche Trägerschaft über.
Geändert: Bestimmungen zur Bauverordnung
Die Ausführungsbestimmungen zur Kirchlichen Bauverordnung (KBVO) in der Evangelisch‑Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs hat die Kirchenleitung mit Beschluss geändert. Eine Arbeitsgruppe aus Bauexperten und Kirchenjuristen hatte die entsprechende Vorlage vorbereitet. Nötig sind die Änderungen, um das Regelwerk „nach Maßgabe der Verfassung und des Einführungsgesetzes sowie des Kirchenkreisverwaltungsgesetzes der Nordelbischen Kirche zu überarbeiten, das in der künftigen Nordkirche und damit auch in Mecklenburg gelten wird“, erläuterte Oberkirchenrat Dr. Rainer Rausch.