Bericht Kirchenleitung - Stiftungen unterstützen kirchliche Projekte und Gebäudeerhalt in Mecklenburg

02.04.2012 | Schwerin (cme). Zwei gemeinnützige Stiftungen werden kirchliche Projekte und den Erhalt von Kirchgebäuden im künftigen Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Mecklenburg (ELKM) finanziell fördern. Die mecklenburgische Kirchenleitung errichtete auf ihrer Sitzung am vergangenen Sonnabend (31. März 2012) die Stiftungen „Kirche mit Anderen“ und „Kirchliches Bauen in Mecklenburg“, indem die Mitglieder die entsprechenden Satzungen und das Stiftungsgeschäft verabschiedeten. Zuvor hatte die Landessynode bereits ein Stiftungskapital in Höhe von jeweils 5 Millionen Euro für die Stiftungsgründungen bereitgestellt. Das Geld stammt aus vorhandenen Rücklagen der Landeskirche.

 

Zur Verteilung sollen jährlich zum einen die Kapitalerträgnisse aus dem unangreifbaren Stiftungsvermögen kommen und zum anderen Gelder aus der bayerischen Landeskirche. Schon heute fließen jährlich zirka 400.000 Euro für Bauaufgaben sowie eine Sonntagskollekte für besondere Projekte von Bayern nach Mecklenburg. Hintergrund: Beide evangelisch-lutherischen Landeskirchen sind seit dem Jahr 1948 verbunden. Die Partnerschaft soll nach Bildung der Nordkirche weiter gepflegt werden. Dies hatten beide Kirchenleitungen im Februar in Güstrow noch einmal bekräftigt.

 

Innovative Projekte sind bei der „Stiftung Kirche mit Anderen“ im Blick

Konkret finanziell unterstützen soll „die Stiftung ,Kirche mit Anderen’ missionarische Arbeit und innovative Projekte, beispielsweise im Bereich der Jugend- und Familienarbeit sowie der Erwachsenenbildung“, so Landesbischof Dr. Andreas von Maltzahn. Insbesondere im Blick dabei seien die Gemeindeentwicklung und -erneuerung sowie Arbeitsfelder, in denen die Kirche eine Mitverantwortung in der Gesellschaft wahrnimmt, Dialogräume schafft und das Evangelium zur Sprache bringt. Gestärkt werden soll zudem die sozialdiakonische Arbeit, die Menschen in schwieriger Lage begleitet.

 

Zugleich benannte die Kirchenleitung weitere Vertreter für den Stiftungsvorstand. Zuvor hatte bereits die Landessynode einige Vertreter benannt. Dem Vorstand der Stiftung „Kirche mit Anderen“ gehören an: Pastor Tom Ogilvie (Pinnow), Thomas Hausrath, Jakob Kühn, Pastor Marcus Antonioli (alle Rostock), Landesbischof Dr. Andreas von Maltzahn (Schwerin), Bettina von Wahl (Friedrichsruh) und Oberkirchenrat Detlev Bierbaum (München).

 

Stiftung wird kirchliches Bauen finanziell unterstützen

Mit allein 580 Dorfkirchen ist der künftige Kirchenkreis bekanntlich reich gesegnet. Die „Stiftung Kirchliches Bauen in Mecklenburg“ möchte vor allem dabei helfen, den notwendigen Eigenanteil für Bauprojekte aufzubringen. „So soll die Stiftung Vorhaben der örtlichen Kirchen und Kirchgemeinden an eigenen oder in Nutzung befindlichen Gebäuden fördern, für die keine Patro­natsmittel zur Verfügung stehen“, erläutert Landesbischof Dr. Andreas von Maltzahn. Ebenso sollen künftig Gelder ausgereicht werden für Ausstattungsstücke, wie Altäre, Taufen, Kanzeln, Glocken oder Orgeln.

 

Nach Benennung durch die Landessynode bzw. die Kirchenleitung setzt sich der Stiftungsvorstand „Kirchliches Bauen in Mecklenburg“ aus folgenden Mitgliedern zusammen aus: Evelore Harloff (Proseken), Wulf Kawan (Schwerin), Frank Claus (Laage), Burkhard Erdmann (Neubrandenburg), Landessuperintendent Dirk Sauermann (Parchim), Kirchenbaurat Karl-Heinz Schwarz (Schwerin) und Oberkirchenrat Dr. Hans-Peter Hübner (München). Die Leiterin der Kirchenkreisverwaltung, Elke Stoepker, nimmt als beratendes Mitglied an den Vorstandssitzungen teil.

 

 

Vereinigungskurs von Propsteien in der Region Güstrow bestätigt

Die bisherigen Propsteien Gnoien und Malchin werden mit Wirkung vom 1. Mai 2012 zur Propstei Mecklenburgische Schweiz. Die Propsteien Müritz und Krakow ohne die Kirchgemeinden Krakow, Klaber und Serrahn bilden künftig die Propstei Müritz. Zudem werden die Propsteien Bützow und Güstrow mit den Kirchgemeinden Krakow, Klaber und Serrahn zur Propstei Güstrow vereinigt. Diese Änderungen beschloss die Kirchenleitung auf ihrer Tagung in Schwerin.

 

Für den Beschluss lagen entsprechende Strukturüberlegungen aus dem Kirchenkreis Güstrow vor. „Die Vereinigung der sechs Propsteien zu drei Propsteien ist in einem langen Prozess seit Anfang 2010 vorbereitet worden. Im Laufe dieses Prozesses waren alle Kirchgemeinden um ein Votum gebeten worden“, begründete Oberkirchenrat Andreas Flade. Diese seien „im Grundsatz positiv ausgefallen“.

 

Innerhalb der mecklenburgischen Landeskirche sind aktuell 23 Propsteien gebildet (von 1. Mai 2012 an: 20 Propsteien), zu denen sich die Kirchgemeinden zusammengeschlossen haben. Innerhalb der Propsteien unterstützen sich die Kirchgemeinden und Pastorinnen/Pastoren gegenseitig in ihrem Auftrag. Im Zuge der Fusion zur Nordkirche sollen die Propsteien zu Kirchenregionen umprofiliert und umbenannt werden. Eine entsprechende Satzung soll im Herbst von der mecklenburgischen Kirchenkreissynode diskutiert und verabschiedet werden.