Pressemitteilung 17. April 2012Informationen zum neuen Kirchenkreis Mecklenburg aus erster Hand
17.04.2012 | Schwerin (cme). Werden freie Stellen wieder besetzt? Wie wird sich die finanzielle Ausstattung der Kirchgemeinden entwickeln? Welche Gesetze und Verordnungen gelten von Pfingsten an? Drei von mehreren Fragen, die die gut 50 Besucher aus Rostocker Kirchgemeinden am Montagabend (17. April 2012) bewegten. In der Nikolaikirche fand die erste von insgesamt fünf Informationsveranstaltungen der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs statt. Das Thema: Die neue Verwaltungsstruktur des künftigen Kirchenkreises Mecklenburg.
Von Erwartungen, Ängsten und Hoffnungen und einem Lernprozess, sich auf Neues im Zuge der Nordkirche einzustellen, hatte Landessuperintendent Dr. Matthias Kleiminger zu Beginn gesprochen. Faktenreich und beispielhaft erläuterten anschließend Oberkirchenrat Andreas Flade, die Leiterin der zentralen Kirchenkreisverwaltung Elke Stoepker und Wismars Kirchenkreisverwaltungsleiter Reinhard Wienecke die neuen Strukturen, das neue Recht und das künftige Finanzsystem.
Andreas Flade stellte klar: „Freie Stellen, die im Stellenplan stehen, werden natürlich wiederbesetzt.“ Und Reinhard Wienecke rechnete vor, dass die Kirchgemeinden angesichts guter Kirchensteuereinnahmen und infolge des neuen Finanzsystems der Nordkirche im laufenden Jahr fest mit mehr Geld – „zirka 7 Euro“ - pro Gemeindeglied rechnen können. In der Kirchenkreissatzung und in der Finanzsatzung sei zudem festgelegt, dass an dem bisher praktizierten „solidarischen Finanzausgleich weiterhin festgehalten wird“. Konkret heißt dies: „Die Zuweisung an die 269 Kirchengemeinden wird überwiegend nach deren Stellenplänen erfolgen und nicht starr nach Mitgliederzahlen. Dadurch kann eine auskömmliche kirchliche Arbeit auch in dünnbesiedelten Regionen gesichert werden.“
Dass es künftig in der Nordkirche eine Kirchengemeindeordnung nach dem Vorbild Mecklenburgs gibt, die alle wichtigen Dinge für die Arbeit vor Ort regelt, stellte Elke Stoepker heraus. Zugleich erläuterte die Juristin anschaulich wie sich einzelne Gremien wie die Synoden bis hin zum Kirchenkreisrat zusammensetzen und welche Aufgaben diese haben. Eine gute Übersicht aller geltenden Gesetze und Übergangsbestimmungen findet sich nach ihren Worten im Sonderdruck „Das Recht der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland“, das in der Landeskirche derzeit breit verteilt wird.
Die weiteren Informationsforen, zu denen insbesondere die Pastorinnen, Pastoren und Mitglieder der Kirchgemeinderäte eingeladen sind, finden statt:
17. April um 19 Uhr in der St. Marienkirche in Neubrandenburg,
19. April um 19 Uhr im Stift Bethlehem,
25. April um 19 Uhr in Alt Meteln und
2. Mai um 19 Uhr im Haus der Kirche in Güstrow