Presseinformation vom 12. November 2012Neue Kirchliche Arbeitsvertragsordnung für MV beschlossen

12.11.2012 | Schwerin (cme). Die Arbeitsrechtliche Kommission der Kirchenkreise Mecklenburg und Pommern hat eine neue Kirchliche Arbeitsvertragsordnung (KAVO-MP) beschlossen. Diese soll zum 1. Januar 2013 in Kraft treten und enthält wesentliche Neuerungen für die angestellten Mitarbeitenden in beiden Kirchenkreisen und in den Kirchengemeinden.

 

Bislang bestanden in den beiden Kirchenkreisen der neu gebildeten Nordkirche unterschiedliche Regelungen. Die Arbeitsrechtliche Kommission, in denen die Mitarbeitenden und die Dienstgeberseite gleichberechtigt vertreten sind, einigte sich vergangenen Freitag (9.11.) nach intensiven Beratungen auf eine Neuregelung.

 

„Mit der neuen KAVO ist es gelungen, das in der Evangelischen Kirche in Deutschland übliche Verfahren der direkten Verhandlungen zwischen Mitarbeitenden und Dienstgebern, den sogenannten Dritten Weg, innerhalb der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland zu stärken“, sagt Pastor Albrecht Martins als Vorsitzender der Arbeitsrechtlichen Kommission in MV. Die neue KAVO stehe allerdings noch unter dem Vorbehalt, „dass Gremien wie die Kirchenkreisräte oder der Kreis der Vorsitzenden der Mitarbeitervertretungen nicht von der Möglichkeit Gebrauch machen, innerhalb eines Monats Einwendungen dagegen zu erheben“.

 

Konkret basiert die geplante neue KAVO sowohl auf bisher geltenden Regelungen in MV als auch auf dem „Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag“ (KAT), der derzeit in Schleswig-Holstein und Hamburg gilt. So wird in Anlehnung an den KAT die Wochenarbeitszeit von 40 auf 39 Stunden reduziert. Die Jahressonderzahlung, das sogenannte Weihnachtsgeld, steigt auf 70 Prozent eines Monatsentgelts. Zum Vergleich: Im laufenden Jahr beträgt die Sonderzahlung in Mecklenburg 40, in Pommern 60 Prozent. Vor diesem Hintergrund wurde darüber hinaus beschlossen, für Mitarbeitende im Kirchenkreis Mecklenburg durch eine Einmalzahlung einen Ausgleich für die niedrigere Jahressonderzahlung des Jahres 2012 zu schaffen.

 

Die neue KAVO stärkt nach dem Willen der Arbeitsrechtlichen Kommission Mitarbeitende mit Kindern. So wurden Regelungen für einen kinderbezogenen Entgeltbestandteil getroffen. Zusätzliche gemeinsame Zeit für Mütter und Väter ermöglicht die Einführung eines bezahlten Familientages im Jahr für Mitarbeitende, die Kinder im Alter bis zu zwölf Jahren haben. Zudem bleibt es dabei, dass sich die Angestellten nicht mit einem Eigenbetrag an der kirchlichen Altersversorgung beteiligen müssen. Die Kosten übernimmt allein der Arbeitgeber.

 

Außerdem wurde für die beiden kommenden Jahre die Gehaltsentwicklung festgelegt: Auf der Grundlage der bislang in Pommern geltenden Entgelttabelle werden die Entgelte zum 1. Januar 2013 um 3,5 Prozent und zum 1. Januar 2014 um weitere 2,8 Prozent angehoben.

 

v.i.S. des Pressegesetzes: Pastor Albrecht Martins, Vorsitzender der Arbeitsrechtlichen Kommission der Kirchenkreise Mecklenburg und Pommern