Satzung für künftigen Kirchenkreis Mecklenburg beschlossenLandessynode setzt Rahmen für den Übergang in die Nordkirche

17.03.2012 | Plau (cme). Das rechtliche Grundgerüst für den künftigen Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Mecklenburg (ELKM) steht: Mit großer Mehrheit verabschiedeten die Landessynodalen heute (17. März 2012) in Plau die entsprechende Kirchenkreissatzung. Diese legt fest, wie der flächenmäßig größte Kirchenkreis in der künftigen Nordkirche – einer von insgesamt 13 - seine Angelegenheiten von Pfingsten 2012 an in eigener Verantwortung regelt. Geleitet wird der Kirchenkreis von der Kirchenkreissynode, dem Kirchenkreisrat und den Pröpstinnen und Pröpsten in gemeinsamer Verantwortung. Hintergrund: Mit Bildung der Nordkirche wird aus der bisherigen mecklenburgischen Landeskirche ein Kirchenkreis.

 

Oberstes Beschlussorgan für Satzungen, Stellenpläne, Haushalt etc. ist künftig die Kirchenkreissynode. Von den 55 Mitgliedern sind dreißig Gemeinde-Synodale, zehn Pastoren-Synodale, fünf aus dem Kreis der Mitarbeitenden und fünf aus Diensten und Werken. Zusätzlich werden durch den Kirchenkreisrat fünf weitere Mitglieder berufen. Dazu kommen noch Jugenddelegierte. „Nach diesem Schlüssel ist die jetzige XV. Landessynode bereits gewählt worden, die Pfingsten nahtlos die Aufgaben der Kirchenkreissynode übernimmt“, erläuterte Dr. Stefan Mahlburg vom Rechtsausschuss der Synode

 

Es wird vier Propsteien im künftigen Kirchenkreis Mecklenburg geben: Neustrelitz, Parchim, Rostock und Wismar. Zahlenmäßig liegt deren Größe zwischen 40.000 und 65.000 Gemeindegliedern bzw. 40 bis 75 Pfarrstellen. Im Gegensatz zu den bisherigen fünf Kirchenkreisen sind die Propsteien keine rechtliche Größen mehr, sondern geistliche Bereiche für die künftige Pröpstin Christiane Körner und die künftigen Pröpste Dirk Sauermann, Wulf Schünemann und Dr. Karl-Matthias Siegert.

Die vier Theologen - die bisher Landessuperintendenten sind - nehmen von Pfingsten an das Propst-Amt im künftigen Kirchenkreis in gemeinsamer Verantwortung wahr, tragen aber zugleich jeweils Sorge für ihr Propsteigebiet und auch für gemeinsame Aufgaben im kreiskirchlichen Dienst, etwa für die Verwaltung, die Diakonie oder für die Dienste und Werke. Ein Propst bzw. eine Pröpstin oder ein ehrenamtliches Mitglied wird zudem den Vorsitz im Kirchenkreisrat aus 13 Mitgliedern wahrnehmen. Das Gremium bereitet unter anderem Entscheidungen für die Synode vor, bringt den Haushalt ein, berät die Pröpste und beaufsichtigt die Kirchenkreisverwaltung.

 

Darüber hinaus können laut Satzung künftig mehrere Kirchengemeinden zu Kirchenregionen zusammengeschlossen werden, um gemeinsame Aufgaben in einer Region zu bestreiten und die guten Erfahrungen in den bisherigen mecklenburgischen Propsteien fortführen zu können, hieß es von mehreren Synodalen. Das Nähere soll eine eigene Satzung über die Bildung der Kirchenregionen regeln. Diese lag im Entwurf den Synodalen ebenfalls vor, wurde leidenschaftlich im Plenum und in den Ausschüssen diskutiert - soll aber erst auf der nächsten Tagung am 1. September 2012 in Rostock beschlossen werden.