Stiftung „Kirche mit Anderen“ fördert Projekte, die Brücken schlagenSynode beschließt Förderrichtlinie / Bettina von Wahl zur Vorstandsvorsitzenden gewählt
10.11.2012 | Neubrandenburg/Schwerin (cme). Die gemeinnützige Stiftung „Kirche mit Anderen“ kann ihre Arbeit im Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Mecklenburg aufnehmen: Die Kirchenkreissynode beschloss die entsprechende Förderrichtlinie heute (10. November 2012) auf ihrer Tagung in Neubrandenburg. Zuvor hatte sich bereits der Vorstand konstituiert und Bettina Wahl zur Vorsitzenden des Stiftungsvorstandes gewählt. Der Redakteurin aus Friedrichsruh steht Pastor Marcus Antonioli aus Rostock als Stellvertreter zur Seite.
Konkret finanziell unterstützen möchte die Stiftung „missionarische Arbeit, innovative Projekte und neue Wege der Kirche im Bereich der Jugend- und Familienarbeit sowie der Erwachsenenbildung im Kirchenkreis Mecklenburg“, sagt Bettina von Wahl. Insbesondere im Blick dabei seien die Gemeindeentwicklung und -erneuerung sowie außergemeindliche Arbeitsfelder, in denen „die Kirche eine Mitverantwortung in der Gesellschaft wahrnimmt, Dialogräume schafft und Brücken in die Zivilgesellschaft schlagen“. Gestärkt werden soll zudem die sozialdiakonische Arbeit, die Menschen in schwieriger Lage begleitet.
Rückblende: Impulse und Beispiele, wie Kirche in Mecklenburg auf konfessionslose Menschen zugeht und Brücken in die Gesellschaft schlagen kann, hatte im Jahr 2010 eine Arbeitsgruppe aus Theologen, Gemeindeberatern, Synodalen, Wissenschaftlern und Gemeindepädagogen in einer Broschüre „Kirche mit Anderen – weite Horizonte in Mecklenburg“ exemplarisch vorgestellt.
Erstmalig bis zum 15. März 2013 können jetzt Kirchengemeinden, Dienste und Werke, die in Mecklenburg im Sinne der Stiftungsziele tätig sind, Förderantrage stellen. „Vorrangig wollen wir Projekte fördern, bei denen mehrere Partner zusammenarbeiten, beispielsweise eine Kirchengemeinde, eine Einrichtung wie das Zentrum Kirchlicher Dienste und ein außerkirchlicher Akteur wie eine Kommune oder ein Verein“, erläutert die Stiftungsvorsitzende. Zuwendungen sind darüber hinaus davon abhängig, ob „der Antragsteller einen angemessenen Eigenanteil in finanzieller, personeller (auch ehrenamtlich) und/oder baulicher Hinsicht einbringt“, heißt es in der Förderrichtlinie.
Zur Verteilung kommen jährlich zum einen die Kapitalerträgnisse aus dem 5 Millionen Euro betragenden unangreifbaren Stiftungsvermögen und zum anderen Spenden aus der bayerischen Landeskirche. „Wir rechnen jährlich mit insgesamt 200.000 Euro, mit denen wir künftig Projekte finanziell unterstützen können“, blickt Bettina von Wahl voraus.