Stiftungen sollen kirchliche Projekte und Gebäudeerhalt unterstützenMecklenburgische Landessynode stellt Kapitalstock zur Verfügung

16.03.2012 | Plau (cme). Zwei gemeinnützige Stiftungen sollen künftig kirchliche Projekte und den Erhalt von Kirchgebäuden in Mecklenburg finanziell fördern. Dafür stellten die Synodalen heute (16. März 2012) jeweils ein Stiftungskapital in Höhe von 5 Millionen Euro bereit. Das Geld stammt aus vorhandenen Rücklagen der Landeskirche, die nach Bildung der Nordkirche anderweitig nicht mehr benötigt werden. Die Kirchenleitung wird in den kommenden Wochen die beiden Stiftungen errichten.

 

Zur Verteilung sollen jährlich zum einen die Kapitalerträgnisse aus dem unangreifbaren Stiftungsvermögen kommen und zum anderen Gelder aus der bayerischen Landeskirche. Schon heute fließen jährlich zirka 400.000 Euro für Bauaufgaben sowie eine Sonntagskollekte für besondere Projekte von Bayern nach Mecklenburg. Hintergrund: Beide evangelisch-lutherischen Landeskirchen sind seit dem Jahr 1948 verbunden. Die Partnerschaft soll nach Bildung der Nordkirche weiter gepflegt werden. Dies hatten beide Kirchenleitungen erst vor wenigen Wochen in Güstrow verabredet.

 

Konkret finanziell unterstützen soll „die Stiftung ,Kirche mit Anderen’ missionarische Arbeit und innovative Projekte und neue Wege der Kirche im Bereich der Jugend- und Familienarbeit sowie der Erwachsenenbildung“, sagt Oberkirchenrat Dr. Jürgen Danielowski. Insbesondere im Blick dabei sind die Gemeindeentwicklung und -erneuerung sowie außergemeindliche Arbeitsfelder, in denen die Kirche eine Mitverantwortung in der Gesellschaft wahrnimmt, Dialogräume schafft und das Evangelium zur Sprache bringt. Gestärkt werden soll zudem die sozialdiakonische Arbeit, die Menschen in schwieriger Lage begleitet.

 

Mit allein 580 Dorfkirchen ist die Landeskirche bekanntlich reich gesegnet. Die „Stiftung Kirchliches Bauen in Mecklenburg“ möchte vor allem dabei helfen, den notwendigen Eigenanteil für Bauprojekte aufzubringen. So soll die Stiftung Vorhaben der örtlichen Kirchen und Kirchgemeinden an eigenen oder in Nutzung befindlichen Gebäuden fördern, für die in der Regel keine Patro­natsmittel zur Verfügung stehen. Ebenso sollen Gelder ausgereicht werden für Ausstattungsstücke, wie Altäre, Taufen, Kanzeln, Glocken oder Orgeln.