Mecklenburgischer Kirchenkreisrat:Acht wertvolle Orgeln können gerettet werden / Weitere Beschlüsse gefasst
10.01.2019 | Güstrow/Rostock. Von außen sehen sie zumeist noch recht passabel aus, aber im Inneren benötigen die Orgeln in Neustadt-Glewe, Dütschow, Klütz, Zahrensdorf, Suckow, Kuppentin, Boizenburg und Sternberg eine Reparatur oder Reinigung. In diesem Jahr stehen dafür Finanzen bereit. Weitere wichtige Beschlüsse fassten die Mitglieder des mecklenburgischen Kirchenkreisrates kurz vor dem Jahreswechsel.
Mit je einem Drittel an den Gesamtkosten in Höhe von knapp 250.000 Euro beteiligen sich die Kirchengemeinden, der Kirchenkreis Mecklenburg und die Landesdenkmalpflege an der Sanierung von acht wertvollen Kirchenorgeln im Jahr 2019. Darüber hinaus soll die Klosterkirche Dobbertin eine neue Orgel bekommen, wofür der Kirchenkreis 25.000 Euro als Zuschuss bereitstellt. Der Bund fördert zudem die Orgelsanierung in Neustadt-Glewe mit 30.000 Euro.
Zusammen mit den Bauobjektlisten 2019 für Kirchen und Pfarrhäuser nahm der Kirchenkreisrat auf seiner letzten Sitzung im alten Jahr die aktuelle Orgelbauliste zustimmend zur Kenntnis. Das Gremium folgte damit den Vorschlägen des Bauausschusses und des Orgelsachverständigen. Mecklenburg gilt als die deutsche Region mit den meisten Orgeln des 19. Jahrhunderts. Und so sind unter den „Königinnen der Instrumente“, die im kommenden Jahr saniert werden, fast alle aus der bedeutsamen Orgelbauperiode zwischen 1840 bis 1918.
Auf den Bauobjektlisten der vier Propsteien Wismar, Rostock, Parchim und Neustrelitz im Kirchenkreis Mecklenburg finden sich insgesamt 100 Projekte, darunter beispielsweise für Arbeiten am Turm der St. Marienkirche in Röbel, die Sanierung des Kirchendaches in Blücher, die umfangreichen Arbeiten an der Außenhülle der Kirche Lohmen oder die Restaurierung des Gewölbes in Lübow. „Dafür stehen im laufenden Haushaltsjahr insgesamt rund 16 Millionen Euro bereit“, so Kirchenkreisratsmitglied Frank Urbach, der ehrenamtlich ebenso im Bauausschuss des Kirchenkreisrates tätig ist.
Zuschüsse kommen von Bund, Land und Stiftungen
Fördergelder geben Bund und Land. Zuschüsse kommen vom Kirchenkreis Mecklenburg, aber ebenso von Stiftungen, wie etwa der Stiftung „Kirchliches Bauen in Mecklenburg“, der Partnerkirche in Bayern sowie der Deutschen Stiftung Denkmalschutz. Genauso bedeutend sind Spenden, die Eigenmittel der jeweiligen Kirchengemeinden und die finanzielle Unterstützung, die von den mittlerweile 146 mecklenburgischen Kirchbau-Fördervereinen für die Rettung der Sakralbauten kommen.
Berufen in Vorstände und Gremien
Der Kirchenkreisrat berief Bettina von Wahl (Friedrichruh) für die Dauer von sechs Jahren in den Vorstand der Herzog-Carl-Borwin-Gedächtnis-Stiftung.
Der Kirchenkreisrat entsendet zur Generalversammlung und zum Vorstand des Zentrums für Mission und Ökumene – Nordkirche weltweit folgende vier Personen: Änne Lange, Helmuth Schröder, Pastorin Ulrike v. Maltzahn-Schwarz und Heinrich Ebeling. Als Stellvertreter wurden benannt: Dr. Sibylle Gundert-Hock, Gerlinde Haker, Pastor Tilman Jeremias und Arnold Fuchs.
Zustimmend zur Kenntnis nahmen die Mitglieder des Kirchenkreisrates, dass OKR Olaf J. Mirgeler (Vermögensverwaltung) ab dem 1. Januar 2019 die Vertretung der Fachbereichsleitung Finanzen und Meldewesen für den Haushalt des Kirchenkreises und die Funktion des unmittelbaren Dienstvorgesetzten für die Mitarbeiterinnen der Kirchenkreiskasse von der Verwaltungsleiterin der Kirchenkreisverwaltung übertragen bekommen hat.
Darüber hinaus setzte das Gremium eine Begleitgruppe zur Organisationsentwicklung der Kirchenkreisverwaltung ein. Dieser gehören an: Propst Wulf Schünemann, Andreas Wegner, Annett Barkhahn, Frank Urbach (alle Kirchenkreisrat) Gerlinde Haker (Lenkungsgruppe der Evaluation) und als beratende Mitglieder: die Leiterin der Verwaltung Elke Stoepker und Ilka Kramer als Fachbereichsleiterin Innere Verwaltung und Organisationsentwicklung.
Richtlinien in Kraft gesetzt bzw. geändert
Der Kirchenkreisrat beschloss die „Richtlinie zur Umsetzung des EDV-Projektes für Kirchengemeinden“ und die „Richtlinie zur Gewährung von Personalkosten-Zuschüssen für die Erledigung von Verwaltungsarbeiten in Kirchengemeinden mit Pastorinnen oder Pastoren in den ersten drei Dienstjahren“. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt durch die Kirchenkreisverwaltung entsprechend der Richtlinie.
Der Kirchenkreisrat beschoss die „Richtlinie zur Förderung von Kirchengemeindefusionen in Ziffer 5 Satz 1 zu ändern: Die Auszahlung der Fördermittel A und B erfolgt künftig in jährlichen Raten an die Kirchengemeinden, die die zweckentsprechende Verwendung für Personalkosten außerhalb des kirchengemeindlichen Stellenplanes des Kirchenkreises sicherzustellen haben.
Der Kirchenkreis erstattet Kirchengemeinden bei der Wiederbesetzung einer Pfarrstelle bis zu 5.000 Euro für die Einrichtung einer Einbauküche in die Pfarrwohnung, wenn dieses von der Pastorin, dem Pastor gewünscht wird. Der Antrag ist über den Propst/die Pröpstin an die Kirchenkreisverwaltung zu richten. Die Ausstattung ist mit dem Baubeauftragten abzustimmen. Diese Regelung gilt ab Einführung der Pflicht für Dienstwohnungsgeber im Kirchenkreis Mecklenburg, die Dienstwohnung mit einer Einbauküche auszustatten.
Quelle: ELKM (cme)